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Autor Thema: Darf der Grundversorger seine gesetzliche Preisbestimmungspflicht aus § 36 Abs. 1 EnWG delegieren?  (Gelesen 4069 mal)

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Offline RR-E-ft

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Darf der Grundversorger seine gesetzliche Preisbestimmungspflicht aus § 36 Abs. 1 EnWG auf Dritte delegieren?

Ich meine, dass er das nicht darf.
Wohin auch ?!

Erst recht dürfen nicht mehrere Grundversorger ihre eigene  gesetzliche Preisbestimmungspflicht aus § 36 Abs. 1 EnWG gemeinsam  auf einen Dritten delegieren.

Es deutete einiges darauf hin, dass sechs marktbeherrschende E.ON Regionalversorger entgegen § 36 Abs. 1 EnWG die Preise für Strom und Gas zentral abstimmen und bestimmen (lassen).
Ebenso verhält es sich bei marktbeherrschenden RWE- Regionalgesellschaften.

Dann braucht man sich wohl nicht wundern, wenn die Preise zentralgesteuert für Millionen Kunden selbst bei drastisch fallenden Großhandelspreisen  steigen (sollen), weil einige wenige es so wünschen, und sich selbst die Bescherung besorgen.

Als Deutschland noch in kleine Energieversorgungsgebiete zersplittert war und noch die Verantwortlichen vor Ort die Preise bestimmten, gab es einen deratigen Preisauftrieb jedenfalls nicht.

Das hätten sich seinerzeit die vor Ort Verantwortlichen schon gar nicht getraut. Erst recht nicht, über mehrere Bundesländer hinweg die Preise zentral abzustimmen.

Da wusste doch jeder dafür Verantwortliche vor Ort noch, dass er dadurch sofort im Tatort mitspielt!

Was für ein Wahnsinn bricht sich da nur Bahn?!

Jeder nur halbwegs Verständige weiß doch, dass zentral abgestimmte und bestimmte Preise schon nichts mit Marktpreisen zu tun haben. Da kann sich auch keiner herausreden.

Das mussten schon die Flüssiggas- Barone erfahren, die demgegenüber Waisenknaben sind.

Erst recht können zentral abgestimmte und bestimmte Preise  nichts mit gem. §§ 36 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG gesetzlich geschuldeten Preisen zu tun haben.  

Nachdem etwa in unserem  Telekolleg die gesetzlichen Verpflichtungen aller Grundversorger nochmals verstetigend eingeübt werden konnten, ist nun wohl schneller als von einigen gedacht schon die Prüfungszeit herangerückt.

Klar ist nur, dass sich jedenfalls strafrechtliche Verantwortlichkeit auch insoweit nicht auf Dritte delegieren lässt.

Schon wer  bei gesetzlicher Preisbestimmungspflicht gem. § 315 BGB Tarife zu hoch kalkuliert oder billigt, dass zu hoch kalkulierte Tarife von Mitarbeitern zur Abrechnung gestellt werden, sieht sich nach der Rechtsprechung des BGH mit der Betrugsstrafbarkeit konfrontiert.

Wie steht es dann aber erst, wenn solche Preise etwa zentral gesteuert und abgestimmt und sodann nach außen, insbesondere gegenüber besonders schutzwürdigen Haushaltskunden (!)  möglicherweise nach vorgefasstem Plan als \"Marktpreise\" deklariert und kommuniziert werden sollten?


Möglicherweise ist es so:

Vor Ort hat niemand mehr Ahnung von der Preisbildung. Die Preise werden zentral gesteuert.

Sinkende Marktpreise (Großhandelspreise) führen nicht zu sinkenden Grundversorgungspreisen, sondern dank Zentralsteuerung zu steigenden Grundversorgungspreisen!

Wie könnte so eine verkehrte Welt funktionkieren?

Bei Strom steigen Grundversorgungspreise nicht nur, weil durch sinkende Großhandelspreise  die EEG- Umlage steigt, sondern wohl auch, weil versucht wird, Margenverluste im Großhandel (beim Absatz der erzeugten Strommengen) durch Margenerhöhungen bei den Grundversorgungspreisen zumindest teilweise auszugleichen.

