Hallo Holgi,
grundsätzlich kann der Messstellenbetreiber (Netzbetreiber) seine Ablesung vornehmen wann er es möchte. Gerade mit dem Hintergrund der Optimierung von Kosten sollte auch jeder Kunde dankbar sein, da die Kosten für Ablesung direkte Netzkosten darstellen. Was allerdings Dein Lieferant mit dem abgelesenen Wert anstellt sollte im Liefervertrag geregelt sein. Es gibt auch weiterhin Anbieter die jahresechte Rechnungen stellen, dabei sollte allerdings der Zählerstand zum 31.12. vom Kunden dem Versorger mitgeteilt werden. Ich glaube auch nicht, dass bei Deinen Eltern in der Vergangenheit immer am 31.12. abgelesen wurde, sondern es sich um die KW 52 bzw. KW 1 gehandelt hat.
Was für einen Unterschied macht es eigentlich bei Privatpersonen, zu welchem Zeitpunkt man seine Turnusrechnung erhält?
Vielleicht kannst Du uns den betreffenden Netzbetreiber ja noch mitteilen?
Gruß
desonic