Energiepreis-Protest > GAG Ahrensburg

BKartA untersagt missbräuchlich überhöhte Konzessionsabgaben

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kamaraba:
Die GAG hat den Prozess vor dem OLG Düsseldorf verloren. So steht es im Abendblatt

--- Zitat ---Ahrensburg. Die kommunale Gasversorgung Ahrensburg GmbH (GAG) hat mit ihrer Tarifpolitik gegen geltendes Recht verstoßen: Zu dieser Einschätzung ist der 3. Kartellsenat beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gelangt (Az.: VI-3 Kart 1/11). Damit bestätigen die Richter einen Beschluss des Bundeskartellamtes (Az.: B 10-11/09) und weisen eine Beschwerde der GAG dagegen zurück. Die Wettbewerbsbehörde mit Sitz in Bonn hatte gerügt, dass Ahrensburgs kommunaler Gasversorger, der zugleich Netzbetreiber ist, von anderen Anbietern eine deutlich zu hohe Konzessionsabgabe verlange. Die GAG hat gegen den OLG-Beschluss nun Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit dürfte der Streit im kommenden Jahr höchstrichterlich entschieden werden. GAG-Geschäftsführer Horst Kienel: \"Wir brauchen endlich Rechtssicherheit.\" Einer Entscheidung misst er grundsätzliche Bedeutung für die Branche bei.
--- Ende Zitat ---
Abendblatt

PLUS:
Handelsblatt Rechtsboard: OLG Düsseldorf spricht Machtwort in Sachen Konzessionsabgabe Gas

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