E.ON Ruhrgas zum Beispiel  muss im Großhandel das Gas zunehmend unter Einstandspreis vermarkten und rechnet mit weiter sinkenden Großhandelpreisen. Regional steigen jedoch die Grundversorgungspreise, möglicherweise , weil man sich hierdurch eine Kompensation der Margenverluste im Großhandel verspricht. Regionalversorger lassen sich womöglich  - ohne europaweite  Ausschreibungen ihres Energiebezuges - von Ruhrgas beliefern, haben dabei kein Interesse an möglichst  günstigen Bezugspreisen, weil sie sich nicht ihrer Grundversorgungspflicht aus §§ 36 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG entsprechend verpflichtet sehen (müssen), sondern überwiegend den wirtschaftlichen Interssen des Konzerns. So könnten auch sinkende Großhandelspreise bei Gas zu fortlaufend steigenden Grundversorgungspreisen führen.

Möglicherweise haben die Regionalgesellschaften die Preisbestimmungspflicht delegiert, aber nicht nur diese, sondern auch die Beschaffung. Sie selbst haben damit schon  keinerlei Einblick mehr, welcher Preis sich wie wo bildet. Das Wissen beschränkt sich auf einen allenfalls kleinen Kreis  in der  Zentrale, an welche praktischerweise deshalb auch die Preisbestimmungspflicht delegiert sein könnte, die man im Konzern als Preisbestimmungsrecht missversteht.  

Damit könnte  es insgesamt an einer Vor-Ort- Verantwortung fehlen.
Und dies wiederum ermöglicht vielleicht Dinge, die man möglicherweise für gar nicht vorstellbar halten sollte. Wo es keine Verantwortung mehr gibt, herrscht Verantwortungslosigkeit, wobei sich Letztverantwortliche dafür schon finden werden.

Zum Ausgleich liefert die Zentrale an  die Regionalversorger (was sich halt noch so nennt)  möglicherweise nur Propagandamaterial darüber, warum die Preise in Ordnung seien, dass sich diese schließlich im Wettbewerb bilden, Marktpreise darstellen, es deshalb nicht von Ungefähr komme, dass sie nicht nur in Bayern, sondern zugleich  auch in der Uckermark und in der Westfalen Weser- Region, aber auch in Sachsen- Anhalt und Niedersachsen entsprechend steigen. Das könne schließlich jeder sehen, der es wollte [stimmt sogar]. Aber sie steigen eben Dank Zentralsteuerung.

Dafür, dass die Preise wegen steigender staatlicher Belastungen und auch aufgrund des Wettbewerbs (!) steigen,  installiert man eben als Lautsprecher für die Medien den BDEW. Und wenn der sagt, es gäbe Gründe für die steigenden Preise, dann stimmt das in jeden Fall, aber es müssen nicht die zutreffenden  Gründe benannt sein. Und wenn man also von dort auch noch hört, die Preiserhöhungen hätten ihre Gründe, dann muss das wohl stimmen und schon alles seine Ordnung haben.  

Regionalversorger, die eigentlich Grundversorger im Sinne des Gesetzes sein sollten, verkamen somit schon länger  immer mehr zu leblosen Hüllen, ja Fassaden, die allenfalls noch als regionaler Netzbetreiber taugen.

Fraglich, wie es gelingen könnte, wieder mehr Vor- Ort- Verantwortung zu erreichen, so dass der Energiebezug tatsächlich im Wettbewerb europaweit ausgeschrieben wird etc. pp., all die Dinge halt, die eine möglichst preisgünstige, effiziente leitungsgebundene Energieversorgung ermöglichen sollten und könnten.

Offline Lothar Gutsche

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Original von RR-E-ft:
Schon wer bei gesetzlicher Preisbestimmungspflicht gem. § 315 BGB Tarife zu hoch kalkuliert oder billigt, dass zu hoch kalkulierte Tarife von Mitarbeitern zur Abrechnung gestellt werden, sieht sich nach der Rechtsprechung des BGH mit der Betrugsstrafbarkeit konfrontiert.
Wenn Deutschland ein Rechtsstaat wäre und wenn Staatsanwälte nicht weisungsabhängig und Politiker nicht wirtschaftshörig wären, sondern auch Verbraucher vor Ausbeutung schützen würden, ja dann müssten sich u. a. die E.ON-Verantwortlichen wegen Betruges strafrechtlich verantworten. Doch die Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Vielmehr nötigen sogenannte \"Staatsanwälte\" die Betrugsopfer in extrem aufwendige und teure Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO.

