Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 11210 mal)

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Offline userD0005

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Mahnbescheid
« am: 15. Dezember 2010, 10:45:30 »
Ich habe gestern den gerichtlichen mahnbescheid zugestellt bekommen. Merkwürdig ist, Spreegas lässt hier Zahlungen ab 2007 gerichtlich anmahnen.
Ich habe aber schon die Zahlung für Jahr 2005 gekürzt.

Nunmehr werde ich dem Mahnbescheid widersprechen und mir einen Anwalt suchen. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir Unterstützung erteilt.

Wenn Spreegas gerichtliche Klärung will, dann machen wir das.....
(Sicherlich liest Spreegas ja hier mit.....)

Gruß!

Offline ESG-Rebell

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Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2010, 10:54:27 »
Zitat
Original von pitti
Merkwürdig ist, Spreegas lässt hier Zahlungen ab 2007 gerichtlich anmahnen.
Ich habe aber schon die Zahlung für Jahr 2005 gekürzt.
Anscheinend geht Spreegas davon aus, dass Sie hilfsweise die Einrede der Verjährung für Forderungen aus 2006 und davor erheben werden.

Somit hat Spreegas diese Forderungen bereits abgeschrieben - Glückwunsch!

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Cremer

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Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2010, 11:06:47 »
@pitti,

Foderungen aus 2006 und früher sind verjährt.
Forderungen aus 2007 verjähren zum 31.12.2010, deshalb der Mahnbescheid.
Spreegas will seine Ansprüche aus 2007 damit wahren.

Es ist zunächst nur ein Kreuzchen an der richtigen Sterlle (ich widerspreche dem gesamten Mahnbeshceid) zu machen und zurückzuschicken.

Somit hat Spreegas dann 6 Monate Zeit auf den Mahnbescheid zu reagieren, d.h. ein Klage einzureichen oder es auch zu unterlassen.

Es ist also noch lange Zeit, sich einen Anwalt zu suchen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline userD0005

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Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2010, 11:30:22 »
Mein Vertrag ist ein \"alter\" Sondervertrag geschlossen in 2003.
Heute wird dieser Vertrag bei S. als sogenannter \"Sonderpreis** bis zu einer Nennleistung von 30 kW\" geführt....

die Verjährung der Forderung 2006 habe ich mittels der Suchfunktion mittlerweile auch festgestellt. (wer lesen kann ist klar im vorteil... ;))

Mal schauen wie es weiter läuft. Der hoffentlich kundige Fachanwalt wirds schon richten. Letztlich läuft gegen Spreegas schon eine Klage von anderen Kunden.
Mit gerichtlichen Ohrfeigen hat Spreegas ja in der Vergangenheit schon einige Erfahrung gemacht!

ca. 300€ war 2006 (von Spreegas abgeschrieben) LOL
nunmehr sind noch ca.900€ angemahnt.

Gruß!

Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2010, 12:15:50 »
Einfach ankreuzen \"Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt\", Datum Unterschrift und dann zurück mit dem Widerspruch an das AG Wedding, was auch per Fax geschehen kann.

 Ein wenig später kann man beim AG Wedding telefonisch nachfragen, ob der Widerspruch zu dem Verfahren dort vorliegt.

Offline bolli

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Mahnbescheid
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2010, 12:49:42 »
Zitat
Original von Cremer
Foderungen aus 2006 und früher sind verjährt.
Ansprüche verjähren nicht automatisch sondern entsprechende Forderungen können, wie ESG-Rebell richtig sagt, mit der Einrede der Verjährung abgewehrt werden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, den man kennen sollte, auch als normaler Verbraucher, der  noch keinen Anwalt hat.  ;)

Offline PLUS

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Mahnbescheid
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2010, 14:20:46 »
Zitat
Original von bolli
Zitat
Original von Cremer
Foderungen aus 2006 und früher sind verjährt.
Ansprüche verjähren nicht automatisch sondern entsprechende Forderungen können, wie ESG-Rebell richtig sagt, mit der Einrede der Verjährung abgewehrt werden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, den man kennen sollte, auch als normaler Verbraucher, der  noch keinen Anwalt hat.  ;)
@bolli, dann aber präziser, sonst gibt es noch mehr Irrungen und Wirrungen.

Ansprüche verjähren automatisch, sie erlöschen aber nicht. Sie gehen nicht unter! Gegen verjährte Ansprüche hat man die Einrede der Verjährung, man muss sie nicht mehr erfüllen.

