Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ankündigung der Versorgungseinstellung  (Gelesen 40383 mal)

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Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #30 am: 31. Januar 2011, 00:08:51 »
Ach so. Konjunktiv.

Offline Lübeckproblem

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #31 am: 01. Februar 2011, 09:50:32 »
So Heute möchte ich von unseren weiteren Bemühungen berichten :

- nachdem die Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht nicht durchkam (wir wissen immer noch nicht warum) haben wir nochmals am Montag den persönlichen Kontakt gesucht und den Stadtwerken ein Zahlungsangebot unterbreitet.

54 % der ausstehenden Summer sofort zu überweisen, den Rest in 10 Monatsraten auszugleichen, diesen Vorschlag haben Sie abgelehnt...

sie möchten weiterhin nur die volle Summe auf einen Schlag haben, Ratenzahlung möchten Sie nicht vereinbaren...

Die Erben der Vermieterin sind in der Zwischenzeit bereits angeschrieben worden.......

Wir warten nun täglich auf die Einstellung der Versorgung.....

Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #32 am: 01. Februar 2011, 09:58:08 »
Wurde denn kein Hausverbot erteilt, um die Sperrung zu verhindern?

Offline superhaase

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #33 am: 01. Februar 2011, 10:16:22 »
Zitat
Original von Lübeckproblem
... und den Stadtwerken ein Zahlungsangebot unterbreitet.
Warum?
Sind Sie nun doch der Meinung, dass Sie einen Vertrag mit den Stadtwerken hatten und nicht den Strom über die Vermieterin abgerechnet und bezahlt haben?
8) solar power rules

Offline Lübeckproblem

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #34 am: 01. Februar 2011, 12:59:50 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Wurde denn kein Hausverbot erteilt, um die Sperrung zu verhindern?

noch ist der Strom ja nicht gesperrt und wir werden, sollten die Stadtwerke nun vor der Tür stehen, dieses hausverbot auch umsetzen...... aber das hat ja mit der verhandlungsbereitschaft der Stadtwerke nichrts zu tun

wir sind nicht plötzlich der Meinung, dass wir hätten zahlen müssen. Es geht darum, dass uns , wenn hier keiner die Rückstände zahlt, enerell der Strom abgestellt wird.

Sie können natürlich sagen, dass wir nicht zahlen müssten..... aber das hilft uns leider gar nicht.

Hier in Lübeck zählt nur das recht des Stärkeren, dass ist leider so.....

Offline Cremer

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #35 am: 01. Februar 2011, 13:27:47 »
@Lübeckproblem

wir haben auch ein Mitglied unser BIFEP aus Lübeck.

Was ich da gestern am Telefon zu hören bekam, ist haaresträubend.

Die Stadtwerke Lübeck sind Erfüllungsgehilfe für die Abwasserentsorgungseinrichtung der Stadt Lübeck, das heißt sie treiben die Gebühren ein. Unser Mitglied hatte die Abschlagszahlungen für Strom und Gas gekürzt und einzeln getätigt. Die Stadtwerke haben aber die Abschlagszahlungen für das Abwasser zur \"Tilgung\" der Differenzen bei Gas genommen. Unser Mitgleid bekam natürlich daraufhin von den Entsorgungsbetrieben Mahnung über 66, 63 € nicht geleisteter Abschlagzahlungen.
das Mitglied wird entsptrechende schreiben an die SW Lübeck und die Entsorgungseinrichtung der Stadt schicken, man solle sich untereinander einigen.

Was für ein Filz!!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline Lübeckproblem

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #36 am: 01. Februar 2011, 14:03:09 »
Der Filz geht leider weiter.......

wie ich eben die Post durchsah, bekam ich von unserem Mieterverein die Unterlagen zur Ablehnung der einstweiligen Verfügung.

Hier hat die Richterin ******* am hisigen Gericht die Beklagte telefonisch vom Vorgang in Kenntniss gesetzt und mir ihr diskutiert uns aber leider nicht mündlich gehört.

Kommentarlos wird die Sicht der Stadtwerke übernommen ohne uns dazu zu hören ........ (selbst Falschdarstellungen werden einfach nachgebrabelt und so stehen gelassen ......)

Ich überlege ernsthaft eine Beschwerde gegen die Richterin loszulassen....

Desweiteren sieht die Richterin auch keinen Verfügungsgrund, da Ihrer Ansicht nach eine korrekte Ankündigung der Versorgungseinstellung nicht vorliegt.......

Die Richterin vertritt die Ansicht, dass eine Sperrankündigung nur dann vorliegt, wenn Sie ein konkretes Datum hat, nachweisbar ist, wann die Sperrankündigung tatsächlich zugegangen ist und sie 3 Tage (nicht Werktage) vorher beim Verbraucher gewesen sein muss.

Dies alles wäre nicht der Fall und von daher könne sie auch gar keine einstweilige verfügung erteilen ......

Offline bolli

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #37 am: 01. Februar 2011, 15:26:51 »
Zitat
Original von Lübeckproblem
Die Richterin vertritt die Ansicht, dass eine Sperrankündigung nur dann vorliegt, wenn Sie ein konkretes Datum hat, nachweisbar ist, wann die Sperrankündigung tatsächlich zugegangen ist und sie 3 Tage (nicht Werktage) vorher beim Verbraucher gewesen sein muss.

