Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt

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bjo:

--- Zitat ---Original von lilli
Nochmal zum Hausverbot:
Wenn ich der Rwe Hausverbot erteile,kann dann die Rwe nicht mit Gerichtsvollzieher und Polizei wieder kommen?
--- Ende Zitat ---

Ja kann sie, deshalb würde ich wie folgt vorgehen

- VZ aufsuchen
- Hausverbot erteilen
- Kontenklärung anfordern, VZ hilft
- Rechnung als falsch zurückweisen
- in den SCHREIBEN an die RWE, diese auffordern solange mit der Sperre zu warten mit die Kontenklärung durch bzw. die falsche Rechnung korrigiert ist.

NICHT telefonieren RWE LÜGT, selbst erlebt!

userD0010:
@lilli

Wie wär´s mit diesem Vorschlag für das Schreiben an den Versorger?

Kunden- Nr. xxxxxxxxx
Ihr Schreiben vom xxxxxx
Ihre Rechnung vom xxxxxxx
Sperrandrohung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mir vorgelegte Rechnung in Höhe von 3.362,55 Euro weise ich der Höhe nach als falsch zurück.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass der von Ihnen angesetzte Verbrauch keinesfalls mit dem Verbrauchsverhalten einer xxxx m2 großen Wohnung erklärbar sein kann.
Folglich muss ein systembedingter Fehler in der Abrechnungsmethodik vorliegen, den Sie bitte prüfen wollen.
Hinzu kommt, dass  eine Kontenklärung erforderlich ist, aus der Ihre Ansprüche sowie auch meine Zahlungen hervorgehen

Ich habe zwischenzeitlich zur Verbraucherzentrale Kontakt aufgenommen und werde nach dortiger Konsultation nochmals schriftlich auf Sie zukommen.

Da bekanntlich unrichtige bzw. unvollständige Rechnungen nicht zur Zahlung fällig sind, erwarte ich von Ihnen die Zurückstellung einer eventuellen Sperrandrohung und erteile hiermit rein vorsorglich Ihnen Hausverbot für den Zweck einer Änderung an der Gaszufuhr.

Zudem behalte ich mir vor, für den Fall der Nichtbeachtung einstweiligen Rechtschutz zu beantragen.

mfg

bjo:
dem ist nichts hinzuzufügen

lilli:
@ h.terbeck und bjo
danke,ihr habt mir sehr geholfen.
Werde das Schreiben gleich noch an die Rwe schicken.
Haabe auch heute mit der Caritas Schuldnerberatung telefoniert und sie rieten mir :
1.einen Bartungshilfeschein zu beantragen und einen Anwalt zu beauftragen
2.Beim Sozialamt zu versuchen ein Sozialdarlehn zubekommen
3.der Verbraucherzentrale den Fall vortragen.

Vielen lieben Dank nochmal  :)

opferlamm-ma:
an h.terbeck

finde wirklich gaaaanz toll wie Sie einem verzweifelten Menschen der sich in den Fängen  der maschinellen Briefen, bzw. den Textbausteinen befindet helfen.

Chapeau !!

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