Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Konzessionsabgabe in jedem Falle ?  (Gelesen 3729 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline schiffer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.werbewas.de
Konzessionsabgabe in jedem Falle ?
« am: 19. Januar 2011, 13:54:37 »
Wir werden über eine 10 KV Anlage mit eigenem Trafo versorgt. Außerdem haben wir eine Solaranlage von ca. 64 KwP auf dem Dach. Wir speisen den Strom nach \"Kaufmännisch bilanzierter Berechnung \" ein. D.h. dass der Strom der Solaranlage über einen Zähler, der die gesamte zu vergütenden Erzeugung der Anlage mist, in unser betriebsinternes Netz fließt und von uns verbraucht wird. Eventueller ( Rest) Überschuss fließt über Trafo und Zweirichtungszähler als 10 KV ins öffentliche Netz.  Die Berechnung erfolgt nun so, dass alles was der Zähler der Solaranlage mist, vergütet wird. Alles was der Zähler am Trafo als Lieferung mist  erhöht wird um die Differenz aus Solarzähler minus Rückfluss ins Netz. Dies hat zur Folge, dass für die erzeugte und selbst verbrauchte Energie, obwohl Sie nie das Gelände verläßt, Konzessionsabgabe gezahlt werden muss. Konzessionsabgabe ist aber eine Miete, die die Stadt erhält, weil der Energieversorger die Straße für die Verlegung seiner Kabel benutzt. Muss diese Abgabe tatsächlich auch in diesem Fall für den Eigenverbrauch bezahlt werden?
schiffer

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Konzessionsabgabe in jedem Falle ?
« Antwort #1 am: 19. Januar 2011, 14:36:33 »
Zitat
Original von schiffer
... Dies hat zur Folge, dass für die erzeugte und selbst verbrauchte Energie, obwohl Sie nie das Gelände verläßt, Konzessionsabgabe gezahlt werden muss. Konzessionsabgabe ist aber eine Miete, die die Stadt erhält, weil der Energieversorger die Straße für die Verlegung seiner Kabel benutzt. Muss diese Abgabe tatsächlich auch in diesem Fall für den Eigenverbrauch bezahlt werden?
@schiffer, das Kabel liegt ja in der Straße, ob jetzt Strom fliest oder auch nicht. Wäre da eine MIETE fällig, wäre diese wegen der Leitung fällig und nicht verbrauchsabhängig. Die Ungereimtheiten bei der sogenannten Konzessionsabgabe sind vielfältig und nicht zu lösen; schon gar nicht logisch. Kommt dann noch Solarstrom ins Spiel wird es noch besser. Zahlen Sie denn für den eingespeisten Strom bzw. für die \"Leitungsnutzung\"?! Der Strom fliesst ja über Ihren Netzbetreiber zur Börse und wird dort verkauft  ;)  ;)

Die Abgabe ist eine zweckfreie Einnahme der Kommune und hat eindeutig Steuercharakter. Die \"Mietversion\" ist das gängige Märchen, was erzählt wird. Man hat damit die uralte Einnahmequelle \"Konzession\" in den Wettbewerb hinübergerettet. Ich halte das gesamte Konstrukt für rechtswidrig.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Konzessionsabgabe in jedem Falle ?
« Antwort #2 am: 19. Januar 2011, 17:41:12 »
Sie haben keinen Eigenverbrauch. Aus Vereinfachungsgründen lässt man Sie Ihren produzierten Strom auf Ihrem Grundstück verbrauchen, kaufmännisch speisen Sie vollständig in das Netz, und beziehen auch vollständig. Wenn Sie echten Selbstverbrauch realisieren möchten, ist das mit der kfm. bilanziellen Durchleitung nur schwer zu realisieren. Dann müssten Sie den Strom Ihrer Anlage an den nächsten Niederspannungsverknüpfungspunkt anschliessen, der wahrscheinlich weit entfernt ist, und auch Ihre Anlage umbauen und sie darf nicht vor 07-2010 in Betrieb gegangen sein. Wenn Sie das mit den 0,11 ct/kWh gegenrechnen, den Sie für den Selbstverbrauch einsparen, ist das nicht viel. Selbst bei vollständigem Selbstverbrauch von 64.000 kWh kämen da gerade 70,40 € rum. Hinzu käme natürlich eingesparter Strombezug usw., aber es ging ja vorrangig um KA.

Gruß

NN

Offline schiffer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.werbewas.de
Konzessionsabgabe in jedem Falle ?
« Antwort #3 am: 19. Januar 2011, 20:36:34 »
Dass mag zwar die Ansicht der Steuererheber sein. Tatsächlich verläßt aber der Strom mangels Lenkrad nicht das Grundstück, sondern wird lediglich dem gemessenen Verbrauch hinzugerechnet. Dieser Strom nutzt also lediglich unser Netz, weshalb wir eigentlich eine Konzessionsabgabe erheben müßten. Es ist nicht möglich dem Strom zu befehlen erst das Grundstück zu verlassen um dann auf der Straße umzukehren und wieder auf das Gelände zurückzukehren.
schiffer

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Konzessionsabgabe in jedem Falle ?
« Antwort #4 am: 20. Januar 2011, 08:58:13 »
Ok, dann ganz einfach:

Die Verordnung gibt vor:
§ 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben
(1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden.

Der von dir produzierte Strom wurde vollständig verkauft! KA fällt für den von dir eingekauften Strom an! Dieser steht auf der Rechnung eines Stromlieferanten. Liefert Yello oder Flexstrom oder wer auch immer, wirst du denen kaum etwas von kfm. bilanzieller Durchleitung uns Verringerung des Gesamtpreises erklären können! Speise doch über den vorhandenen Niederspannungsanschluss ein, der bei dir brach liegt und so hohe Kosten verursacht und erkläre den Selbstverbrauch, wenn die Anlage die Voraussetzungen gibt.

Kfm. bilanzielle Durchleitung plus Behandlung wie Selbstverbrauch ist nicht möglich, weder bei der Stromlieferung, noch bei den Abgaben.

Gruß

NN

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz