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Autor Thema: Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut  (Gelesen 7544 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« am: 17. Dezember 2010, 22:11:55 »
Stadtwerke sehen in die Röhre


Zitat
Im Streit um die Gas-Preiserhöhungen gab es beim Oberlandesgericht die erwartete juristische Schlappe. Wie würden Sie diese Auseinandersetzung bewerten?

Müller-Tengelmann: Also im Grunde war uns schon mit dem 50-Euro-Bonus klar, dass wir Handlungsbedarf haben. Die Abweisung der Berufung ist für uns keine große Überraschung. Dennoch haben wir das Verfahren weitergeführt, weil wir gute Gründe hatten. Wichtiger ist uns aber unser Vergleichsangebot, mit dem wir schon einen Schritt weiter sind.

30.000 Kunden bekommen Geld zurück.


Zitat
Also wer den Vergleich im nächsten Jahr schwarz auf weiß bekommt und nicht akzeptiert, kann nicht mehr klagen?

Müller-Tengelmann: Wer klagen will, um sich seine Ansprüche für 2007 zu sichern, muss in diesem Jahr klagen. Das  ist nicht zu ändern. Einzige Ausnahme sind die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Denen haben wir zugesagt, dass wir für sechs Monate auf die Einrede der Verjährung verzichten, um Zeit für die erforderlichen Eigentümerversammlungen zu geben.


Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides reicht vorerst.
Geht fix und kostet nicht die Welt.
Dafür bekommt man ja dann ggf.  auch viel.  

AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10 Az. 55 C 229/10 (72) Rückforderung Gas auf Preisbasis 1991 (MKG)

Offline Faultier

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2010, 00:09:54 »
Ich zitiere aus dem Interview (Link: Stadtwerke gucken in die Röhre)

Müller-Tengelmann: Wer sich über die Höhe des Vergleichs kritisch äußert, sollte wissen, dass die Verbraucherzentrale diesen mitträgt.

Das beschäftigt mich nebenbei schon seit Längerem, dass die VZ NRWdas getan hat und sich seither so fest vor den SW-Münster-Karren spannen lässt.
Warum tut sie das?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2010, 00:39:53 »
Die VZ wird sich wohl von dem Gedanken leiten lassen, dass viele Kunden zu scheu oder zu bequem sind, den Rechtsweg zu beschreiten und deshalb leer ausgehen würden. Durch das Vergleichsangebot wird ja niemand davon abgehalten, den Rechtsweg zu beschreiten.

Offline Faultier

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2010, 02:02:09 »
Das mag für die total scheuen und total bequemen Kunden hilfreich sein. Ich vermute aber, dass die Mehrheit mit  \"durchschnittlicher\" Scheuheit und Bequemlichkeit ausgestattet ist - und dieser Mehrheit wird für mein Empfinden durch die VZ-Beurteilung nahegelegt: \"Schließen Sie die Augen und belassen Sie es dabei\"

An sich formulierte die VZ ja eher vorsichtig, sinngemäß: ist besser, als was andere VU (nicht) angeboten haben und \"kann Vorbild sein für andere VU\".

Aber mich stört mittlerweile, dass die VZ kommentarlos hinnimmt, dass die SW in der Diskussion mit ihren Kunden und ggü. der Presse die Mitarbeit und Akzeptanz der VZ zunehmend als eine Art Totschlagargument benutzt - so wirkt es jedenfalls auf mich.

Davon ab: für mein persönliches Empfinden wäre es auch nicht gerecht, dass xyviele klagende Kunden aufgrund einer unzulässigen Preisklausel in den Genuss kommen würden, Gas (und Strom) teilweise zu Uraltpreisen bezogen haben zu dürfen. Andererseits ist das Vergleichsangebot zu dürftig und wird zu undurchsichtig dargeboten (und sehr spät noch dazu)
und das ist es, was stört (und Wutbürger produziert, die letzendlich auch was durchsetzen werden, das sie so \"total\" eigentlich gar nicht wollten)

Offline RR-E-ft

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2010, 02:14:51 »
Persönliche Eindrücke und Spökenkiekerei lassen sich selten kommentieren.

Fakt ist doch, dass jeder Kunde selbst darüber entscheiden kann, ob und ggf. was er gerichtlich geltend machen möchte. Will heißen: Niemand ist gezwungen, gerichtlich etwas geltend zu machen, was er total nicht möchte, § 308 ZPO.

Was er aber aufgrund eigenen Entschlusses begehrt, sollte er tunlichst so rechtzeitig gerichtlich geltend machen, dass die Verjährung gehemmt wird.

