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OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10 Az. 2 U 94/10Stromzahlungsklage nach Unbilligkeitseinrede abgewiesen

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tangocharly:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Eine Einlegung der zugelassenen Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart ist nicht bekannt geworden.
Wurde nicht fristgerecht Revision zum BGH eingelegt, ist es rechtskräftig geworden.
--- Ende Zitat ---


Manchmal gibt es doch auch gute Gründe, etwas einfach so stehen zu lassen ....

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