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Autor Thema: Änderung der Ablesetermine  (Gelesen 3708 mal)

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Offline holgi

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Änderung der Ablesetermine
« am: 01. September 2015, 12:56:28 »
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, deren Antwort ich hier leider noch nicht gefunden habe. Bei meinen Eltern wurden in den vergangenen Jahren immer zum Jahresende die installierten Zähler abgelesen. Einige Tage später kam dann immer die Jahresabrechnung. Nun haben meine Eltern Post von Netzbetreiber bekommen, dass der Ablesetermin von Ende Dezember auf Mitte des Jahres umgestellt wurde. Somit wird vermutlich der Zählerstand des neuen Ablesetermins dem Lieferanten mitgeteilt und dieser entscheidet dann, wann die Abrechnung gemacht wird.

Nun meine Frage. Kann man dem widersprechen (auf welcher Grundlage könnte man so etwas machen).

Vielen Dank für Eure Antworten
 

Offline desonic

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Re: Änderung der Ablesetermine
« Antwort #1 am: 01. September 2015, 13:15:40 »
Hallo Holgi,

grundsätzlich kann der Messstellenbetreiber (Netzbetreiber) seine Ablesung vornehmen wann er es möchte. Gerade mit dem Hintergrund der Optimierung von Kosten sollte auch jeder Kunde dankbar sein, da die Kosten für Ablesung direkte Netzkosten darstellen. Was allerdings Dein Lieferant mit dem abgelesenen Wert anstellt sollte im Liefervertrag geregelt sein. Es gibt auch weiterhin Anbieter die jahresechte Rechnungen stellen, dabei sollte allerdings der Zählerstand zum 31.12. vom Kunden dem Versorger mitgeteilt werden. Ich glaube auch nicht, dass bei Deinen Eltern in der Vergangenheit immer am 31.12. abgelesen wurde, sondern es sich um die KW 52 bzw. KW 1 gehandelt hat.

Was für einen Unterschied macht es eigentlich bei Privatpersonen, zu welchem Zeitpunkt man seine Turnusrechnung erhält?

Vielleicht kannst Du uns den betreffenden Netzbetreiber ja noch mitteilen?

Gruß
desonic

Offline holgi

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Re: Änderung der Ablesetermine
« Antwort #2 am: 01. September 2015, 14:37:33 »
Hallo desonic,

vielen Dank für die superschnelle Antwort  :)

Ich werde meine Eltern mal fragen.

Gruß
Holgi

 

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