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Autor Thema: Ein wenig viel Rechnungschaos mit der RWE  (Gelesen 4284 mal)

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Offline Magicwoman

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Ein wenig viel Rechnungschaos mit der RWE
« am: 15. Januar 2011, 11:02:47 »
Zu ersteinmal guten tag liebe user.
Ich habe ein ziemlich kompliziertes problem und Versuche dieses mal zu schildern.

Letztes jahr zum 01.01.2010 habe ich meinen Wohnung gewechselt und auch bei der RwE meinen Stromanachluss gekündigt. Mitte Oktober habe ich dann endlich meine Abschlussrechnung erhalten.
Ich staunte nicht schlecht, das der Betrag für den Zeitraum 26.08.2009 bis 30.04.2010 angegeben wurde. Auch die Höhe der geforderten Zahlung war immens hoch :1.724,45 euro

Ich hatte ja zum 01.01.2010 den Strom abgemeldet.
Also habe ich diese Forderung Einspruch eingelegt. Es passierte erstmal gar nichts. Anfang Dezember 2010 kam eine Mahnung , dass ich die Forderung begleichen solle, da sonst die Sperrung in meiner neuen Wohnung eingeleitet würde. Ich habe wieder hingeschrieben, und der Rwe mitgeteilt , das die abrechnung so nicht stimmen kann .Dann hatte  ich am 11.01.2011 einen gelben Zettel im Briefkasten, das der Strom abgestellt wird ,sollte ich nicht umgehend den ausstehenden Betrag zahlen. Das konnte ich natürlich nicht. Habe dann ein Fax geschrieben, das ich gewillt bin meinen tatsächlichen stromverbrauch zu zahlen, aber nicht den gesamten Betrag ,da der zu hoch ist.Mit dem Fax habe ich dleich einen Überweisungsbeleg der über 200 Euro gefaxt,da ich zumindest schon mal etwas zahlen wollte. Gestern war der Strom trotzdem weg.
Habe dann die Servicehotline angerufen,und um Hilfe gebeten. der 1.Servicemitarbeiter gab mir den Rat zur alten Wohnung zufahren ,um die aktuellen Zählerstände zu ermitteln,damit man einen Abgleich machen kann.
Dort erfur ich dann,das es bei der Anmeldung der Nachmieter meiner Wohnung,bei der Rwe großen Stress gab. Diese  sind zum 30.04.2010 in die Wohnung gezogen. Der Vermieter sagte ihnen das er die Anmeldung bei der RWe vornimmt. Hat er aber nicht getan. Im September haben sie das dann selbst übernommen.Haben dabei die Zählernummer und Zählerständen der darunterliegenden Wohnung angegeben.Diese bekamen dann die schlussrechnung, da sie ja angeblich ausgezogen seien.
Das heisst Ende september 2010 fiel der ganze Fehler erst auf und die Nachmieter meiner Wohnung haben dann erst die aktuellen Zählerstände und die richtige Zählernummer angegeben.
Das heisst 30.04. bis September 2010 wurde der Stromverbrauch noch unter meinem Namen abgerechnet. Erst mit der richtigen Anmeldung der neuen Mieter wird der Strom bei denen abgerechnet.
Mit diesem neuen Wissen wieder bei der RWE angerufen.. Sie konnten auch den Vorgang mit dem durcheinander aufrufen.
Mir wurde aber gesagt, da wir ihre zählerstände  mit der abmeldung nicht vorliegen haben.Können wir nichts machen. Sie werden wohl alles zahlen müssen ,und dann versuchen sich alles auf dem rechlichen wege mit Anwalt von den Nachmieter wiederholen. Also ich solle zahlen, ansonsten gibt es keinen Strom..
Dann beim suchen in den Unterlagen auf seiten der RWE nach meinen Abmeldedaten,sagte mir die Dame am anderen Ende der leitung auf einmal,Moment ,ich habe gerade Stromstände von diesem Zähler gefunden,die unsere Außendienst am 03.05.2010 abgelesen hat. Ich rufe sie gleich zurück. Nach 20 minuten tat sie es dann auch.Und teilte mir mit , das meine Rechnung sicherlich viel zu hoch sei, der Verbrauch von mir sei ja viel geringer( was ich ja immer schon gesagt habe),und die Sperrung wieder aufgehoben wird,da eine komplett neue schlussrechnung erstellt werden muss. Das kann aber erst am montag erfolgen, da wir es nun Freitag nachmittag 16.00 haben und man den Entsperrdienst nicht mehr erreichen kann.
Meine Frage jetzt habe ich irgendeinen Anspruch auf Schadensersatz, da ich mit meinem Sohn nicht in der Wohnung bleiben konnte, kein Strom(kein Licht,kein Heisswasser,keine Heizung) und muss ich die ganzen Kosten für inkasso,abstellung,wiederanstellung tragen?

