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Autor Thema: Leserbrief Gaspreise, Lingener Tagespost 06.09.05  (Gelesen 5189 mal)

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Offline enerveto

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Leserbrief Gaspreise, Lingener Tagespost 06.09.05
« am: 25. September 2005, 21:18:51 »
Für Gaspreiserhöhung keine Veranlassung

Betr.:\"Gaspreise steigen - Erhöhung zum 1. Oktober geplant\" (LT vom 29.August) und \"SPD besuchte Stadtwerke\" - Gaspreiserhöhung nötig\" (LT vom 11. August)
\"...In der Lingener Tagespost vom 07. Januar hatte die SPD Lingen noch die Stadtwerke Lingen kritisiert, dass die Gaspreiserhöhung zum 1.1.05 zu hoch sei („Zwei Cent hätten völlig ausgereicht...“), aber keine möglichen wirksamen Gegenmaßnahmen unternommen.

Die Stadtwerke Lingen durften nur die nominelle Erhöhung der Gasbezugskosten an die Verbraucher weitergeben, ohne Erhöhung ihres Gewinnanteils.

Die Preisgleitklausel „Ölpreisbindung“ ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine Erfindung der deutschen Energiewirtschaft (mit Tolerierung durch die Wirtschaftspolitik). Dabei wird nicht das Produkt, sondern nur der Preis \'veredelt\', zum Nutzen der Händler/Importeure, Versorger (u.a. Stadtwerke) und des Staates (Steuern), zum Nachteil der Verbraucher. Das Bundeskartellamt (Präsident Böge) hat in der Lingener Tagespost vom 20.7.05 diese Preisbindung als überholt missbilligt.

Die Gasversorger begründen ihre Preiserhöhungen u.a. mit langfristigen Verträgen. Viele Bezugsverträge von Gasversorgern sind aufgrund ihrer langen Laufzeit verbunden mit hohen Bezugsquoten jedoch kartellrechtswidrig und damit unwirksam.

Weder von der Politik, noch vom Kartellamt ist Abhilfe zu erwarten.

Gegen eine „unbillige“ Preiserhöhung (Paragraf 315 BGB) kann sich der Verbraucher jedoch wehren; bundesweit sind es schon über 250.000. Die Lingener Tagespost hat schon mehrfach berichtet. Die Verbraucherzentralen und der Bund der Energieverbraucher (Tel. 02224/92270, Fax 02224/10321,Internet  www.energieverbraucher.de) versenden einen Musterbrief.

Inzwischen gibt es – auf der Grundlage des Paragrafen 315 BGB – schon mehrere Gerichtsurteile (BGH, LG Mühlhausen, Frankenthal, Itzehoe, Mannheim, AG Köln, München, Bad Kissingen, Heilbronn, Marienberg, KG Berlin), in denen sich Verbraucher erfolgreich gegen diese ungerechtfertigten Preiserhöhungen und damit verbundene Unannehmlichkeiten beim Energiebezug zur Daseinsvorsorge gewehrt haben. Zur Zeit wehren sich auch mehrere Verbraucher durch Sammelklagen.

Das es auch anders geht haben die Bürgermeister von Altenberge, Saerbeck, Nordwalde, Laer und Horstmar bewiesen. Sie legten gegen die angekündigte Gaspreiserhöhung zum 1. August Widerspruch mit dem Einwand der Unbilligkeit nach Paragraf 315 BGB bei ihrem Lieferanten ein.

Die Gemeinde Altenberge hat auf ihrer Hompage www.altenberge.de ihren Bürgern empfohlen, ebenfalls Widerstand zu leisten und einen Musterbrief als Download bereitgestellt. Die bayrische Stadt Dinkelsbühl hat wegen Preiserhöhungen sogar ihren Lieferanten gewechselt.

Was hindert eigentlich die Stadt Lingen als Eigentümerin der Stadtwerke Lingen daran, sich ebenfalls gegenüber ihrem Lieferanten mit dem Einwand der Unbilligkeit des Gaspreises zu wehren. Schließlich handelt es bei Gas (wie bei Strom und Wasser) um Leistungen der Daseinsvorsorge, auf die der Verbraucher angewiesen ist.

Ein Energieversorger kann unternehmerische Versäumnisse nicht auf den Verbraucher abwälzen (Urteil LG Frankenthal 09.10.03, Az. 2 HK.0 97/03).

Im Bericht der LT vom 29. August \'Caritas alarmiert: Viele können Miete nicht bezahlen\' wird auf eine fatale soziale Entwicklung hingewiesen, die vermutlich vor allem auch durch die hohen Nebenkosten aus Energieverbrauchspreisen entsteht.

...Für eine weitere Gaspreiserhöhung durch die Stadtwerke Lingen GmbH besteht u.E. derzeit keine Veranlassung.\"


Axel und Erika Hingst, Nußbaumweg 8, 49808 Lingen (Ems)

 

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