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Autor Thema: Thüga macht Vorschlag auf Forderungsverzicht!  (Gelesen 4950 mal)

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Offline wopeni

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Thüga macht Vorschlag auf Forderungsverzicht!
« am: 10. Dezember 2010, 00:13:10 »
Auch ich hatte - als langjähriger Protestler, der seit 2004 nur seinen eigenen akzeptierten Preis zahlt - Anfang Oktober das schon mehrfach hier zitierte Schreiben von Thüga mit der Bitte erhalten, die Altforderungen in Höhe von rund  1.700 € zu begleichen etc., etc.. Habe gar nicht darauf geantwortet und erst im (üblichen) Protestschreiben gegen die zum 1. Januar 2011 angekündigte Preiserhöhung vor zwei Wochen darauf hingewiesen, dass ich aus gleichen Gründen wie in den Schreiben von ......usw. , auch dem Wunsch auf Ausgleich der Altforderungen nicht nachkommen werde.

Heute erhielt ich ein Schreiben, in dem Thüga mir 50% Forderungsverzicht anbietet, wenn ich eine mitgeschickte Vereinbarung unterschreibe, in der ich auf weitere Geltendmachung etwaiger Ansprüche gemäß § 315 BGB, die den Lieferzeitraum bis zur Verbrauchsabrechnung 2009 betreffen, verzichte.

Der Forderungsverzicht gilt nur, wenn ich bis zum 20.12. 2010 die Vereinbarung unterschriebnen zurücksende und den Restbetrag bis 22.12.2010 überweise. Natürlich bittet man um Verständnis, dass Thüga sich weitere Schritte vorbehält, sollte ich nicht bis zum 20. Dezember 2010 antworten.

Ich empfinde das als einen Sieg nach Punkten und fühle mich bestärkt darin, weiter beim eingeschlagenen Weg zu bleiben. Sehe ich das richtig, was empfehlen die Juristen bzw. Spezialisten und wie sollte die Antwort aussehen?

Vorab schon vielen Dank!

Offline becker

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Thüga macht Vorschlag auf Forderungsverzicht!
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2011, 10:48:21 »
Die Thüga Energie versucht wieder an das Geld von Protestkunden zu kommen.

Mit Schreiben \"Vorschlag Forderungsverzicht\" will die Thüga Energie auf die Hälfte ihrer Forderungen verzichten, wenn der/die Angeschriebene bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die andere Hälfte überweist und \"auf eine weitere Geltendmachung etwaiger Ansprüche\" verzichtet.

Was besonders unverfroren ist: Die Thüga Energie will auf Forderungen verzichten, die sowieso bereits verjährt sind  (Forderungen aus dem Jahr 2007 und älter). Die Einrede der Verjährung sollte man natürlich nicht vergessen.

Uns zuerst jahrelang zum Narren halten und dann auf diese Tour kommen. Nein, wenn die Thüga Energie ihre Forderung für berechtigt hält, dann gibt es für sie nur einen Weg.

Und egal wie die Verfahren ausgehen, wichtig wird sein, die Verbraucher dabei auch permanent, umfassend und nachhaltig über die Preise und das Verhalten der Thüga Energie aufzuklären und auf günstige, natürlich seriöse, Energieversorger hinzuweisen..

Selbst wenn wir wider Erwarten vor Gericht den \"Kürzeren\" ziehen sollten, wäre es doch immerhin ein Erfolg, wenn sich durch die Berichterstattung ein paar Dutzend Leute zum Wechsel entschließen würden.

Deshalb gilt: Standhaft bleiben!

Thüga Energie? Nein Danke!

Offline userD0010

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Thüga macht Vorschlag auf Forderungsverzicht!
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2011, 14:02:22 »
@becker
Warum denn diese Wechselwilligkeit?
Wer seinem Versorger seit Jahren nur den gebilligten Preis zahlt, lebt doch mit der preiswertesten Energieversorgungs-Alternative, die vermutliche jedem Preisvergleich standhält.
Und anbieten kann der Versorger ja vieles und für ihn ist doch die Hälfte seiner Forderungen mehr als Nichts. Und garantiert wird er Willige finden, für die die Hälfte immer noch mehr als Alles ist.
Schön bei diesem Versorger bleiben, so lange die ihm zugebilligten Energiepreise keine finanzielle Alternative finden lassen.

 

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