Offline PLUS

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2010, 09:12:54 »
Zitat
Original von Faultier
Davon ab: für mein persönliches Empfinden wäre es auch nicht gerecht, dass xyviele klagende Kunden aufgrund einer unzulässigen Preisklausel in den Genuss kommen würden, Gas (und Strom) teilweise zu Uraltpreisen bezogen haben zu dürfen.
@Faultier, kein falsches Mitleid mit Stadtwerken. In der Gesamtbetrachtung habe ich ein gegenteiliges persönliche Empfinden. Millionen grundversorgter Kunden wurden und werden mit unfairen Preisen beliefert. Das Monopol ist zwar gefallen, der Missbrauch ist damit nicht beseitigt, er nimmt nach meinem Empfinden zu. . U. a. § 1-2 EnWG erweist sich für viele Verbraucher als ein Papiertiger. Die Energieversorgung verkommt zur Geld- und Mittelbeschaffung für die Stadt- und Staatssäckel. Die diversen kommunalen Verbände haben Kartellcharakter. Echter Wettbewerb ist etwas anderes.

Auch Stadtwerke sind im Eintreiben und Kassieren ohne Gnade. Aufgrund der rechtsunwirksamen Preisklauseln haben die Verbraucher das Recht auf Rückforderung der Preiserhöhungen. Warum sollten sie dieses Recht nicht geltend machen. Kein Stadtwerk würde im umgekehrten Fall verzichten.  Mahnbescheid jetzt, die Zeit läuft - Verjährung droht! .... und Grundversorgung und überteuerte Tarife ade - jetzt Wechseln. Warum sollten Gas- und Stromkunden, Nahverkehr, Bäder- und Sportarenen, Kulturtempel und was auch immer über unfaire Preise finanzieren?! Eine Spendenquittung für Wohltätigkeit ist der Rechnung auch nicht beigeheftet. Wer Spenden möchte sollte das freiwillig tun und sich den Empfänger selbst aussuche können.

Die Verbrauchervertreter mit ihren Anwälten müssen darauf achten, dass die Rückstellungen und Rückzahlungen sich nicht in den diversen Preiskalkulationen wiederfinden. Manche Preiserhöhung hat da wohl jetzt schon ihre Ursache und nicht in erhöhten Beschaffungskosten oder Umlagen.
Die Transparenzdiskussion, auch hier im Forum, ist notwendiger den je! Die Forderung nach Offenlegung muss deutlicher werden!

Offline Faultier

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #6 am: 18. Dezember 2010, 09:47:44 »
@ RR-E-ft
Upps - aber Danke für die Ratschläge.

@ PLUS
Was ich zum Ausdruck bringen wollte war nicht Mitleid mit den Stadtwerken, das habe ich nicht, sondern dass ich mir einen Vergleichsvorschlag gewünscht hätte (und noch wünsche), der nicht einerseits Kunden über den Tisch zieht, andererseits (klagende) Kunden übervorteilt, indem sie zu Preisen aus den sprichwörtlichen Friedenszeiten abrechnen können.

Und dass eintritt, was Sie andeuten, nämlich dass die Stadtwerke diese \"Sonderausgaben\" anschließend (intransparent) mittels Preiserhöhungen wieder an alle Kunden weitergeben, steht natürlich auch zu befürchten.


Rein vorsorglich @ Alle:

dass es mir persönlich freisteht, mit der Sachlage umzugehen, wie ich will,
ob ich gänzlich verzichte, das Vergleichsangebot annehme oder klage, in welcher Höhe ich klage, ob ich anschließend spende und in welcher Höhe ich das tue  und wofür - das ist mir (schon länger) bekannt ;-)

Offline RR-E-ft

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #7 am: 18. Dezember 2010, 17:41:09 »
@Faultier

Wenn der Kunde wegen unwirksamer Preisklausel bemerkt, dass alle Preisänderungen unwirksam waren und nun (nur) für drei Jahre zurück Überzahlungen zurückverlangt, so wird er dadurch nicht bevorteilt.

Denn der Kunde hatte ja von Anfang an einen vertraglichen Anspruch auf Belieferung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis (mag dieser nun günstig gewesen sein oder nicht), lediglich der Verorger hatte kein Recht, die Preise einseitig abzuändern, hat dies aber getan und deshalb oft über lange Zeit unberechtigt vom Kunden zuviel verlangt und vereinnahmt.

Offline Heinrich

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #8 am: 18. Dezember 2010, 19:42:30 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Die VZ wird sich wohl von dem Gedanken leiten lassen, dass viele Kunden zu scheu oder zu bequem sind, den Rechtsweg zu beschreiten und deshalb leer ausgehen würden.
Aus sowas könnte doch eigentlich ein Geschäftsmann oder auch Anwalt fetten Profit schlagen: sich die Forderungen (soweit kein Abtretungsverbot besteht) abtreten lassen, diese dann gesamthaft gerichtlich geltend machen und im Erfolgsfall den Zedenten ein paar Brotkrumen abgeben.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #9 am: 18. Dezember 2010, 19:54:07 »
Welcher Anwalt hat schon Interesse an fettem Profit.
Dann müsste er ja womöglich noch öfter wegen Reichtum schließen.

Beteiligte für neue Massen- Sammelklage gesucht

Offline Faultier

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Stadtwerken droht Mahnbescheidsflut
« Antwort #10 am: 18. Dezember 2010, 21:35:57 »
@ RR-E-ft

Da is was dran oder auch: das ist eine Aussage, die mich nicht stört ;-)

 

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