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Autor Thema: Lockruf in die Verjährungsfalle  (Gelesen 7293 mal)

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Offline Gas-Rebell

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« am: 03. Dezember 2010, 17:33:17 »
Nachdem die SW Münster auf Grund wachsenden öffentlichen Drucks gezwungen waren, Details zum angekündigten Vergleichsangebot eher zu veröffentlichen als geplant, tönen sie derzeit voller Genugtuung (hier): „Damit ist der Vorwurf wiederlegt, wir würden bewusst auf Zeit spielen und den Kunden Optionen nehmen“.

Widerlegt? Das ist schon dreist. Denn genau das Gegenteil ist der Fall. Die Stadtwerke spielen ganz offensichtlich weiterhin bewusst auf Zeit, um ihre Kunden in die Verjährungsfalle zu locken. Inzwischen nur mit dem etwas subtileren und perfideren Mittel der Manipulationsrhetorik.

(siehe hier)

Zitat
Was müssen die Kunden tun?
Dr. Müller-Tengelmann: Zum jetzigen Zeitpunkt nichts. Damit alle betroffenen Kunden wissen, dass sie unser Angebot erhalten, werden wir diesen bis Mitte Dezember ein Ankündigungsschreiben schicken. Anfang 2011 werden wir die Vergleichsangebote selbst verschicken. Aus diesem Schreiben geht der individuell berechnete, persönliche Auszahlungsbetrag hervor.

Welche Konsequenzen hat eine Annahme des Vergleichs für den Kunden?
Dr. Müller-Tengelmann: Nimmt der Kunde den Vergleich an, verzichtet er auf die Geltendmachung gerichtlicher Schritte gegenüber den Stadtwerken aufgrund ungültiger Preisanpassungsklauseln. Bei Verzicht auf den Vergleich steht dem Kunden selbstverständlich der juristische Weg offen. ...

Wie viel Bedenkzeit haben die betroffenen Kunden?
Dr. Müller-Tengelmann: Jeder Kunde kann sich in aller Ruhe bis zum 31. März 2011 überlegen, welches unserer Alternativangebote er annehmen möchte. Bei Annahme des Vergleichs wird ihm der Betrag im April 2011 auf sein Konto überwiesen. ...

Was läuft hier ab?

Der Geschäftsführers der Stadtwerke Münster benutzt unterschwellige Suggestionen, die darauf gerichtet sind, beim arglosen Kunden, der sich mit Manipulationstechniken nicht auskennt, den Eindruck zu erzeugen: „Ich brauche erst mal gar nichts zu tun. Ich kann abwarten, bis ich im Januar 2011 mein persönlich berechnetes Angebot erhalte. Da brauche ich nicht mal selbst nachzurechnen. Und dann kann ich mir in aller Ruhe auch noch sogar bis Ende März überlegen, ob ich das Vergleichsangebot annehmen will oder nicht. Und wenn nicht, dann steht mir ja immer noch der juristische Weg offen.“

Falsch! Wer nicht aufpasst und sich verführen lässt, so zu denken, erlebt in 2011 eine böse Überraschung. Denn dann sind alle Rückzahlungsforderungen aus 2007 wegen Verjährung nicht mehr einklagbar. Einer Familie mit Einfamilienhaus und Altvertrag aus den 90-er Jahren gehen so u.U. schnell mal 1500 Euro oder mehr verloren.

Will man dann wenigstens noch seine Erstattungsansprüche aus 2008 geltend machen, wird man diese sowieso einklagen müssen. Denn ein weiteres Vergleichsangebot von den Stadtwerken wird es dann schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit mit Sicherheit nicht mehr geben.

Deshalb gilt es, sich von den Stadtwerken Münster nicht zum Abwarten verleiten zu lassen, sondern SOFORT zu entscheiden, ob man den juristischen Weg gehen will oder lieber den angebotenen Vergleich akzeptiert.

