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Autor Thema: Kündigung + Grundversorgung  (Gelesen 60107 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #30 am: 25. Dezember 2010, 18:53:54 »
wer bisher nicht als grundversorgter (tarif-)kunde beliefert wird, hat entweder einen sondervertrag oder aber gar keinen vertrag.
mehr varianten hat das gasbezieher- leben am ende einer leitung nicht zu bieten.

ein sondervertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen worden sein.
er kann auch mündlich vereinbart worden sein.

aber:

bei sämtlichen  sonderverträgen kommt es entscheidend darauf an, was bei vertragsabschluss oder später konkret vereinbart worden war, weshalb man den inhalt der konkreten vertragsvereinbarung kennnen muss und ohne diese kenntnis die gegenseitige vertragliche rechte- und pflichtenlage nicht beurteilen kann.
auch nicht in bezug auf kündigungsmöglichkeiten.

vielfältiger als die anzahl der gasversorger 1992 waren deren regelmäßige vertragsangbote. es könnte deshalb alles mögliche vereinbart worden sein oder auch nicht.

Offline bolli

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #31 am: 25. Dezember 2010, 19:17:25 »
Zitat
Original von RR-E-ft
oder aber gar keinen vertrag.
Geht dieses länger als 3 Monate, wenn der Energieversorger nicht explizit sagt, dass er länger als diese 3 Monate in der Ersatzversorgung liefert

Zitat
§ 38 EnWG
Das Rechtsverhältnis nach Absatz 1 endet,...spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung.

Ist eine Energieabnahme auch ohne schriftlichen Vertrag nicht zunächst automatisch ein Grundversorgungsvertrag (konkludent vereinbart) ?

Inwieweit die Pflicht aus § 2 Abs. 1 GasGVV vom Versorger oder § 2 Abs. 2 vom Verbraucher erfüllt werden, ist dann natürlich wieder eine interessante Frage.

Zitat
Original von RR-E-ft
bei sämtlichen  sonderverträgen kommt es entscheidend darauf an, was bei vertragsabschluss oder später konkret vereinbart worden war, weshalb man den inhalt der konkreten vertragsvereinbarung kennnen muss und ohne diese kenntnis die gegenseitige vertragliche rechte- und pflichtenlage nicht beurteilen kann.
auch nicht in bezug auf kündigungsmöglichkeiten.

Und dieses alles ggf. auch beweisen kann (schriftlich oder ggf. durch Zeugen, die sich noch sehr konkret an etwaige Vertragsabsprachen und deren Inhalte erinnern können ???).

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #32 am: 25. Dezember 2010, 19:26:34 »
was habe ich nun für einen Vertrag, wenn ich keinem Änderungsangebot zugestimmt habe ?
Meinem erstmals abgeschlossenen ( 1992 ) , den ich nicht mehr kenne, oder einen Sondervertrag, da ich keiner Abänderung zugestimmt habe und seit 2005 allen Preisänderungen wiedersprochen habe ?

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #33 am: 25. Dezember 2010, 19:26:44 »
@bolli

wer sich bei einem sondervertrag auf billigkeit berufen will, muss jedenfalls im prozess darlegen und beweisen, dass tatsächlich vereinbart wurde, dass der gasversorger verpflichtet ist, den gaspreis nach vertragsabschluss(der billigkeit entsprechend) einseitig festzusetzen.  

dabei ist es egal, ob sich nun der kunde oder der versorger darauf berufen will.

@contragas

wir anderen wissen nicht, mit wem, ob und ggf. welcher vertrag 1992 abgeschlossen wurde.

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #34 am: 25. Dezember 2010, 19:28:48 »
Demnach habe ich keinen Sondervertrag, da ich nie etwas vereinbart habe ?

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #35 am: 25. Dezember 2010, 19:32:03 »
wer gar nichts vertraglich vereinbart hatte, der hat jedenfalls gar keinen vertrag.
hieß es nicht bisher, in 1992 sei ein vertrag abgeschlossen worden?

Offline bolli

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #36 am: 25. Dezember 2010, 19:35:22 »
Zitat
Original von contragas
Demnach habe ich keinen Sondervertrag, da ich nie etwas vereinbart habe ?
Sie haben (wahrscheinlich) schon was vereinbart, die Frage ist nur , wer wem was beweisen kann.