Z. B. sieht man den Sachverhalt, durch Abrechnung vorsätzlich überhöhter Energiepreise die Verbraucher zu betrügen, bei der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ganz anders. Mit Bescheid 711 UJs 4690/10 vom 16.9.2010 stellte die Staatsanwaltschaft Würzburg das Verfahren gemäß § 152 Abs. 2 StPO ein.  Mit Bescheid unter Geschäftszeichen 3 Zs 1041/10 vom 3.11.2010 wies die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Beschwerde zurück.

Die Methoden bei den Einstellungsbescheiden ähneln sich und sprechen für kriminelles Handeln bei den Strafverfolgungsbehörden. Die beteiligten Staatsanwälte
  • verfälschen Sachverhalte oder erfinden gar Behauptungen   
  • prüfen relevante Rechtsverstöße erst gar nicht
  • nehmen zur Beurteilung von Sachverhalten unrichtige Perspektiven ein
  • interpretieren eindeutig vorgetragene Sachverhalte fehl
  • verweigern das rechtliche Gehör in entscheidungserheblichen Fragen
Meine Strafanzeige liegt inzwischen als Klageerzwingungsantrag seit über drei Wochen beim Strafsenat des OLG Bamberg. Mehrere der dort tätigen  Richter musste ich schon vorab wegen Befangenheit ablehnen, da sie sich schon in einem früheren Verfahren mit mir durch Justizwillkür und einseitige Beschlüsse auszeichneten. In meinem speziellen Fall ist übrigens Joachim Herrmann, der bayrische Innenmister, der Beihilfe zum Betrug in einem besonders schweren Fall beschuldigt, weil er die ihm obliegende Kommunalaufsicht sträflich vernachlässigt hat. Denn in den Jahren 2008 - 2009 pflegte ich eine umfangreiche Korrespondenz mit seinem Ministerium wegen zahlreicher Verstöße gegen bayerisches Kommunalrecht bei der Gestaltung von Energiepreisen in Würzburg.

Wer den vollständigen Klageerzwingungsantrag mit 35 Seiten und weit über 100 Seiten Anlagen lesen möchte, wende sich direkt an mich. Dann erhält er wie etliche Pressevertreter 2,2 MB Material per Email von mir.


Zitat
Original von RR-E-ft
Fraglich, wie es gelingen könnte, wieder mehr Vor- Ort- Verantwortung zu erreichen, so dass der Energiebezug tatsächlich im Wettbewerb europaweit ausgeschrieben wird etc. pp., all die Dinge halt, die eine möglichst preisgünstige, effiziente leitungsgebundene Energieversorgung ermöglichen sollten und könnten.
Wer soll sich denn um die Gesetzesverstöße kümmern? Wie dokumentiert, scheiden die Staatsanwaltschaften aus.

Meine Erfahrungen mit dem Bundeskartellamt sind negativ. Das Bundeskartellamt ist personell völlig überlastet und kann nur äußerst selektiv aktiv werden. Sobald ein Kartellvorwurf eine gewisse Komplexität erreicht und der Gegner stark genug ist, um Massen an Rechtsanwälten und Gutachtern zu beschäftigen, dann ersaufen die Mitarbeiter des Bundeskartellamts förmlich in Papier. Die Dauer der Sektoruntersuchung zur Stromerzeugung/Stromgroßhandel zeigt, wie begrenzt die Kapazitäten in der Bonner Behörde sind. Daraus und aus politischem Druck resultiert auch der Hang des Bundeskartellamtes zu sogenannten Deals, die den Verbrauchern in Zivilprozessen überhaupt nicht weiterhelfen.

