Am heutigen Tage verkündete das LG Magdeburg (5 O 220/10) das Urteil des gegen mich angestrengten Verfahrens bezüglich des Tarifes ErdgasComfort.
Die durch den Energieversorger erhobene Klage wurde vollumfänglich abgewiesen, weil keine gültige Preisanpassungsklausel vorhanden war.
Die Kosten des Rechtsstreites wurden der Klägerin auferlegt.
Sobald mir das Urteil in Papierform vorliegt, werde ich es zum Download zur Verfügung stellen.
Bis dahin...
Der Bandit