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Autor Thema: Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?  (Gelesen 70731 mal)

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Offline RR-E-ft

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Die Frage stellt sich eigentlich oft, wird jedoch kaum gestellt bzw. in Gerichtsverfahren thematisiert.

Bitte hier lesen:

LG Duisburg, Urt. v. 30.04.10 Az. 7 S 123/09 - Keine Einstellung der Stromversorgung

Wie ist der Meinungsstand der Juristen hierzu?

Offline Black

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #1 am: 14. Januar 2011, 10:20:30 »
Handelt es sich bei dem dort betroffenen Versorger denn um einen reinen Lieferanten ohne Netzbetrieb bzw. mit rechtlich entflochtenem Netzbetrieb?

Bei einem Versorger i.S.d. § 7 Abs. 2 EnWG tritt das Problem nämlich nicht auf.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Netznutzer

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #2 am: 14. Januar 2011, 10:52:03 »
Das Wort Netzbetreiber muss künftig durch das Wort Messstellenbetreiber ersetzt werden. Hat der MSB gewechselt, so kann nicht mehr der Netzbetreiber (wg. Zahlungsrückständen bei einem Vertrieb) sperren. Die Materie wird durch WiM nicht einfacher.

Gruß

NN

Offline Black

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #3 am: 14. Januar 2011, 11:30:48 »
Zitat
Original von Netznutzer
Das Wort Netzbetreiber muss künftig durch das Wort Messstellenbetreiber ersetzt werden. Hat der MSB gewechselt, so kann nicht mehr der Netzbetreiber (wg. Zahlungsrückständen bei einem Vertrieb) sperren.

Warum das denn? Weder muss eine Sperrung zwingend am Zähler vorgenommen werden, noch setzt ein Wechsel des Messstellenbetreibers zwingend voraus, dass das Eigentum am Zähler auf den neuen Messstellenbetreiber übergeht.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #4 am: 14. Januar 2011, 12:07:50 »
@Black

Laut Tatbetand der Entscheidung des LG Duisburg hat ein Versorger seinen Kunden verklagt und dabei beantragt, dass dieser einem Mitarbeiter eines - vom Kläger verschiedenen Netzbetreibers - den Zutritt zum Zwecke der Versorgungseinstellung zu gewähren habe.

Für die Versorgungseinstellung muss ja auch nicht immer der Zähler ausgebaut werden, es genügt, diesen stillzulegen und zu verplomben.

Fakt ist, dass der Versorger das für die Versorgungseinstellung notwendige Zutrittsrecht nach Entflechtung nicht hat, ein Zutrittsrecht nur für Netzbetreiber ggf. Messstellenbetreiber besteht.

Offline Black

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #5 am: 14. Januar 2011, 13:05:21 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Black

Laut Tatbetand der Entscheidung des LG Duisburg hat ein Versorger seinen Kunden verklagt und dabei beantragt, dass dieser einem Mitarbeiter eines - vom Kläger verschiedenen Netzbetreibers - den Zutritt zum Zwecke der Versorgungseinstellung zu gewähren habe.

Ganz genau genommen wurde beantragt einem Beauftragten des Netzbetreibers, welcher wiederum vom Kläger beauftragt worden war Zutritt zu gewähren.

Und darauf hat der GV einen eigenen Anspruch.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #6 am: 14. Januar 2011, 13:32:53 »
Der Versorger hat kein Zutrittsrecht.
Er hat auch keinen entsprechenden Anspruch gegen den Kunden.
Woraus sollte sich ein solcher denn ergeben?

Der Netzbetreiber hat ein solches Zutrittsrecht aus NAV.
Deshalb hat der NB einen Anspruch auf Zutritt zur Sperrung, nicht aber der Versorger.

Es handelt sich bei dem streitgegenständlichen Anspruch gerade nicht um einen eigenen Anspruch des Versorgers, sondern um den Anspruch eines Dritten.
 
Wird der Zutritt verweigert, müsste der NB aus eigenem Recht seinen Zutrittsanspruch aus NAV einklagen, um seinerseits etwaig bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Versorger überhaupt erfüllen zu können.

Das Ganze wird ja auch vollstreckungsrechtlich interessant.

Offline Black

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #7 am: 14. Januar 2011, 13:51:52 »
Der Versorger hat einen Anspruch, dass dem Netzbetreiber zum Zwecke der Sperrung Zutritt gewährt wird.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #8 am: 14. Januar 2011, 14:03:12 »
Woraus soll sich dieser Anspruch ergeben?

Fakt ist, dass allein der NB einen eigenen klagbaren Anspruch aus NAV hat.