Z.B. haben sie ja jedes Jahr Rechnungen erhalten. In diesen Rechnungen sind Preise enthalten. Es ist oft auch eine Bezeichnung des Vertragsstatusses enthalten. Inbesondere bei den Preisen kann man oft im vergleich mit den zu dem jeweiligen Zeitpunkt veröffentlichten allgemeinen Preisen (Grundversorgung) feststellen, ob der Versorger einem Sonderpreise eingeräumt hat (Sondervertrag ?) oder eben auch nicht. Nur mit anderen vertragsinhalten (Kündigungsmöglichkeit, Vereinbarung der Festsetzung der Preise im Rahmen der Billigkeit) könnte es auf diesem Wege schwierig werden.

ABER:
Wenn Sie dem Versorger einen Sondervertrag nachweisen, muss DER Ihnen auf Anforderung seine Berechtigung zur Änderung der Preise nachweisen, zu der dann wiederum ER beweispflichtig ist.

Daher muss man erstmal in Ruhe alle Unterlagen, die noch aufzutreiben sind, sichten und den Vertragsstatus klären.

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #37 am: 25. Dezember 2010, 19:35:42 »
da kann ich mich nur an den Versorger wenden und halt fragen, da ich nicht mehr weiß, was unser Vertragsinhalt war, so dumm es sich auch anhört.
Rechnungen aus den Neunziger Jahren habe ich allerdings noch.

Offline bolli

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #38 am: 25. Dezember 2010, 19:39:50 »
Zitat
Original von contragas
Rechnungen aus den Neunziger Jahren habe ich allerdings noch.
Sehen Sie.
Nun müssen Sie sich dann mal auf die Suche nach den damaligen Preisen in der Grundversorgung machen und ggf. den Sondervertragspreisen, Tarifbezeichnungen oder ähnlichem und so kann sich ggf. auch Ihr Vertragsstatus ergeben bzw. Hinweise darauf können erfolgen..

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #39 am: 25. Dezember 2010, 19:43:17 »
wo macht man sich auf die suche nach den allgemeinen tarifen und sondertarifen eines gasversorgers aus 1992, wenn man diesen versorger schon nicht kennt?

man müsste zumindest wissen, von wem zu wem die gasleitung führt, womit nicht gemeint sein kann von den nachbarn müller zu schmidt.

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #40 am: 25. Dezember 2010, 19:47:10 »
falsch Herr RR-E-ft,
hatten wir schon geklärt, war die Gasversorgung Thüringen GmbH, siehe weiter oben !

Allerdings kein Grund gleich wieder Streit anzufangen.

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #41 am: 25. Dezember 2010, 19:50:36 »
die gasversorgung thüringen gmbh gab es 1992 noch gar nicht, also kann man mit dieser in jener zeit auch keinen vertrag abgeschlossen haben.
die 1995 entstandene gasversorgung thüringen gmbh hatte mehrere vorgängerunternehmen mit den verschiedensten verträgen und preismodellen.

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #42 am: 25. Dezember 2010, 19:52:35 »
o.k. gewonnen.
Also weiß ich nicht, ob ich überhaupt einen Vertrag habe.
was ergibt sich daraus?

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #43 am: 25. Dezember 2010, 19:57:34 »
es ergibt sich nur, dass niemand hier es besser wissen kann.
aber allein darum geht es ja schon die ganze zeit.

wenn e.on jedoch behauptet, dass man bisher nicht in der grundversorgung ist, aber einen vertrag hat, so muss man wohl (nach der einfachen logik von \"schiffe versenken\") jedenfalls  mit einem der vorgängerunternehmen 1992 einen sondervertrag abgeschlossen und dabei einen besonderen gaspreis vereinbart haben.

alles weitere, wie etwa preisänderungsrecht und kündigungsmöglichkeit zu einem bestimmten zeitpunkt müsste dann der versorger nachweisen.

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #44 am: 25. Dezember 2010, 20:11:35 »
werde also den oben erwähnten Standartbrief an den Versorger senden.
Darin steht unter anderem:
\"Es ist kein Rechtsgrund für eine Kündigung erkennbar. Bitte weisen Sie nach, woraus
Sie Ihr vermeintliches Recht zur Vertragskündigung herleiten und senden Sie mir sämtliche
Vertragsunterlagen, auf die Sie sich berufen, in Kopie zu.\"

da ich nichts außerordentliches vereinbart habe, glaube ich kaum einen Sondervertrag zu besitzen, allerdings ... ???? , Scheiß Recht

Nee, da habe ich ja doch einen Sondervertrag, da ja nicht mit der eon abgeschlossen , oder ?

 

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