Der Titel dieses Beitrags ist die provozierende Antithese meiner Meinung!
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf einen aktuellen Beitrag des c\'t-Magazins verweisen:
c\'t vom 9.10.2010 mit \"Update\" 22.01.2011Der Fall:Ein Kunde hatte sein Premiere-Abo fristgerecht per Einschreiben mit Rückschein gekündigt.
Premiere ignorierte diese Kündigung und verlangte weiterhin Zahlungen vom Kunden.
Die Zahlungsklage von Premiere war jedoch erfolgreich!
Der Grund, wie sich jetzt herausstellte: Der Kunde hatte es versäumt, im Prozess den Rückschein als Beweismittel zu benennen und vorzulegen. Das AG Arolsen wertete den von Premiere bestrittenen Zugang der Kündigung daher als nicht bewiesen.
Merke:Ein Fehler kann gar nicht dumm genug sein, als dass man ihn nicht vor Gericht begehen und dadurch den gesamten Prozess versemmeln kann - mit allen Kostenfolgen! Obendrauf hat sich das Paar, welches sich namentlich nennen lies, m. E. auch noch bis auf die Knochen blamiert.
Auch in scheinbar einfachen Fällen ist m. E. die Mandatierung eines Anwalts dringend anzuraten. Unterläuft diesem dann ein \"Kunstfehler\" wie der o. g., dann macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig.
Gruss,
ESG-Rebell.