Eine vernünftige Entscheidung ist dabei nur möglich, wenn man sich seine Ansprüche zunächst genau ausrechnet. Schnell und einfach geht dies mit einer speziellen Excel-Tabelle, in die man seine Vertragsdaten und die Beträge aus seinen damaligen Rechnungen eingibt und die dann automatisch den Rückforderungsanspruch ausrechnet.

Eine solche Tabelle habe ich hier vorliegen. Wer sie haben möchte, schickt mir bitte eine PN mit E-Mail-Adresse und (zwecks Vermeidung von „Maulwurf-Aktionen“) auch seine vollen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon). Hilfe beim Ausfüllen biete ich in Kooperation mit dem „Bund der Energieverbraucher e.V. Münsterland“ ebenfalls an.

Offline deutmecker

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2010, 13:36:47 »
Hallo,
ich gehöre auch zu den ehemaligen Kunden der Stadtwerke Münster, die Anrecht auf die Rückzahlung haben.
Bin aber ziemlich hilflos, wie ich weiter vorgehen soll, über die Antwort der Hotline (Vergleichsangebot bei gleichzeitigem Klageverzicht, ohne das Angebot vorher zu kennen!), über dieses unseriöse Angebot habe ich mich so geärgert, daß ich jetzt den Mehraufwand eines Mahnverfahrens oder einer Klage gerne auf mich nehme, um möglichst viel herauszuholen.
Kommen wir zum Punkt:
1. hätte ich gerne Ihre Exeltabelle,
2. reicht ein außergerichtliches Mahnverfahren (per Internet), und hat es
3. aufschiebende Wirkung?
Nicht daß die Verjährung eintritt?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!
            Mit freundlichen Grüßen!
                                                          deutmecker

Offline Gas-Rebell

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2010, 15:18:21 »
Ihren Ärger kann ich gut verstehen. Allerdings sollten Sie trotz allem einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht dazu verleiten lassen, hier Ihre persönlichen Daten zu veröffentlichen. Denn wenn Sie identifizierbar sind, laufen Sie ständig Gefahr, dass jemand gezielt etwas gegen Sie unternimmt. Insofern gut gemeinter Tipp: Löschen Sie über den Button \"Bearbeiten\" Ihren Namen und auch aus Ihrem Profil alle persönlichen Daten, über die man Sie identifizieren kann (Homepage, E-Mail, etc.)

Zur Ihren Fragen: Die Tabelle habe ich Ihnen eben zugesandt. Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt die Verjährung in jedem Fall. Schauen Sie mal hier bei Wikipedia nach.

Vergleiche auch hier:

Zitat
RR-E-ft:
Wenn es zunächst nur darum geht, die Verjährung in 2007 entstandener Rückforderungsnasprüche zum 31.12.10 zu hemmen, genügt ein solcher Mahnbescheidsantrag, der ggf. durch geringeren Streitwert auch kostengünstiger ist.

§ 93 ZPO erklärt sich aus sich heraus. Wenn die andere Prozesspartei den gerichtlich geltend gemachten Anspruch iSv. § 93 ZPO in zulässiger Weise sofort anerkennt, dann bleibt derjenige, der den Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat, auf den Verfahrenskosten selbst sitzen. Man sollte deshalb vor gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen den Versorger zuvor wegen eben dieser in Verzug gesetzt haben.

\"In Verzug setzen\" meint dabei, die SW unter Fristsetzung (7-10 Arbeitstage) schriftlich aufzufordern, zur Vermeidung einer andernfalls gerichtlichen Geltendmachung vor dem Hintergrund der Unwirksamkeit der im eigenen Sondervertrag enthaltenen Preisgleitklausel (§ 307 BGB) die sich aus der beiliegenden Aufstellung (Excel-Tabelle) ergebenden Überzahlungen (Differenz zwischen tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen) für Zeiträume ab 2007 bis Vertragsende (Achtung: auch die Beträge ansetzen, die in der Jahresrechnung 2007 aus Verbräuchen in 2006 enthalten sind!) nach § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung) zu erstatten. Lassen die SW die Frist fruchtlos verstreichen, befinden sie sich \"in Verzug\".

