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Autor Thema: AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10 Az. 55 C 229/10 (72) Rückforderung Gas auf Preisbasis 1991 (MKG)  (Gelesen 4404 mal)

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AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10 Az. 55 C 229/10 (72) Rückforderung Gas auf Preisbasis 1991 (Main-Kinzig Gas)

Eine herbe Niederlage des Versorgers in seinem \"Musterprozess\".

Frau Kollegin Holling konnte für ihren Mandanten einen Rückforderungsanspruch in Höhe von über 2.900,00 € gegen die ausgefeilte Argumentation von Freshfields Bruckhaus Deringer durchsetzen.

Das Urteil setzt sich in zutreffender Weise detailliert mit den umfangreich gebrachten Argumenten des beklagten Versorgungsunternehmens auseinander unter zutreffender Würdigung der Darlegungs- und Beweislast.

Es steht deshalb zu erwarten, dass eine Berufung hiergegen keine Erfolgsaussichten beschieden sein können.

Offline RR-E-ft

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Nicht gerade fundierte und wenig hilfreiche Reaktion der örtlichen Politik

Fast könnte man meinen, Freshfields habe die ins Rennen geschickt.

 

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