Von der Politik erwarte ich nichts oder wenn nur Negatives, das von den Energiekonzernen dort in vorformulierten Texten eingebracht wurde. Näheres dazu hatte ich bereits in Abschnitt 3.2 meines Aufsatzes zur Kritik am Kartellrechtsverständnis des VIII. Zivilsenats bei Cleanstate veröffentlicht.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

Offline RR-E-ft

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@Lothar Gutsche

Nicht ersichtlich was der Beitrag zum konkreten Thema dieses Threads beitragen sollte. Die skeptizistische Auffassung ist hinlänglich bekannt.

Wir haben einen Rechtsstaat und er funktioniert auch, wenn auch nicht immer sogleich und so schnell, wie mancher es sich wünschte.
Zuweilen liegt die Verzögerung daran, dass die im und von diesem Rechtsstaat geschaffene klare gesetzliche Rechtslage nicht sogleich von allen Rechtsanwendern zutreffend erkannt wird. Aber Lernfähigkeit sollte man auch niemandem absprechen.

Mancher hat noch Erinnerung daran, wie es sich verhalten kann, wenn man keinen Rechtsstaat hat, wenn man sich allenfalls mit Eingaben an die Oberen wenden kann, die alles selbst bestimmen und selbst steuern einschließlich eines Überwachungs- und Verhaftungsapparates. Und auch all jenen werden entsprechende Beiträge vom angeblichen Nicht- Rechtsstaat nicht gerecht. Übrigends haben Menschen dem Nicht- Rechtsstaat oft den Rücken gekehrt und diesen in ihrer Not verlassen....

Offline courage

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Ich kann @Lothar Gutsche verstehen.
Wir haben zwar einen Rechtsstaat, aber der ist nicht vollkommen. Wer Recht hat, bekommt leider nicht immer Recht. Auch nach meiner Erfahrung werden Eingaben von Bürgern bei der Justizverwaltung eher als lästig empfunden und mit eher faden Begründungen schnell weggeschoben. Auch dagegen müssen sich Bürger wehren. Was Lothar Gutsche macht, kostete viel Kraft, ich wünsche ihm sehr viel davon.

Offline Didakt

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Hierzu passt folgender Leserbrief-Auszug, den ich kürzlich zu einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe.

Zitat
Neue Richtervereinigung:
Wir konstatieren einen schleichenden Abbau des Rechtsstaats, der weitgehend parteiübergreifend von der Politik in Deutschland betrieben wird.

Die Bananenrepublik Deutschland, strukturell amoralisch, korrupt und bis ins Mark verantwortungslos.
Bereits die Väter unseres GG haben im Art. 20 Abs. 3 und 4 geeignete Maßnahmen vorgesehen.
„Jeder Bürger hat die Pflicht zum Widerstand, wenn sich die Rechtssprechung nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlt“.

Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“. gez. Name, Ort

Offline RR-E-ft

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Im Zuge der Fusionswelle im Energiebereich namentlich etwa bei E.ON sind aus einer gehörigen Anzahl vieler örtlicher Allgemeinversorger, die sogar verschiedenen Konzernen (VEBA/ Viag) angehörten, und die sich wohl nicht gewagt hätten, ihre Preise abzustimmen, wenige Grundversorger geworden. Übrig geblieben sind dort bisher sieben Regionalversorger, von denen auch noch sechs wohl ihre Preise in München zentral steuern lassen, möglicherweise ebenso wie der Lachgas- Anbieter.

Durch die systematische Zentralisierung wurde plötzlich auch die Preisbestimmung zentralisiert. Was früher insoweit allenfalls im Vorborgenen möglich war, wird heute wohl halbwegs offen praktiziert.

Die Frage stellt sich, wie man wieder zu einer Preisvielfalt entsprechend der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten gelangen kann, was zugleich systematisch zentralgesteuerte Preise verhindert.

Vielleicht könnte man die Grundversorgungsgebiete (§ 36 Abs. 2 EnWG) mit den Konzessionsgebieten (§ 46 Abs. 2 EnWG) gleichsetzen, was wieder mehr Vielfalt schüfe und wieder einen örtlichen Bezug der Energieversorgung herstellen würde, so dass Grundversorgungspreise für Millionen Kunden jedenfalls nicht zentral aus München oder Dortmund gesteuert (und nach Gusto der Zentrale) bestimmt werden.

