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Autor Thema: LG Köln, Urt. v. 24.11.10 Az. 9 S 95/10 Rückforderung eines Gaskunden erfolgreich (AggerEnergie)  (Gelesen 2749 mal)

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LG Köln, Urt. v. 24.11.10 Az. 9 S 95/10 (AggerEnergie)

Der Kläger hatte bereits vor dem AG Gummersbach erfolgreich Rückforderungsbeträge erstritten.
Der Gasversorger legte gegen das Urteil erfolglos Berufung ein.
Mit einer überwiegend erfolgreichen Anschlussberufung wurde der Rückforderungsanspruch noch erhöht.

Das Berufungsgericht hat die Revision zum BGH zugelassen.
Die Erfolgsaussichten einer solchen sind, wenn überhaupt,  als sehr bescheiden einzuschätzen.

Aber möglicherweise will der Versorger, der bisher stets behauptete, der BGH habe noch nicht über Rückforderungsansprüche entschieden, den BGH nun mal darüber entscheiden lassen, damit es alle sehen.

 

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