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Autor Thema: Abschlagszahlung auf 0 Euro gesetzt u. §33AVBGasV  (Gelesen 8050 mal)

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Offline cornulus

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Abschlagszahlung auf 0 Euro gesetzt u. §33AVBGasV
« am: 15. Oktober 2005, 17:05:00 »
Moin!
Ich habe bei den Stadtwerken Kaltenkirchen den monatl. Abschlag für den Rest des Jahres auf beinahe 0 Euro gesetzt da ich (nach den alten Preisen) bereits genug gezahlt habe (siehe http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1565 ).
Hintergrund ist, dass der Versorger von ca. 10.000 kW/h ausgeht und die Abschläge entsprechend berrechnete. Ich habe bisher (10.12.04-15.10.05)aber gerade 5.000 kW/h verbraucht und rechne bis Ende des Abrechnungsjahres auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs insgesamt mit höchstens etwa 8.000 kW/h.
Der Versorger teilt mir heute mit, dass er meinen Dauerauftrag gelöscht hat und übermittelt mir eine Zahlartänderung, nach der der alte Monatsabschlag ungemindert zu überweisen ist (Fälligkeit 15.10., also heute).
Ich vermute, dass man damit rechnet, dass ich nicht zahle um mir dann nach  §33AVBGasV den Hahn abzudrehen oder damit zu drohen.
Wie ist hier vorzugehen?

Danke u. viele Grüße

cornulus

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlung auf 0 Euro gesetzt u. §33AVBGasV
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2005, 19:28:57 »
@Cornulus

Um Irrtümer zu vermeiden, sollte man seine Vorgehensweise und deren Hintergründe dem Versorger immer mitteilen. Dort sind mittlerweile gesonderte Mitarbeiter abgestellt, um sich mit den Vorgängen zu befassen und das Klima sich nicht noch weiter verschlechtern zu lassen.


Es gibt durchaus Gesprächsbereitschaft und Entgegenkommen, wenn man selbst sein Vorgehen allzeit plausibel erklärt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline cornulus

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Abschlagszahlung auf 0 Euro gesetzt u. §33AVBGasV
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2005, 20:15:09 »
@RR-E-ft

Ich verstehe Ihre Antwort nicht.
Die Kürzung der Abschlage habe ich natürlich nicht einfach so vorgenommen sondern genau vorgerechnet warum.
Siehe Antwort Stadtwerke Kaltenkirchen wg. Billigkeit v. Preiserhö
Dort habe ich das Schreiben an die Stadtwerke vorab zur Diskussion gestellt.
Was ich hier frage ist, ob die vollständige Einstellung der Zahlung wegen einer ausreichenden Überzahlung seit Jahresbeginn als Zahlungsverweigerung interpretiert werden kann, die nach §33AVBGasV eine Einstellung der Versorgung rechtfertigt.

Viele Grüße

cornulus

Offline Cremer

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Abschlagszahlung auf 0 Euro gesetzt u. §33AVBGasV
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2005, 22:43:00 »
@cornulus,

ich denke Sie haben da richtig gehandelt.

Warten Sie doch einfach ab, obe der Versorger etwas unternimmt in Richtung Sperrandrohung.

Sie können dann immernoch eine Schutzschrift eben mit der gleichen Argumentation beim Amtsgericht hinterlegen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline cornulus

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Abschlagszahlung auf 0 Euro gesetzt u. §33AVBGasV
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2005, 23:22:33 »
@Cremer

Ich warte ab und melde mich dann.
Einstweilen werde ich den Brief an mich und die Antwort von mir unter dem erwähnten Beitrag ( Antwort Stadtwerke Kaltenkirchen wg. Billigkeit v. Preiserhö ) einstellen damit Interessierte die Sache weiter verfolgen können.

Viele Grüße

cornulus

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlung auf 0 Euro gesetzt u. §33AVBGasV
« Antwort #5 am: 17. Oktober 2005, 09:08:30 »
@Cornulus

In der FAZ am Sonntag vom 16.10.2005 war unter \"Höhere Gaspreise? Ohne mich !\" zu lesen, dass ein Vertreter des BGW gesagt haben soll, niemandem werde mehr wegen § 315 BGB die Versorgung eingestellt.

Kein Gasversorgungsunternehmen werde deshalb einem Kunden den Gashahn zudrehen. Man werde aber ggf. nach der Jahresverbrauchsabrechnung klagen - Wer es glaubt, vgl Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe.

Wo enstprechende Sperrandrohungen noch ausgebracht würden, handele es sich um \"buchungstechnische Versehen\".

Also Entwarnung.

Jedoch bei Sperrandrohung immer sofort beim Versorger anrufen, ob auch diesem ein solches Versehen unterlaufen ist und ggf. schriftlich bestätigen lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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