Offline Lothar Gutsche

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Original von RR-E-ft
@Lothar Gutsche  
Nicht ersichtlich was der Beitrag zum konkreten Thema dieses Threads beitragen sollte. Die skeptizistische Auffassung ist hinlänglich bekannt.  

Wir haben einen Rechtsstaat und er funktioniert auch, wenn auch nicht immer sogleich und so schnell, wie mancher es sich wünschte. Zuweilen liegt die Verzögerung daran, dass die im und von diesem Rechtsstaat geschaffene klare gesetzliche Rechtslage nicht sogleich von allen Rechtsanwendern zutreffend erkannt wird. Aber Lernfähigkeit sollte man auch niemandem absprechen.
Mein Beitrag bezog sich eindeutig auf zwei Passagen Ihrer langen Ausführungen zu der Frage \"Darf der Grundversorger seine gesetzliche Preisbestimmungspflicht aus § 36 Abs. 1 EnWG delegieren?\" Wie so oft argumentieren Sie sehr logisch und strukturiert mit dem Gesetz. Das schätze ich sehr. Doch gleichzeitig verschließen Sie die Augen vor der Wirklichkeit in Wirtschaft, Politik und Justiz. Ihre zuletzt wieder geäußerte Kritik an der Preissockeltheorie interessiert doch niemanden, weil der VIII. Zivilsenat das anders sieht. Darauf hat der User \"Black\" in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Trotzdem veranstalten Sie seit Wochen ein regelrechtes Telekolleg in der Grundsatzdiskussion unter \"Ausschluß der Gaspreiskontrolle über § 315 BGB\". Es ist ja alles richtig, was Sie schreiben, aber die gefestigte Rechtsprechung am Ball-Senat ändert das sicher nicht.  

Im aktuellen Thread begründen Sie wieder leicht nachvollziehbar, dass eine zentrale Preisbestimmung für die E.ON-Regionalgesellschaften in der E.ON-Zentrale nicht mit § 36 Abs. 1 EnWG vereinbar ist und auch gegen Kartellrecht verstößt (z. B. § 1 GWB). Doch Ihre Argumentation bleibt reine Theorie, wenn es keine staatliche Gewalt gibt, die den Gesetzesverstoß auch entsprechend ahndet. Mein Beitrag berichtet über belegbare Erfahrungen, dass es in unserem angeblichen Rechtsstaat genügend verantwortliche Amtsträger gibt, die einfach ihren Job nicht tun. Das Amtsversagen findet sich u. a.  bei der Strafverfolgung, in der Kartellaufsicht und in der Kommunalaufsicht bis hin zum Innenministerium.

Wo wollen Sie Ihre durchaus berechtigte Kritik an der zentralen Preisbestimmung von E.ON mit Aussicht auf Erfolg vorbringen? In dem Thread \"E.ON: Möglicher Verstoß gegen § 36 Abs. 1 EnWG - keine Grundversorgungstarife im Internet\" ist zu lesen, dass Sie die mangelhafte Preisveröffentlichung im Internet bei der Bundesnetzagentur gerügt haben. Das könnte von Erfolg gekrönt sein, weil die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit mehr Biss als die Kartellbehörden zeigte. Dem gleichen Thread ist zu entnehmen, dass Sie die zentrale und damit abgestimmte Preissetzung von E.ON beim Bundeskartellamt gemeldet haben. Dort sehe ich nach meinen Erfahrungen weniger Chancen, außer Sie haben das im Namen des Verbraucherverbandes \"Bund der Energieverbraucher\" getan und nicht als Privatperson. Denn als Einzelperson sind Sie in unserem angeblichen Rechtsstaat trotz der eindeutigen Vorgaben des Grundgesetzes leider ziemlich rechtlos.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

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Es gibt wohl von Beginn an, solche, die nichts mehr erwarten, und andere, die möglicherweise zuviel erwarten.
So ist das Glas aus der Sicht des Betrachters deshalb entweder halb voll oder halb leer.
Es soll uns nicht um diese oder jene gehen, sondern allein um Sachfragen.

Konstruktiv wollen wir daran mitwirken, Dinge zum Besseren zu wenden.

Hoffnungsschimmer

 

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