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Autor Thema: Kündigung damaliger Gas-Sonderverträge in 2007  (Gelesen 9502 mal)

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Offline berghaus

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Re: Kündigung damaliger Gas-Sonderverträge in 2007
« Antwort #15 am: 21. Oktober 2015, 19:41:44 »
@t.terbeck

Aus, aus, vorbei bezog sich nur darauf, dass Sie in dem Satz
Zitat
und somit selbst im Falle, dass mir nicht beschieden wird, nach § 174 BGB eine recht erhebliche Rückforderung auf der Basis meines ursprünglichen Sonder-Vertragspreises auf meine Füße zu fallen
anklingen ließen, dass bei Fortbestehen des Sondervertrages bis 2015 doch noch der Vertragspreis von 1990 zum Einsatz kommen könnte.

Und da stelle ich die Frage, ob man Rückforderungen, die man glaubt zu haben, nicht in einem laufenden Nachforderungsprozess, in dem es um den anzusetzenden Preis eine Gaslieferungsvertrages geht, geltend machen muss oder ob man diese nachher getrennt davon noch stellen kann.

Erhebt man Gegenklage erhöhen sich dann der Streitwert, die Gerichts- und Anwaltskosten.

Bei mir hat das OLG herausgefunden, dass der Streitwert, den das Landgericht mit 6.300 € festgesetzt hatte, um den Betrag meiner hilfsweisen
Aufrechnung in Höhe von 3.000 € für den Fall, dass der Preis von 1975 gegolten hätte, zu erhöhen war. Zum Glück hat meine RSV die Kosten übernommen, die des Landgerichts zu 80 % und die des OLG zu 40 %.
Hier sieht man auch meine prozessuale Verlust- bzw Gewinnquote bezogen allerdings nur auf die Hälfte der Summe meiner Kürzungen von über 12.000 € von 2006 bis 2014.

Den Versuch, den Anfangspreis des Vertrages von 1975 durchzusetzen, war es mir wert!

berghaus 21.10.15
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2015, 11:42:04 von berghaus »

 

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