Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Kündigung + Grundversorgung
userD0010:
@bolli
Gratulation !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
den neunhundertsten Beitrag geschafft, wenn auch mit dem üblichen Inhalt.
winampdevil:
@contragas
Um auf\'s Thema zurückzukommen:
--- Zitat ---Original von contragas... da es ab 2011 meinen bestehenden Maxiwatt-Vertrag nicht mehr gibt[.... ]Den Maxiwatt hätte ich wohl seit 2001.
--- Ende Zitat ---
Maxivat -wie das Ding eigentlich heisst- ist/war ein Sondervertrag, auch wenn es sich nicht wie ein \"Sonder\"vertrag anfühlt.
Wenn Sie nie per Einzugsermächtigung bezahlt haben, hatten Sie auch Maxivat.
Ansonsten gäbe es noch die Chance, duravat-Kunde gewesen sein zu können....
Da könnte man u.U. den Kündigungstermin nach hinten rausschieben.
Fakt ist aber:
Fristgerecht kündigen können sowohl Sie als auch der Versorger. Und auch nicht zwingend per Einschreiben. Da nützt auch kein Widerspruch zur Kündigung.
RR-E-ft:
wenn contragas 1992 einen vertrag abegschlossen hatte und danache keine vertragsvereinbarungen mehr getroffen wurden, wie er schreibt, dann kann er allenfalls dann einen \"maxivat- vertrag\" haben, wenn sein gasversorger einen solchen 1992 angeboten hatte und er sich für einen solchen vertrag entschieden und die belieferung zu dessen bedingungen vertraglich vereinbart hatte. das ist mehr als unwahrscheinlich. maxivat-verträge aus jener zeit sind bisher nicht bekannt geworden.
wir wissen jedoch nicht, was da 1992 vereinbart wurde, insbesondere auch nicht, was zum kündigungsrecht vereinbart worden war (form, frist...), ob ein kündigungsrecht überhaupt vertraglich vereinbart wurde.
es konnte auch ein ausschluss des rechts zur ordentlichen kündigung vertraglich vereinbart worden sein.
wir können es nicht wissen.
wurde kein kündigungsrecht vertraglich vereinbart, könnte die kündigungsfrist bei einem so lange bestehenden vertragsverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB auch sechs monate betragen.
BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08 zum ordentlichen Kündigungsrecht eines Energielieferungsvertrages
Cremer:
@contragas,
da sehen Sie, wie wichtig es ist einen Vertrag richtig abzuschließen
und anschließend den Vertrag aufzubewahren
Ich habe z.B. meinen Ursprungsvertrag noch von 1980 inkl. Errichtungsstellung der Gas- Strom- und Wasserzuleitung zu meinem Grundstück.
RR-E-ft:
ein sehr hilfreicher beitrag.
1992 ist entweder ein vertrag richtig abgeschlossen worden oder es ist gar kein vertrag abgeschlossen worden.
und wenn - wie so oft - keine vertragsurkunde über den vertragsabschluss errichtet wurde, kann man eine solche auch nicht aufbewahren.
der abschluss von gas-sonderverträgen ohne errichtung einer vertragsurkunde war nicht nur in thüringen gängige praxis.
man könnte sich in einem solchen fall allenfalls eine aktennotiz oder ein gedächtnisprotokoll zu dem vertragsabschluss fertigen und diese aufbewahren.
aber selbst dabei ist man vor den tücken des eigenen gedächtnisses nicht gefeit. jeder erinnert sich anders an bestimmte vorgänge.
eine genaue erinnerung gaukelt das denkorgan oft nur vor.
auch herr cremer hat sicher schon viele verträge über den kauf von bratwürsten an der imbissbude richtig abgeschlossen, solche jedoch dann auch nicht aufbewahrt.
zu den allermeisten richtig abgeschlossenen verträgen gibt es gar keine vertragsurkunde. darüber kann man sich - etwa an der kasse im supermarkt - jeden tag neu aufregen. womöglich achtet mancher darauf, auch an der tankstelle gehörige vertragsurkunden mit unterschriften aufzusetzen, damit diese sodann aufbewahrt werden können. manch einer ist eben noch gründlich und kann deshalb zu allen von ihm je richtig abgeschlossenen verträgen bis ins jahr 1980 zurück noch entsprechende unterlagen vorlegen. wer etwa eine große scheune hat, um diese unterlagen alle zu lagern, macht dabei nichts verkehrt,
bis vielleicht der amtsarzt erscheint. (ei sieh an: kaufvertrag vom 15.06.1982, 14.35 Uhr über eine heiße bockwurst mit senf und scheibe brot zu 50 gramm, abgeschlossen mit bockwurst-olaf mit stempel und unterschriften).
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