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\"Musterklage\" für vollständige Rückzahlung

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janto:
\"Musterklage\" auf vollständige Rückzahlung gegen EWE - ohne Anwalt!

Die Interessengemeinschaft Energie Schortens stellt eine \"Musterklage\" gegen EWE auf vollständige Rückzahlung der unberechtigten Gaspreiserhöhungen 2008/2009 zur Verfügung. Klage und Anleitung dazu gehen auf eine Vorlage der Verbraucherzentrale Bremen in einer ähnlichen Sachen gegen die Bremer SWB zurück. Die Klage kann ohne Anwalt beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Vor den Amtsgerichten kann man sich selber mit unserer Musterklage vertreten … Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind die Erfolgsaussichten gut und das Prozessrisiko vertretbar.“ Der Meinung sind wir auch. Unsere Musterklage kann unter www.janto-just.de aus dem Internet herunter geladen werden. Für Nachfragen stehen wir zur Verfügung - Verbesserungsvorschläge sind willkommen. Viel Erfolg!

Interessengemeinschaft Energie Schortens
janto.just@online.de
http://www.janto-just.de

RR-E-ft:
Was ein jeder so unter \"vollständiger\" Rückzahung versteht.

Siehe auch hier.

janto:
Bei uns im EWE-Land weiß jeder, was mit \"vollständiger Rückzahlung\" gemeint ist, weil die Zeitungen seit Monaten voll davon sind. Zig Tausende wissen, dass EWE ihnen nur etwa die Hälfte (genau sind es nur 40%) der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhungen freiwillig zurückzahlen will. Vollständig ist dann für sie 100%. Sollen wir jetzt anfangen, damit schlau zu tun, dass das gar nicht 100% sind? Dass 100% noch mehr sein könnte? Es ist doch viel wichtiger, dass die Leute nun die nächsten Schritte tun: Sich aufregen, dass sie nur 40% bekommen sollen, von der EWE schriftlich 100% fordern und dann klagen. Dabei sind wir ihnen behilflich.

RR-E-ft:
Es ging mir nur darum, dass die betroffenen Kunden sich ohne Not etwas begeben können und sich dies sogar negativ auf das (relative) Prozessrisiko auswirken könnte.

Möglicherweise macht man sogar ungewollt die Presse für die EWE, weil die betroffenen Kunden davon abgehalten werden, tatsächlich (objektiv) vollständige Rückzahlung zu verlangen.

AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10 Az. 55 C 229/10 (72) Rückforderung Gas auf Preisbasis 1991 (MKG)

Man sollte den Leuten zumindest sagen, dass objektiv vollständige Rückzahlung auch weit größere Ansprüche bedeuten kann.
Nur dann können die aufgeweckten Leute selbst abwägen, welchen Weg sie selbst wählen wollen.

Die halbe Wahrheit ist eben auch keine.

Sollte jeder im EWE- Land es später aus der Presse einmal noch besser wissen, nämlich dass er sich im großen Umfange objektiver Rückforderungsansprüche freiwillig begeben hatte, wird man sich wohl einen suchen, den man dafür verantwortlich machen will. So ist die menschliche Natur.

janto:
Objektiv ist, was Wirklichkeit gewinnt. Wirklich werden gerade durch entsprechende Amtsgerichtsurteile die Rückzahlungen der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhungen 2008/2009. Ob weitergehende Forderungen jemals verwirklicht und damit objektiv wahr werden können, steht in den Sternen. Wir werden die Leute damit jetzt nicht verrückt machen, denn das würde sie in der großen Mehrheit davon abhalten, für das aktiv zu werden, was 2011 auf der Tagesordnung steht: Die massenhafte Rückforderung der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhungen.

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