@Cornulus
In der FAZ am Sonntag vom 16.10.2005 war unter \"Höhere Gaspreise? Ohne mich !\" zu lesen, dass ein Vertreter des BGW gesagt haben soll, niemandem werde mehr wegen § 315 BGB die Versorgung eingestellt.
Kein Gasversorgungsunternehmen werde deshalb einem Kunden den Gashahn zudrehen. Man werde aber ggf. nach der Jahresverbrauchsabrechnung klagen - Wer es glaubt, vgl Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe.
Wo enstprechende Sperrandrohungen noch ausgebracht würden, handele es sich um \"buchungstechnische Versehen\".
Also Entwarnung.
Jedoch bei Sperrandrohung immer sofort beim Versorger anrufen, ob auch diesem ein solches Versehen unterlaufen ist und ggf. schriftlich bestätigen lassen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt