Energiepreis-Protest > EWE

Es ist geschafft

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GFleischer:
Wir haben 2011
Damit sind die Forderungen aus 2007 verjährt
Das recht des Geldes siegt
Für mich bedeutet schon ein Gang zum AG (unter 600,00 €) 20% eines monatilichen Netto-Geldes
Für mein Vertragspartner sind derartige Summen mit Staub in der Geschichte zu vergleichen!
Recht und Gesetz (siehe ___HP___) sind für uns nicht greifbar.
Wir haben kein Bankkonto zum durchhalten und können uns keine Politiker kaufen.
Wir sind Wesen auf der Schlachtbank.
Juristen geben Hinweise zum verhalten, das ein Volksschüler (ist eine ganz alte Schulform) zur Kenntnis nehmen kann, aber selbst nicht nach außen vertreten kann.
Ein erfolgreiches Jahr für alle, die den Protest aufrecht halten und gute Partner an Ihrer Seite haben.
GF

Christian Guhl:
Nicht zu früh freuen ! Es kann immer noch in den nächsten Tagen ein Mahnbescheid kommen. Der Antrag muss beim AG bis zum 31.12. eingegangen sein, die Zustellung kann auch noch im Januar erfolgen.

Capo:
Ist die Jahresverbrauchsabrechnung von 2006 erst im Jahr 2007 zugestellt worden, so sind jetzt erst die Forderungen aus 2006 verjährt.

Bis dann...
Capo

RR-E-ft:
Zum 31.12.10 verjähren konnten Forderungen, die im Jahre 2007 erstmals fällig geworden waren, wenn keine Verjährungshemmung etwa gem. §§ 203, 204 BGB eingetreten war. Für die Verjährungshemmung genügte auch die Beantragung eines Mahnbescheides am 31.12.2010 oder die Einreichung einer kurzen Klageschrift (vorab) per Fax am 31.12.2010.

Mahnbescheidsantrag und Klageeinreichung wirken zurück, wenn Mahnbescheid bzw. Klage \"alsbald\" zugestellt werden, wofür nach der Rechtsprechung des BGH unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Zustellung erst im Februar genügen kann....

Wegen der Kosten muss niemand auf die erfolgversprechende Rechtsverfolgung verzichten. Die Kosten eines Prozesses findet man zB unter http://www.prozesskostenrechner.de.

Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, den Prozesskostenvorschuss aufzubringen, bekommt zur nicht mutwilligen Rechtsverfolgung auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt.

nachtspeicher99:
Hallo,

selbst wenn der Mahnbescheid doch noch kommt (bei mir war das vor zwei Jahren allerdings am 18.12. und somit ein Weihnachtsgeschenk), bedeutet dieser Sachverhalt eigentlich nicht das Ende der Welt. Bei mir hat die EWE seitdem Nichts mahr veranlasst, also keinerlei Klagebegründung innerhalb der Frist eingereicht usw., sodass der Mahnbescheid wieder hinfällig wurde und erneut beantragt werden muss, vielleicht zusammen mit weiteren Forderungen aus Folgejahren? Auch egal, die sollen einfach mal machen. Ich bin sowieso der Meinung,  dass diese \"Geschichte\" ohnehin vor Gericht geklärt werden sollte, also nicht so schlimm, wenn \"Aussitzen\" bzw. \"Verjährung\" nicht funktionieren.

Auch für die laufende Abrechnung wurde ja wieder festgestellt, dass die Versorger sich nach wie vor nicht nur \"dumm\", sondern noch \"dusselig\" verdienen. Wird daher nicht so schwer sein, den Richter von der \"Abzocke\" zu überzeugen...

Frohes neues Jahr noch!

Gruß

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