Dies alles wäre nicht der Fall und von daher könne sie auch gar keine einstweilige verfügung erteilen ......
Der sollte man vielleicht einen Berufswechsel nahe legen. Richterliche Unabhängigkeit hin oder her.
Die einstweilige Verfügung soll ja wohl gerade den von ihr auch festgestellten Mangel der Sperrverfügung bestätigen und deren Umsetzung verhindern. Man glaubt es kaum.  8o

In jedem Fall Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen (lassen).

Offline Cremer

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #38 am: 01. Februar 2011, 16:21:42 »
@Lübeckproblem

dem ist leider so.


Zitat
Die Richterin vertritt die Ansicht, dass eine Sperrankündigung nur dann vorliegt, wenn Sie ein konkretes Datum hat


Offensichtlich liegt kein Konkreter Sperrtermin ja vor.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline superhaase

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #39 am: 01. Februar 2011, 16:52:50 »
Zitat
Original von Cremer
Offensichtlich liegt kein Konkreter Sperrtermin ja vor.
Stünde das dem Erlass einer EV entgegen?
Ich denke nicht.
Immerhin ist eine Sperre angedroht, wenn auch nicht konkret und rechtskonform.

ciao,
sh
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Offline Christian Guhl

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #40 am: 01. Februar 2011, 18:24:26 »
Das hiesige AG verweigert regelmässig den Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn nicht ein konkreter Termin für die Versorgungsunterbrechung genannt ist. Man stellt sich auf den Standpunkt : \"Das meinen die doch zuwieso nicht ernst.\" Wenn dann allerdings ein Datum zur Unterbrechung genannt wird, geht es fix mit der Verfügung. Bisher ist das immer gutgegangen.

Offline superhaase

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #41 am: 01. Februar 2011, 18:38:31 »
Kann man denn nicht eine EV auf Unterlassung von konkreten und auch unkonkreten Sperrandrohungen unter Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung beantragen?

Schließlich geht es darum, dass der Versorger auch \"nicht ernstgemeinte\" Drohungen zu unterlassen hat, wenn sie unrechtmäßig sind.

Ob eine Sperrandrohung rechtmäßig ist, sollte dann vom Gericht doch zumindest geprüft werden.
Die EV kann dann ja mit der Begründung abgelehnt werden, dass eine Sperrandrohung aus diesem oder jenem Grund rechtmäßig sei.
Aber einfach zu sagen \"die meinen das ja nicht Ernst\" ist doch - tschuldigung - Mumpitz.
Eine Sperrandrohung ist für einen Gas- oder Stromverbraucher immer eine bedrohliche Sache, da eine Sperre schwerwiegende Folgen hat.
Somit stellt doch auch eine \"nicht ernstgemeinte\" Sperrandrohung eine Art des Nötigungsversuchs dar, der zu unterbinden ist.
Oder sehe ich das falsch?

Einen so laxen Umgang mit solchen Dingen seitens eines Gerichts kann ich nicht verstehen.
Das ist ein Graus für einen Rechtsstaat und eine Verhöhnung der betroffenen Verbraucher.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Black

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #42 am: 01. Februar 2011, 18:42:00 »
Zitat
Original von superhaase
Kann man denn nicht eine EV auf Unterlassung von konkreten und auch unkonkreten Sperrandrohungen unter Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung beantragen?

Was wollen Sie denn abwehren? Eine Sperrung oder die Androhung einer Sperrung?

Wenn in der Androhung kein konkretes Datum genannt ist, dann haben Sie möglicherweise das Problem, die notwendige Eilbedürftigkeit darzulegen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline superhaase

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #43 am: 01. Februar 2011, 19:04:00 »
Die Androhung einer Sperrung.
Die kann ja jeden Tag erneut eintrudeln.
Damit ist Eilbedürftigkeit gegeben.
Daraus logisch folgend die Sperrung selbst natürlich auch.

Wenn diese Androhung unrechtmäßig ist und einen Nötigungsversuch darstellt, ist auch ein ausreichender Verfügungsgrund vorhanden.

Und was die Frage betrifft, ob eine Sperrankündigung ernstgemeint ist, wenn sie formal nicht korrekt ist, darf man vielleicht daran erinnern, dass es in der Praxis schon vorgekommen ist, dass auch nach formal inkorrekten Sperrandrohungen dann tatsächlich gesperrt wurde oder dies versucht wurde.
Daher kann ich die Ausrede \"es liegt keine korrekte Sperrankündigung vor\" auch nicht nachvollziehen.
Wenn sich der Versorger absolut korrekt und gesetzeskonform verhalten würde, bestünde sowieso kein Bedarf an einer EV.

Wie gesagt, will ich jetzt nicht behaupten, dass die EV in diesem speziellen Fall gerechtfertigt ist, weil der Versorger zu einer Sperrandrohung nicht berechtigt ist.
Dies vermag ich hier nicht zu beurteilen.
Aber dies sollte doch bitteschön von dem zuständigen Gericht geprüft werden und nicht mit solchen Ausreden abgewimmelt werden.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Ankündigung der Versorgungseinstellung
« Antwort #44 am: 01. Februar 2011, 19:05:29 »
Wenn der Kunde besorgt, dass ihm eine Versorgungseinstellung droht genügt das. Wie ernst es der Verorger meint, kann der Kunde vom maßgeblichen Empfängerhorizont aus nie beurteilen, es sei denn es handele sich um den Teil einer Einladung zur Faschingsparty.

Zudem besteht Wiederholungsgefahr.

Es findet sich eine Anzahl von Urteilen dazu in der Entscheidungssammlung.

 

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