Offline Netznutzer

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #9 am: 14. Januar 2011, 14:04:48 »
Wenn der MSB/MDL gewechselt hat, hat der Netzbetreiber kein Recht auf Zugriff auf die Messeinrichtung. Dies gilt auch, z.B. bei Zweifeln, ob der Ablesewert korrekt ist. Als NB kann man dann nur noch auf Zutrittsrecht pochen, um z.B. am Hausanschluss Änderungen vorzunehmen. Auch wenn dies eine Juristendiskussion ist/sein soll: Wo bitte, wird in der Praxis vor Ort, nicht am Zähler getrennt? Diese Fälle sind die absoluten Ausnahmen.

Gruß

NN

Offline Black

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #10 am: 14. Januar 2011, 17:20:03 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Woraus soll sich dieser Anspruch ergeben?

aus § 19 GasGVV

vergl. Morell, Kommentar zur GasGVV, zu § 19 Rdn. 45 ff (Durchsetzung der Versorgungsunterbrechung)
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #11 am: 15. Januar 2011, 12:26:37 »
§ 19 GVV regelt das Zürückbehaltungsrecht des Versorgers gegenüber § 320 BGB besonders.

Er regelt aber nur das ZBR und nicht etwaig ein Zutrittsrecht, auf welches nur der NB einen eigenen klagbaren Anspruch nach NAV hat.

Streitgegenständlich ist dieses Zutrittsrecht, das sich allein aus der NAV ergibt, undzwar allein für den NB.

Offline tangocharly

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #12 am: 15. Januar 2011, 15:42:34 »
Zitat
Original von RR-E-ft
§ 19 GVV regelt das Zürückbehaltungsrecht des Versorgers gegenüber § 320 BGB besonders.

Er regelt aber nur das ZBR und nicht etwaig ein Zutrittsrecht, auf welches nur der NB einen eigenen klagbaren Anspruch nach NAV hat.

Streitgegenständlich ist dieses Zutrittsrecht, das sich allein aus der NAV ergibt, undzwar allein für den NB.

------> § 21 NAV
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Black

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #13 am: 17. Januar 2011, 10:44:10 »
Zitat
Morell; Kommentierung zu § 19  GasGVV

Die Unterbrechung der Versorgung nach § 19 Abs. 1 und Abs. 2 GasGVV ist ein vertragliches Recht des Grundversorgers. Die Ausübung und Durchsetzung dieses Rechts obliegt daher nicht dem Netzbetreiber sondern dem Grundversorger.

Bei Verweigerung des Zutritts ist dementsprechend der Grundversorger gehalten den Kunden gerichtlich verpflichten zu lassen, die Unterbrechung der Grundversorgung durch den Netzbetreiber als Beauftragten des grundversorgers und dessen Zutritt zu dulden.
(...)

Soweit daher dem Netzbetreiber der Zutritt zur Vornahme einer Unterbrechung der versorgung im Auftrag des Grundversorgers verweigert wird wird und der Zutritt gerichtlich durchgesetzt werden soll, geht es um die Durchsetzung eines vom Grundversorger geltend zu machenden Anspruches.


Zitat
LG Kassel, 10.05.2007, 1 S 430/06; RdE 2008, S. 257

Der sich aus den §§ 24 Abs. 3, 21 Abs. 1 NAV/NDAV ergebende Duldungsanspruch steht auf Grundlage des § 19 GVV dem Grundversorger zu und geht dahin vom Anschlussnehmer verlangen zu können, dass dieser den Zutritt eines vom Netzbetreiber mit Ausweis versehenen Beauftragten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung duldet.


(...)

Die Klage ist auch begründet. Bedenken gegen die Aktivlegitimation der Kl. als Strom- und Gasgrundversorger bestehen (...) nicht.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
« Antwort #14 am: 17. Januar 2011, 10:55:36 »
@Black

Danke. War mir alles bekannt.
Ich lasse mich aber bekanntlich so einfach nicht überzeugen.

§ 19 GVV regelt wie auch § 320 BGB ausschließlich ein Gegenrecht zum vertraglichen Lieferanspruch des Kunden.

Geregelt ist damit jedoch gerade nicht ein einklagbares Recht auf Zutritt.

Zudem ist ja gar nicht sichergestellt, dass der Netzbetreiber aufgrund eines solchen vom Versorger erstrittenen Urteils überhaupt sperrt.
Vielleicht möchte er das selbst gar nicht. ;)

Wenn er es möchte, stellt sich die Frage, wie er sein Zutrittsrecht dabei gerichtlich durchsetzen sollte (Frage der Vollstreckung).

 

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