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Autor Thema: OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10 Az. 2 U 94/10 Strompreiszahlungsklage abgewiesen  (Gelesen 13476 mal)

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Offline Cremer

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Wo kann man denn das erstinstandliche Urteil finden?

kurzer Link wäre schön
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline DieAdmin

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@Cremer

Suchmaschine schon probiert? ;)
In der Entscheidungssammlung ist die erste Instanz nicht.


@all,

das Urteil des OLG Stuttgart in der Entscheidungssammlung

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2773/

Offline PLUS

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OLG Stuttgart! Unerwartet kommt doch ... Fortschritt im Südwesten oder \"Was lange währt, wird endlich gut.\"

Glückwunsch den Streitern und Anwälten! ... bis hierher und weiter viel Erfolg insbesondere auch an der Billigkeitsfront! .... und sei er noch so klein.  ;)

Im Südwesten der Republik ist man mit Erfolgsmeldungen nicht gerade verwöhnt. Aus Erfahrung wurde so mancher \"Gasrebell\" schon zum Skeptiker. Hoffentlich ist die Berufungsprognose zutreffend und das \"Erfolgs-Schicksal\" trifft zuletzt nicht so wie es den ehemaligen Richter, Anwalt und \"Gasrebellen\"-Pionier von Waldeyer-Hartz getroffen hat.

Zur Erinnerung: Was wurde aus dem Urteil des AG Heilbronn ?  und   Waldeyer-Hartz wirft im Parallelverfahren das Handtuch oder Spiegel 41/2005

Offline RR-E-ft

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@PLUS

Es steht wohl wenig mehr zu wünschen als eine Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart.  ;)

Wo bekommt man sonst schon bei solchen kleinen Streitwerten und Kostenrisiken die Gelegenheit zu Grundsatzentscheidungen.

Das OLG Stuttgart hat seine Entscheidng nicht umsonst so umfassend anhand der jüngsten Rechtsprechung des BGH begründet.

Man könnte sich sogar eine Anschlussrevision vorstellen, welche die Chance birgt, zu einer vollständigen Klageabweisung zu gelangen.

Offline PLUS

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Ja dann, wenn sich die Gelegenheit auftut , auf gehts, billiger gehts nicht mehr! :D

Offline RR-E-ft

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Günstige Gelegenheiten wollen genutzt werden.

Offline bolli

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Zitat
Original von PLUS
Ja dann, wenn sich die Gelegenheit auftut , auf gehts, billiger gehts nicht mehr! :D
Hat aber den Nachteil, dass, sollte man unterliegen, man wohl einen Teil der RA-Kosten selbst tragen muss, denn die BGH-Anwälte werden das Mandat wohl kaum auf Basis einer Abrechnung gemäß RVG übernehmen und da auch eine eventuelle Rechtsschutzversicherung wohl nur diese Abrechnung erstattet, muss man ggf. selbst was dazutun.

Aber da die Obsiegenschancen ja lt. RR-E-ft nicht schlecht stehen, sollte man die Chance möglicherweise tatsächlich ergreifen.

Offline RR-E-ft

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@bolli

Wer so rechnet, sollte wohl gleich zu Hause bleiben.

Im Unterliegensfalle gibt es keinerlei Kosten von der Gegenseite erstattet, man hat vielmehr auch die Kosten der Gegenseite zu tragen, § 91 ZPO.

Bisher sind erstattungsfähige Kosten bei einem Streitwert in Höhe von 205 € entstanden I. Instanz ca. 253,50 €, II.Instanz ca. 299,92 €, zusammen ca. 553,42 €.

Wenn vom Versorger Revision eingelegt wird, muss man sich selbst - wie dieser - auch durch einen BGH- Anwalt vertreten lassen.

Dann kommt es für die Kosten auch nicht mehr entscheidend darauf an, ob Anschlussrevision eingelegt wird.

Spookenkiekerei ist auch dabei unangebracht.  

Dem Beklagten, welcher der der Klägerin bekannt in einem hoch bezahlten Beruf tätig ist, geht es um sein Recht.

Dass die Sache ggf. bis vor dem BGH durchgefochten wird, war von Anfang an einkalkuliert und muss auch in sonstigen, insbesondere Billigkeitsprozessen einkalkuliert werden.

Ob die unterlegene Partei - das sollte nach Möglichkeit  immer der Versorger sein (!) - in die nächste Instanz zieht, hat man schließlich selbst nicht in der Hand.