Falls Sie juristisch nicht selbst fit sind, würde ich an Ihrer Stelle auch immer einen Anwalt hinzuziehen (hab ich auch gemacht). Wenn Sie Ihre Anspruchsdurchsetzung zunächst nur auf 2007 beschränken (weitere Ansprüche können Sie dann immer noch im nächsten Jahr geltend machen), kostet das entgegen der Meinung vieler SW-Kunden meist nur sehr wenig. Und außerdem können Sie die Kosten für den Anwalt als Kosten der Rechtsdurchsetzung von den SW zusätzlich zurückfordern.

Wichtig in jedem Fall: jetzt SOFORT tätig werden und zumindest (wenn noch nicht erfolgt) die eigenen Erstattungsansprüche ausrechnen und von den Stadtwerken zurückfordern! Denn schon jetzt wird die Zeit knapp: Wenn Sie die Rückforderung z.B. am 10.12.2010 absenden und die Stadtwerke dann eine Frist bis zum 20.12.2010 haben zu reagieren, dann verbleiben Ihnen vor und nach den Feiertagen nur noch wenige Tage, um einen Mahnbescheid auf den Weg zu bringen und damit die Verjährung von Ansprüchen aus 2007 zu verhindern.

Offline deutmecker

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2010, 22:26:02 »
Vielen, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Ich werde mich sputen.

Offline Adi11

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2010, 07:38:16 »
Hallo Gas - Rebell

ich habe Ihnen eine PN gesendet, mit der Bitte um Übersendung der o.g. Exel-Tabelle, damit ich meine genaue Rückforderung errechnen kann.

Vielen Dank

Adi

Offline Gas-Rebell

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2010, 11:43:43 »
Zitat
Original von Adi11
Hallo Gas - Rebell

ich habe Ihnen eine PN gesendet, mit der Bitte um Übersendung der o.g. Exel-Tabelle, damit ich meine genaue Rückforderung errechnen kann.

Vielen Dank

Adi

Die Tabelle ging schon gestern um 10:18 Uhr an Ihre web.de-Adresse raus. Sollten Sie sie nicht erhalten haben, bitte nochmal mit PN melden.

Offline Adi11

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2010, 12:45:28 »
Hallo Gas-Rebell,

die PN ist unterwegs.

Danke aus Münster

Adi

Offline Adi11

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2010, 07:09:02 »
Hallo Gas-Rebell,

ich habe eine e-Mail gesendet.

Viele Grüße

Adi

Offline deutmecker

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2010, 10:37:30 »
Hallo,
gestern war ich bei einem eingearbeiteten Rechtsanwalt, demnach habe ich mindestens Anrecht auf die 4-fache Summe des Vergleichs. An sich sogar noch weit darüber hinaus, dazu müsse ich aber voraussichtlich klagen.
Danke noch einmal für Ihre Hinweise!
                                                         der \"deutmecker\"

Offline Adi11

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #9 am: 09. Dezember 2010, 14:14:17 »
Hallo,

hat irgendjemand ein Musteranschreiben an die SW wg. der Rückforderungen?

Wenn ja, dann bitte per PN an mich.

Danke.


Viele Grüße

Adi11

Offline Gas-Rebell

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Lockruf in die Verjährungsfalle
« Antwort #10 am: 09. Dezember 2010, 14:32:16 »
@ deutmecker
Das habe ich mir gedacht. Auch andere werden sicher erheblich höhere Rückforderungsansprüche haben, als die Stadtwerke glauben machen wollen.

@ Adi11
Schon erledigt ;) Einen Musterbrief finden Sie ab sofort hier.

 

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