Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Kündigung + Grundversorgung

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contragas:
ist schon lustig, ;-))
klar kenne ich den Preis von 1992 nicht mehr.

Meinen Sie er war günstiger für mich ? ;----)))))

RR-E-ft:
nicht ersichtlich, was daran lustig sein sollte.

es kommt eben auf den preis an, der bei vertragsabschluss vereinbart wurde.
dazu muss man wissen, welcher preis dies konkret war.

es gibt einige, die meinen, dieser preis sei unbillig, obschon sich diese frage gar nicht stellt.

bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
wo macht man sich auf die suche nach den allgemeinen tarifen und sondertarifen eines gasversorgers aus 1992, wenn man diesen versorger schon nicht kennt?

--- Ende Zitat ---
Nun contragas erwähnte schon, dass er noch einige Rechnungen aus den 90er Jahren hat, da dürfte der Versorger zu diesem Zeitpunkt ja schon mal drauf stehen. Und dann sollte, falls es keine aus der Beginnzeit des möglichen Vertrages sind, sicher auch ein Nachvollziehen des Versorgers möglich sein, mit dem man möglicherweise einen Ausgangsvertrag geschlossen hat.

Im übrigen soll man, um möglicherweise einen weiteren Hinweis auf den Vertragsstatus zu bekommen, nicht die Preise aus der Allgemeinen Versorgung und der Sonderversorgung zu Vertragsbeginn mit dem Preis aus der Rechnung vergleichen, sondern den Preis zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung.

Stammt die Rechnung z.B. aus dem Jahr 1995 und vom Versorger Thüringengas bemüht man sich um veröffentlichte Preise des Jahres 1995 des Versorgers Thüringengas in der Region, wo man wohnt. Lautet dort dann der Preis für die Grundversorgung 60 Pf/m3 Gas und 40 Pf/m3 Gas in der Sonderversorgung und wird in der eigenen Rechnung ein Preis von 40 Pf/m3 berechnet, so ist dieses ein weiterer Hinweis auf einen Sondervertrag.

userD0010:

--- Zitat ---wo macht man sich auf die Suche, wenn man diesen versorger schon nicht kennt?
--- Ende Zitat ---
@bolli:
Da hilft kein
dass er noch einige Rechnungen aus den 90er Jahren hat, da dürfte der Versorger zu diesem Zeitpunkt ja schon mal drauf stehen.
(Das war die Zeit zwischen 1981 bis 1990, oder ?
 Und wer war da im Beitrittsbereich schon zu welcher Zeit welcher Lieferant für welches Produkt ? VEB ???.)
Mit dieser Art von Spekulation kann man sich doch wohl nicht ernsthaft beschäftigen ?

Und dann sollte, falls es keine aus der Beginnzeit des möglichen Vertrages sind, sicher auch ein Nachvollziehen des Versorgers möglich sein, mit dem man möglicherweise einen Ausgangsvertrag geschlossen hat.
Nanu, schon wieder Späkenkiekerei, wie RR-E-ft es zu nennen pflegt !
Und dann sollte,......
Im übrigen soll man......

Wie sagte RR-E-ft so treffend ?

--- Zitat ---es ergibt sich nur, dass niemand hier es besser wissen kann. aber allein darum geht es ja schon die ganze zeit.
--- Ende Zitat ---

Lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Versorger, Ihren Arzt oder Apotheker !

bolli:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
@bolli:
Da hilft kein
dass er noch einige Rechnungen aus den 90er Jahren hat, da dürfte der Versorger zu diesem Zeitpunkt ja schon mal drauf stehen.
(Das war die Zeit zwischen 1981 bis 1990, oder ?

--- Ende Zitat ---
Bei Ihnen mag die Zeitrechnung anders aussehen. Bei den meisten von uns ist mit den 90er Jahren die Zeit von 1990 bis 1999 gemeint und ich vermute, auch bei contragas. Da er auch von einem (möglichen) Vertragsbeginn 1992 spricht, dürfte ihn Ihr Zeitraum auch kaum interessieren und eine Rechnung aus dieser, Ihrer Zeit hat er damit wohl auch nicht.  ;)

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