Man hat nur selbst in der Hand, ob man im Unterliegensfalle selbst in die eröffnete nächste Instanz zieht oder ob man in iregendeiner Instanz noch ein Anerkenntnis erklärt. Letzteres wäre jedoch töricht.

Offline bolli

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Sie haben Recht, da das Urteil ja zugunsten des Beklagten ausgegangen ist, liegt es eher nicht in seiner Hand (aus Anerkenntnis), ob\'s an den BGH geht.

Gleichwohl werden Sie sich wundern, wie viele Widerspruchskunden sehr wohl genau abwägen, was möglicherweise an Kosten auf sie zukommt , wenn sie unterliegen und was im positiven Fall auf der Habenseite stehen könnte.
Die deutsche Wirklichkeit besteht halt nicht nur aus Mitbürgern in hoch bezahlten Berufen. Gerade gering Verdienende und Rentner haben aus purer (Geld-)Not die erheblichen Preissteigerungen der EVU nicht mit tragen können und deshalb widersprochen und teilweise gekürzt. Und da hat weder jeder eine RSV noch kann er sich eine honorarbasierte Interessensvertretung durch einen RA leisten. Da geht es aber weniger um\'s Prinzip.

Aber, bevor SIE die Einwendung machen: Auch ich habe zahlreichen Bekannten, die auf die Kostenkomponente hinwiesen, empfohlen, über eine Mitgliedschaft beim BdEV und Einzahlung in den Prozesskostenfond das Kostenrisiko etwas zu reduzieren. Leider setzt da bei einigen dann der große Geiz ein und ich sage auch, dass denen nicht zu helfen ist. Aber so ist nun mal die Wirklichkeit und jeder sollte schon auch kalkulieren, was er im Zweifelsfall zu zahlen hat. Und das mit dem Anerkenntnis ist ja auch nicht ganz einfach. Da wollen einige Vorbedingungen erfüllt sein, die es vorzubereiten gilt, für viele nur mit Anwalt machbar.

Offline Kämpfer

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Sehr geehrter Herr Fricke,
sehr geehrter Herr Witopil,

in dem Rechtstreit stand der Streitwert in keinem Verhältnis zu der von Ihnen in Form von hohem Arbeitsaufwand erbrachten Leistung. Trotzdem haben Sie keine Mühen gescheut, um die Auffassung der Gegenseite in umfangreichen Schriftsätzen nebst zahlreichen Anlagen zu widerlegen. Dies verdient nicht nur ein Dankeschön, sondern auch viel Respekt und Anerkennung für die erbrachte Leistung. Ohne Ihren unermüdlichen Einsatz wäre der Erfolg nicht möglich gewesen. Dies gilt es zu würdigen. Daher an dieser Stelle nochmals ein großes Dankeschön von meiner Seite.

Ihr Mandant

Offline Kämpfer

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Kurze Information:

Die FairEnergie hat wegen der von mir gekürzten Turnusrechnungen 2008 ( Strom und Gas ) und 2009 ( ebenfalls Strom und Gas )  in Höhe der gekürzten Beträge Mahnbescheide beantragt. Gegen diese habe ich Widerspruch eingelegt. Bleibt abzuwarten, wie der Versorger reagiert.

Freundliche Grüße und allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.

Kämpfer

Offline Kämpfer

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FairEnergie beantragt Mahnbescheide
« Antwort #12 am: 24. August 2012, 10:59:51 »
Hallo,

die FairEnergie hat wegen der von mir gekürzten Turnusrechnungen 2008 ( Strom und Gas ) und 2009 ( ebenfalls Strom und Gas )  in Höhe der gekürzten Beträge Mahnbescheide beantragt. Gegen diese habe ich im Dezember 2011 fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Aufgrund meiner Widersprüche hat das AG Stuttgart - Mahngericht - im Juli 2012 das Verfahren nunmehr an das zuständige Amtsgericht Reutlingen abgegeben.

Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.

Offline Kämpfer

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Hallo,

die FairEnergie hat nun beim AG Reutlingen hinsichtlich "Gas" ihre Anspruchsbegründung eingereicht. Selbige wurde mir am 29.12.2012 auf dem Postweg zugestellt. Ich werde der Forderung weiterhin widersprechen und habe diesbezüglich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt.

Freundliche Grüße
Kämpfer 

 

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