Danke im voraus für eure Hilfe.

Offline ESG-Rebell

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Ein wenig viel Rechnungschaos mit der RWE
« Antwort #1 am: 15. Januar 2011, 15:03:37 »
Zitat
Original von Magicwoman
Meine Frage jetzt habe ich irgendeinen Anspruch auf Schadensersatz, da ich mit meinem Sohn nicht in der Wohnung bleiben konnte, kein Strom(kein Licht,kein Heisswasser,keine Heizung) und muss ich die ganzen Kosten für inkasso,abstellung,wiederanstellung tragen?
Nicht ersichtlich ist, ob Sie einen Sondervertrag haben oder in der Grundversorgung beliefert werden; vermutlich aber letzteres, weil mehrfach von \"Anmeldung\" durch Nachmieter oder Vermieter gesprochen wurde. Folgendes gilt (hinsichtlich StromGVV) daher nur für diesen Fall:

Es sieht ganz danach aus, dass Ihre Einwände Sie nach §17 StromGVV zu einem Zahlungsaufschub berechtigten und der Strom somit nicht abgestellt werden durfte.

Um erfolgreich Schadensersatz geltend machen zu können müssen Sie u. a. die Höhe ihres Schadens beziffern und den Zugang ihres Faxes nachweisen können (Stichwort: Qualifizierter Sendebeleg).

Mal so eine Idee von mir - bin kein Jurist!:
Gemäß §17 StromGVV (3) ist eine Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen unzulässig.
Aber Sie werden ja noch eine korrigierte Schlussabrechnung erhalten. Schildern Sie der RWE ihre Forderungen nachvollziehbar und schlagen Sie vor, Ihre Forderung mit der Schlusszahlung aufzurechnen verbunden mit der Aussage, dass Sie ein Schweigen seitens RWE als Einverständnis werten werden. Dann müssen sie reagieren!

Als gewerblichem Vertragspartner kann der RWE das Schweigen auf Ihr Angebot später als konkludente Zustimmung zugeschrieben werden. Ob dieses tatsächlich auf Chaos in der Kundenbetreuung bzw. Rechnungsabteilung zurückzuführen war wird dann ohne Belang sein.

Wer Anwalt und nicht meiner Ansicht ist möge aber bitte hiervon abraten!

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline bjo

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Ein wenig viel Rechnungschaos mit der RWE
« Antwort #2 am: 15. Januar 2011, 15:24:07 »
Zitat
Original von Magicwoman
Zu ersteinmal guten tag liebe user.
Ich habe ein ziemlich kompliziertes problem und Versuche dieses mal zu schildern.

Letztes jahr zum 01.01.2010 habe ich meinen Wohnung gewechselt und auch bei der RwE meinen Stromanachluss gekündigt. Mitte Oktober habe ich dann endlich meine Abschlussrechnung erhalten.
Danke im voraus für eure Hilfe.

wurde für den Strombezug in der neuen Wohnung ein neuer Vertrag abgeschlossen, neue Kundennummer?
wenn ja, wurde dieser neue Vertrag ordungsgeäß bedient sprich immer gezahlt?
wenn ja = >RE einschalten und auf Schadensersatz klagen
ich halt das gelinde gesagt für eine Sauerrei seitens RWE, wenn man seinem neuen Vertrag ordnungsgemäß bedient ist das in meinem Augen Erpressung!

Offline Magicwoman

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Ein wenig viel Rechnungschaos mit der RWE
« Antwort #3 am: 15. Januar 2011, 15:33:48 »
schon mal vielen Dank für die Antworten.Ja der neue Vertrag wurde ordnungsgemäss bezahlt.
Die Rwe räumt ja auch einen Fehler auf ihrer Seite ein, da sie Montag morgen den Strom ja wieder anstellen werden.
Ich habe nur keine Lust die ganzen kosten für die Abstellung und wiederanstellung des Stroms zu zahlen, dannoch für den netten \"gelben\" und \"weissen\" Zettel mit Ankündigung der Sperre und der Durchführung der Sperre. Diese netten Mitteilungen schlagen schon alleine mit jeweils52,90 zu buche.

 

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