Es ist unstreitig von Vorteil, ja sogar richtungsentscheidend, wenn man mittels Anwalt diese Schutzschrift beantragt.
Der Anwalt wird anhand der ihm verfügbaren Unterlagen sicherlich beurteilen können, wie -in diesem Falle- die Chancen stehen und entsprechend vorgehen.
(hier war nicht beabsichtigt, einem Anwalt sein Zubrot durch den Hinweis auf den Nicht-Anwaltszwang vorzuenthalten, sondern der \"Beklagenswerten\" den Hinweis zu geben, dass der zuständige Rechtspfleger ihr zumindest Hinweise auf einen Beratungsschein und einen Anwalt bei dortiger Vorsprache geben würde)
Ich kenne Versorger, da sitzen mindestens drei Volljuristen in der Rechtsabteilung und die wissen das nicht... Aber bitte. Anwaltszwang besteht ja nicht.
Nanu ? Welche Art von Volljuristen werden denn da von den Versorgern beschäftigt ?
Und ob es solche Volljuristen nicht auch auf der gewerblichen Ebene gibt ?
Jeder sieht halt zu, wie er sein Glück am besten findet.
oder er stellt hinterher fest, dass, wie oder ob er sein Glück gefunden hat!
Da die wirklichen Problene von lilli uns nicht offenbart wurden und ob sie irgendeinen wohlgemeinten Ratschlag befolgt hat, liegt ebso im Dunkeln wie vermutlich Ende des Jahres ihre Wohnung.