Was häufig vergessen wird:
Viele Kunden der SW Münster können nicht nur Rückforderungen aus Gas-Sonderabkommen geltend machen, sondern auch aus Strom-Sonderverträgen, z.B. aus den inzwischen von den Stadtwerken wegen \"Rechtsunsicherheit\" aufgekündigten \"Fashion\"-Verträgen.
Der Rechtsgrund ist derselbe wie bei den Gas-Verträgen: eine nach § 307 wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksame Preisanpassungsklausel, nach der Preissenkungen weitergegeben werden konnten, aber nicht mussten. (sog. \"Kann\"-Klausel\")
Auch hier kommen für die Jahre 2007 ff. u.U. einige Hundert Euro Rückforderungsbeträge zusammen. Am besten schnell mal ausrechnen.
Eine entsprechende Excel-Tabelle stelle ich dafür gern zur Verfügung. Anforderung bitte mit PN und - um \"Maulwürfe\" abzuschrecken - vollen Kontaktdaten (Name, Adresse, Tel., E-Mail-Adresse).