Wer allerdings freiwillig, versehentlich oder in Unkenntnis der Verjährung dennoch bezahlt, kann das Geld nicht zurückfordern, denn durch die Verjährung war die Forderung nicht untergegangen.

Offline bolli

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Mahnbescheid
« Antwort #7 am: 15. Dezember 2010, 15:28:33 »
@PLUS

O.K.

Mir war nur wichtig, dass es durchaus passieren kann (und auch passiert), dass Versorger auch ältere Ansprüche stellen (vielleicht sogar Verbraucher entsprechende Rückzahlungsansprüche geltend machen) und der Anspruchsgegner ETWAS TUN MUSS (spätestens in einem Klageverfahren), nämlich diese Einrede der Verjährung anbringen. Sonst können daraus sehr wohl noch rechtskräftige Ansprüche erwachsen.

Bei cremer liest sich das immer so, als ob man sich darum gar nicht kümmern braucht. Sicher sollte das später auch ein Rechtsbestand wissen, aber zum einen gibt es immer noch Widerständler, die sich aus Kostengründen vor den AG selbst verteidigen (ich weiss, selbst schuld  ;) ) und zum anderen halte ich diese Information auch generell nicht für unwichtig.

Offline Cremer

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Mahnbescheid
« Antwort #8 am: 15. Dezember 2010, 22:10:11 »
@bolli,

na, heute heute wieder mal sehr kleinlich ;)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Steven

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Mahnbescheid
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2010, 22:11:10 »
@all,
ist das Mahngericht Wedding ebenfalls für die Zustellung von Mahnbescheiden an die Spreegas zuständig, z.B. zwecks Wahrung von Rückforderungsansprüchen aus 2005?
Die Mahnbescheide von Spreegas habe ich bis jetzt jedenfalls von dort erhalten.

Offline bolli

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Mahnbescheid
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2010, 09:34:23 »
Zitat
Original von Steven
@all,
ist das Mahngericht Wedding ebenfalls für die Zustellung von Mahnbescheiden an die Spreegas zuständig, z.B. zwecks Wahrung von Rückforderungsansprüchen aus 2005?
Die Mahnbescheide von Spreegas habe ich bis jetzt jedenfalls von dort erhalten.
Die Zuständigkeit des Mahngerichtes richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. Hier Ihre Postleitzahl eingeben und schauen, welches für Sie zuständig ist. Bei Wohnsitz Berlin ist glaube ich immer Wedding (zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg) zuständig.

Offline Steven

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Mahnbescheid
« Antwort #11 am: 20. Dezember 2010, 10:26:28 »
@bolli,

danke für die Hilfe, wäre nie auf Staßfurt gekommen.
Das sind ja immerhin gute dreihundert Kilometer Entfernung.
Noch dazu sind wir ja hier in Sachsen und Staßfurt ist in Sachsen Anhalt.
Also nochmals Danke.

Grüße aus der Lausitz

Steven

Offline Steven

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Mahnbescheid
« Antwort #12 am: 20. Dezember 2010, 10:52:54 »
@all,

da Spreegas selbst Mahnbescheide wegen gekürzten Rechnungsbeträgen versenden läßt ist es meiner Meinung nach müßig, vor der Beantragung eines eigenen Mahnbescheides das Versorgungsunternehmen schriftlich zur Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Beträge aufzufordern.
Oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung?

Offline bolli

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Mahnbescheid
« Antwort #13 am: 20. Dezember 2010, 12:54:15 »
@Steven
Sie sollten den Versorger schon per Schreiben mit Fristsetzung auch in Zahlungsverzug setzen. Vor allem müssen Sie ja definieren, WAS (also welche ungerechtfertige Bereicherung) Sie zum jetzigen Zeitpunkt zurück haben möchten. Das muss ja nicht zwingend der gesamte Betrag sein, der in den Jahren aufgelaufen ist. Derzeit läuft ja nur 2007 in die verjährung. Manchmal empfiehlt es sich ja eher, erstmal nur einen Teilbetrag zurück zu fordern. Je nach Höhe dieses Betrages ist das Urteil dann nämlich nicht Berufungsfähig, was sich natürlich positiv wie negativ niederschlagen kann.  ;)

Grundsätzliches können Sie auch z.B. hier nachlesen.

Ggf. können Sie ja sehr kurze Frist setzen und heute oder morgen vorab per Fax rausschicken.
Kommende Woche haben die Mahngerichte auch noch auf.  Es kommt auf den Eingang bei denen ann. ;)

 

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