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Autor Thema: Gaspreis - Sturz bei Haushaltskunden nicht angekommen  (Gelesen 3588 mal)

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Gaspreis - Sturz bei Haushaltskunden nicht angekommen
« am: 08. Dezember 2010, 09:30:21 »
Gaspreis-Sturz bei Verbrauchern nicht angekommen


Zitat
Essen. Gute Nachricht für die Verbraucher: Das Überangebot an Gas in Europa wird nach Einschätzung des größten deutschen Gasimporteurs E.ON Ruhrgas noch einige Jahre anhalten und damit auch der Druck auf die Preise. Der Höhepunkt der Gas-Schwemme werde erst in den nächsten Jahren erreicht, sagte Unternehmenschef Klaus Schäfer am Dienstag in Essen. An den Großhandelsmärkten führte das Überangebot in den vergangenen zwei Jahren laut E.ON Ruhrgas bereits zu einem Preisrückgang von 70 Prozent. Allerdings profitierten die deutschen Verbraucher bislang nur begrenzt davon. Die Preise für Verbraucher seien nur «bescheiden nach unten gegangen», hieß es kürzlich bei der Bundesnetzagentur. Ausgelöst wurde die Entwicklung durch die aufgrund der Wirtschaftskrise gesunkene Nachfrage, aber auch durch neue ergiebige Fördertechniken.

Wer hat also die Vorteile aus dramatisch gesunkenen Großhandelspreisen wieder einmal für sich eingesackt?

Wohl die üblichen Verdächtigen, die auch die Vorteile aus den dramatisch gesunkenen Strom- Großhandelspreisen für sich eingesackt haben.

Offline RR-E-ft

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Gaspreis - Sturz bei Haushaltskunden nicht angekommen
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2010, 10:04:10 »
Zu denken ist auch an die Fernwärmeversorger, die Fernwärme zumeist  gasgeführt erzeugen, dabei von den dramatisch gesunkenen Großhandelspreisen profitieren, aufgrund ihrer Monopolstellung die Fernwärmepreise für die Kunden jedoch weiterhin automatisch an die Entwicklung der HEL- Notierungen koppeln.

Es wird Zeit, dass das Bundeskartellamt auch dort reinschlägt.

Es kann nicht angehen, dass die Fernwärmeversorger die erzielbaren Kostenvorteile nicht an die Kunden weitergeben, sondern die Preise für Fernwärme weiterhin -  losgelöst von der tatsächlichen Kostenentwicklung -  an die Entwicklung von Heizölnotierungen koppeln und so dramatische Zusatzgewinne einstreichen können.

Zurecht werden entsprechende Klauseln in Fernwäremleieferungsverträgen von der Rechtsprechung als für den Kunden unanangemessenen benachteiligend und unwirksam angesehenen.

OLG Naumburg, Urt. v. 17.09.09 Az. 1 U 23/09 - Unwirksame HEL- Klausel bei Fernwärme

 

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