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Autor Thema: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt  (Gelesen 13049 mal)

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Offline userD0010

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #30 am: 17. Dezember 2010, 07:58:54 »
@lilli
Ihr Versorger wird die Sperrankündigung garantiert spät. am 30. Nov. 2010 mit Nachweis an die Post übergeben haben.  Damit hat er seine vierwöchige Frist eingehalten. Und wenn diese auch erst am 02.12. bei Ihnen eingegangen ist, so bleibt immer noch die Vierwochenfrsit gewahrt
Hier nun auf irgend eine zweitätige Verzögerung der Sperre zu spekulieren, dient doch wohl allen Ernstes nicht der Sache und ist ebenso wenig hilfreich.
Was erhoffen Sie sich denn von diesen paar Stunden Fristverlängerung?
Die sind kein rettender Strohhalm.

Wie war das Ergebnis des Gespräches be der Verbraucherzentrale ?
Haben Sie das Schreiben an den Versorger nachvollziehbr (Ebf/Einw.) abgeschickt?
Sind Sie bei der Suche nach einem Anwalt fündig geworden bzw. ist ein Beratungsgutschein organisiert?

Das sind Dinge, die weitaus wichtiger und sachdienlicher sind als Spekulationen um einen oder zwei Tage Verzögerung.

Bei dem Rückstand kann es sich nicht um drei Abschlagzahlungen handeln bei der angegebenen Summe. Da muss ebenfalls noch eine unbezahlte Rechnung des Vorjahres (zumindest teilweise) im Spiel sein und damit mehrere Zahlungserinnerungen, dass der Versorger so reagiert.

Habein Sie eigentlich irgendwann überhaupt gegen die \"überhöhten\" Rechnungen und Abschläge Einspruch erhoben bzw. haben Sie jemals einen Unbilligkeitseinwand erklärt, der ob zu Recht oder Unrecht zumindest aktenkundig und nachweisbar ist?

Wie stellt sich den die Forderung des Versorgers dar?
a.) rückständige Abschläge
b.) rückständige Forderungen aus Vorjahreslieferung
c.) jetzige Jahresrechnung

Könnte es sein, dass all diese drei Positionen diese Gesamtforderung ausmachen?

Offline RR-E-ft

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #31 am: 17. Dezember 2010, 20:02:17 »
Immer wieder gruselig, was man hier so lesen kann.

Wie es gehen könnte:

http://www.verivox.de/nachrichten/verbraucherzentrale-gegen-unzulaessige-energiesperre-wehren-65570.aspx

Von \"Schutzbrief\" sollte keiner reden, auch kein Moderator. Den gibt es tatsächlich beim ADAC.  
Eine Schutzschrift könnte vor Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des  Gegner auf Zutritt ohne mündliche Verghandlung im Falle eines Hausverbots schützen. Der Gegner beantragt seine einstweilige Verfügung regelmäßig am Wohnsitzgericht des Kunden. Man kann auch selbst eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen. Aber doch wohl mit Anwalt, wenn man sich schon mit der Zivilprozessordnung selbst nicht auskennt.

Also zum Anwalt, der weiß Bescheid.
Spökenkiekerei hilft an der Stelle überhaupt nicht weiter.

Offline userD0010

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #32 am: 17. Dezember 2010, 21:12:33 »
Ein Anwaltslzwang besteht bekanntlich für den Antrag nicht.

Die betroffene Person kann den Antrag auch beim Urkundsbeamten des zuständigen Gerichts zur Niederschrift erstellen.

Natürlich ist in solchen Fällen die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll und zielführender, aber wenn man schon die Zahlungsrückstände nicht begleichen kann, wird vermutlich auch für den Anwalt kein Geld da sein und falls das Gericht eine Sicherheitsleistung verlangen sollte, wird auch da das Ende des Seils erreicht sein.

Aber ist nicht auffällig, dass auf konkrete Fragen zur Entstehung und Zusmmensetzung der Verbindlichkeit gegenüber dem Versorger keine konkreten Aussagen kommen?
In manchen Fällen ist halt nicht zu helfen.

Offline RR-E-ft

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #33 am: 17. Dezember 2010, 21:46:41 »
Anwaltszwang besteht nicht. Im Falle eines Antrags des Versorgers auf Erlass einer E.V. nach vorheriger Schutzschrift kann es zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung innerhalb von drei Tagen kommen. Der Versorger erscheint mit seinem Anwalt und dann wird man schnell sehen, wer sein Handwerk gelernt hat und die ZPO beherrscht.
Und wenn man dann unterliegt, bekommt der Versorger nicht nur sein sofortiges Zutrittsrecht zur Sperrung tituliert, sondern es kommen auch noch der Kostenerstattungsanspruch des Versorgers hinsichtlich seiner Anwaltskosten hinzu.....
Und dann ist erst einmal Schicht im Schacht.

Aber Anwaltszwang besteht nicht.
Es gibt doch extra Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe für die bedürftige Partei, die sich selbst keinen Anwalt leisten kann.

Der Antrag allein erbringt doch letztlich gar nichts, wenn Verfügungsanspruch und/ oder Verfügungsgrund nicht hinreichend vorgetragen und glaubhaft gemacht sind. Aber freilich weiß jeder, was man unter Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund versteht und was die hinreichenden Glaubhaftmachungen ausmachen muss. Ich kenne Versorger, da sitzen mindestens drei Volljuristen in der Rechtsabteilung und die wissen das nicht... Aber bitte. Anwaltszwang besteht ja nicht.

Jeder sieht halt zu, wie er sein Glück am besten findet.

Liliths wirkliche Probleme kennt keiner.
Wer einen Lieferantenwechsel zum 15. hinbekommt, der schafft auch alles andere.

Offline userD0010

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #34 am: 18. Dezember 2010, 11:12:23 »
Es ist unstreitig von Vorteil, ja sogar richtungsentscheidend, wenn man mittels Anwalt diese Schutzschrift beantragt.
Der Anwalt wird anhand der ihm verfügbaren Unterlagen sicherlich beurteilen können, wie  -in diesem Falle-  die Chancen stehen und entsprechend vorgehen.
(hier war nicht beabsichtigt, einem Anwalt sein Zubrot durch den Hinweis auf den Nicht-Anwaltszwang vorzuenthalten, sondern der \"Beklagenswerten\" den Hinweis zu geben, dass der zuständige Rechtspfleger ihr zumindest Hinweise auf einen Beratungsschein und einen Anwalt bei dortiger Vorsprache geben würde)

Zitat
Ich kenne Versorger, da sitzen mindestens drei Volljuristen in der Rechtsabteilung und die wissen das nicht... Aber bitte. Anwaltszwang besteht ja nicht.
Nanu ? Welche Art von Volljuristen werden denn da von den Versorgern beschäftigt ?
Und ob es solche Volljuristen nicht auch auf der gewerblichen Ebene gibt ?

Zitat
Jeder sieht halt zu, wie er sein Glück am besten findet.
oder er stellt hinterher fest, dass, wie oder ob er sein Glück gefunden hat!

Da die wirklichen Problene von lilli uns nicht offenbart wurden und ob sie irgendeinen wohlgemeinten Ratschlag befolgt hat, liegt ebso im Dunkeln wie vermutlich Ende des Jahres ihre Wohnung.

 

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