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Autor Thema: Stadtwerke unter Druck: Veröffentlichung der konkreten Vergleichsberechnung zugesagt  (Gelesen 4441 mal)

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Offline Gas-Rebell

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Die Stadtwerke Münster bekommen in ihrem eigenen Forum mächtig Druck von Kunden, denen das Vergleichsangebot viel zu intransparent ist. Vehement wird die Offenlegung der entsprechenden Berechnungsgrundlagen verlangt.

Nun geben die Stadtwerke nach. Pressesprecherin Petra Willing verspricht:

Zitat
\"Wir werden morgen die konkrete Berechnung veröffentlichen.\"
Man wird sehen, ob damit mehr Transparenz einkehrt als bisher.

Verschiedene Stimmen kritisieren bereits, dass die Veröffentlichung der Berechnungsgrundlagen des Vergleichsangebots nur ein erster Schritt sein könne. Erforderlich sei zusätzlich, dass die Stadtwerke ihren Kunden durch Mitteilung von unterjährigen Verbrauchswerten eine präzise Berechnung ihrer tatsächlichen Rückforderungsansprüche überhaupt erst ermöglichen.

Bislang versucht Pressesprecherin Willing diesem weiteren Verlangen noch auszuweichen: Man könne nicht für 30000 Kunden deren Ansprüche detailliert ausrechnen. Nicht ganz nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass die Stadtwerke für Januar auch detaillierte Berechnungen der vergleichsweisen Auszahlung angekündigt haben.

Man wird das Gefühl nicht los, dass hier Kunden über den Tisch gezogen werden sollen.

Offline Gas-Rebell

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Mit einem Tag Verspätung, aber immerhin: die Stadtwerke haben die Berechnungsgrundlagen ihres Vergleichsangebots offengelegt. (Dank an alle Teilnehmer des SW-Forums! Da kann man mal wieder sehen, was alles erreichbar ist, wenn Kunden nur genügend Druck machen.)

Die entsprechende Berechnungstabelle findet sich hier. Die Erläuterungen dazu habe ich aus der Forenmitteilung der Pressesprecherin Frau Willing herauskopiert (anderswo findet sich dazu bisher nichts):

Zitat
1. Wir haben die einzelnen Monate nach Verbrauch gewichtet.Das heißt, im Januar wird 15,6 Prozent des Erdgases verbraucht, während z.B. im August nur 1,9 Prozent angesetzt werden (s. Tabelle) Dies ist zum Vorteil unserer Kunden, da nicht über das ganze Jahr pauschaliert wird.

2. Danach haben wir als Grundlage unserer Berechnung den Erdgaspreis netto, von Herrn Stansch vom 1.1.2004 genommen und zwar 3,3 Cent/kWh netto. Von diesem Basispreis haben wir die Abweichungen pro Monat berechnet. Sie finden dies in der Spalte 3 (Preisanpassung kumuliert).

3. Nun haben wir die Montasgewichtung (Bsp. Januar 15,6 %) mit dem kumulierten Wert (im Bsp. 1,62 Cent) multipliziert und kommen dann auf einen gewichteten Januarwert von 0,25 Cent/kWh. Damit ist sichergestellt, dass der verbrauchsstarke Januar auch mit dem richtigen Preisniveau berechnet wird.

4. Durch die Addition der Monatswerte über den Vergleichszeitraum von 20 Monaten (1.1.2007-31.08.2008 ) haben wir die gewichtete durchschnittliche Preisanpassung errechnet. So erhält man den Wert von 1,38 Cent/kWh.

5. Multiplizieren Sie diesen Wert (1,38 Cent kWh) mit unserer Vergleichsquote von 50 Prozent ergeben sich 0,69 Cent kWh, den wir Ihnen anbieten. Dies ist aber ein Wert von 20 Monaten !. Da unsere Rechnungen aber immer nur 12 Monate abbilden, d.h. wir keine Rechnungen über einen Zeitraum von 20 Monaten stellen, könnten Sie auf dieser Basis unser Angebot nicht nachvollziehen.

Daher müssen Sie diesen Wert von 0,69 Cent kWh auf 12 Monate - dem Zeitraum einer Jahresrechnung - hochrechnen.
Dafür werden die 0,60 Cent/kWh mit dem Faktor 1,61 multipliziert, der eine Hochrechnung auf 12 Monate erlaubt.

Aber: Waren Sie im Vergleichszeitraum nicht komplett über 20 Monate unser Kunde, sondern z.B. nur 5 Monate, dann reduziert sich dieser Wert zeitanteilige (siehe Tabelle für die Werte der entsprechenden Monate).

6. Durch die Multiplikation mit dem Faktor 1,61 ergeben sich dann 1,11 Cent/kWh.
Diesen Wert können Sie nun mit Ihrem Jahresverbrauch multiplizieren und Sie erhalten im Schnitt die gleiche Summer, als wenn Sie den Verbrauch von 20 Monaten mit 0,69 Cent kWh multiplizieren.

7. Berücksichtigung der Mwst.
Als letztes erfolgt die Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Werden diese nun eingerechnet erhalten Sie den von uns immer wieder kommunizierten Wert von 1,32 Cent kWh.

8. Nun nehmen Sie IHre Jahresabrechnung vor dem 31.8.208 und multiplizieren den Verbrauch mit 1,32 Cent/kWh. So haben Sie die Hochrechnung Ihres Auszahlungsbetrages (sofern Sie 20 Monate unser Kunden im Heizgassonderabkommen waren).

Wir hoffen, das wir unsere Rechnungsweise nun absolut transparent gemacht haben. Es zeigt, dass wir sowohl die individuellen Verbrauche, die Vergleichsquote und die jahreszeitlichen Schwankungen berücksichtigen.

 

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