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Autor Thema: Wenn Richter rechnen .. oder späte Prämien winken  (Gelesen 3141 mal)

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Wenn Richter rechnen .. oder späte Prämien winken
« am: 21. Dezember 2010, 23:46:22 »
BGH, Urt. v. 21.12.10 XI ZR 52/08  Kein Ermessensspielraum der Bank bei unwirksamer Änderungsklausel

Entweder man kann es einfach nicht oder es ist einfach treist.  Da kürzt ein Gericht Ansprüche auf Zinsnachzahlung um fiktive Steuern zu Gunsten der beklagten Bank, die mit den nicht gezahlten ordentlichen und höhere Zinsen angefallen wären. Was für unglaubliche Gedankengänge da vorliegen müssen. Gut dass das korrigiert wurde.

Unabhängig davon, das wird für Banken und Sparkassen noch spannend. Insbesondere Prämiensparverträge, dazu noch staatlich gefördert, wurden in der Vergangenheit millionenfach abgeschlossen.  Offensichtlich sind die Ansprüche aus den alten Verträgen noch nicht verjährt. Abtretungsfähige Ansprüche dürfte es deshalb zuhauf geben. Ein vielversprechendes Geschäft für Prämiensparer und Anwälte. :)

 

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