@PLUS
Hier geht es doch allein darum, ob die geplanten Strompreiserhöhungen berechtigt sind oder nicht.
Sie sind es nicht.
Die gestiegene EEG- Strommenge hat - unter vielem anderen - auch zum Rückgang der Großhandelspreise beigetragen.
Ob die EEG- Förderung noch zielführend ist oder es bei dieser Abänderungsbedarf gibt, steht auf einem vollkommen anderen Blatt und ist auch nicht Gegenstand dieses Threads.
Wenn die gesunkenen Großhandelspreise und die gestiegene EEG- Umlage weitergegeben würden, dann müssten die Allgemeinen Preise der Grundversorgung per Saldo abgesenkt werden, vgl. oben (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Wenn darüber nun unter Verbrauchern kein Streit besteht, dann ist es doch unzutreffend, dass die Strompreise nur eine Richtung kennen würden.
Die Strompreise kennen nur dann nur eine Richtung, wenn sie gesetzwidrig gebildet werden und Kostensenkungen die Verbraucher nicht erreichen.
Fakt ist auch, dass all die Journalisten Unwahrheiten verbreiten, die behaupten, Millionen Kunden müssten nun wieder höhere Strompreise zahlen.
Die Wahrheit ist:
Kein einziger betroffener Kunde muss das, weil sich alle dagegen zur Wehr setzen können, sei es durch Unbilligkeitseinrede und Rechnungskürzungen grundversorgter Kunden, sei es durch Bestreiten des Preisänderungsrechts bei Sonderverträgen oder sei es durch einen Lieferantenwechsel.
Wenn die Konzerne und teilweise von diesen gesteuerte Stadtwerke sich höhere Strompreise wünschen, dann passt das eben in die Weihnachtszeit.
Man kann viele Wünsche auf einen Wunschzettel schreiben.
Ob die Wünsche dann aber auch in Erfüllung gehen, haben sie selbst nicht in der Hand.
P.S.:
Es gab - wenige Versorger - die gesunkene Großhandelspreise zwischenzeitlich über Preissenkungen teilweise an die Verbraucher weitergegebe haben.
Ebenso wie es wenige Versorger gab, die gesunkene Netzkosten teilweise über Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben haben.
Das sind die großen Ausnahmen, die man mit der Lupe suchen muss.