Energiepolitik > Preismeldungen
Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel
Wolfgang_AW:
Netzagentur zerpflückt Strompreisformel
Mit freindlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Black:
\"Zerpflücken\" würde ich das nicht gerade nennen.
Die fachlich für Vertriebsfragen unzuständige BNetzA behauptet - ohne das Ganze irgendwie näher zu begründen - dass EEG Strom eigentlich zu einer Stromsenkung führe müsse, da der \"teure Kraftwerksstrom\" weniger nötig sei.
Wie das gehen soll, wenn die EEG Einspeisevergütung teilweise über dem Preis liegt, den der Endkunde für normalen Kraftwerksstrom zahlen muss, verrät die BNetzA uns leider nicht.
RR-E-ft:
@Black
Sie geben uns hier allzuoft den Schlaumeier.
Der vorrangig einzuspeisende EEG- Strom verdrängt konventionelle Strommengen und dabei nach der merit-order-Preisbildung an der EEX zunächst solche Strommengen mit den höchsten variablen Stromerzeugungskosten.
Hierdurch sinken die Großhandelspreise an der EEX.
Dass EEG- Strommengen teuer sind, bemerkt der Kunde an den EEG- Umlagen, mit denen diese eingespeisten Strommengen (gesondert) abgegolten werden.
Die EEG- Umlagen verteuern sich schon dann, wenn die Großhandelspreise sinken. Sinkende Großhandelspreise führen also auch zu steigenden EEG- Umlagen.
Gesunkene Großhandelspreise Strom in den RWE- Lageberichten
Sinken - wie geschehen- die Großhandelspreise für Strom um 4 Ct/ kWh und steigt im Gegenzug die EEG- Umlage um 1,5 Ct/ kWh, so müsste beim Letztverbraucher eine Ersparnis von 2,5 Ct/ kWh ankommen, jedenfalls dann wenn Grundversorger iherer gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 36 Abs. 1, 2, 1 EnWG tatsächlich nachkommen und gesunkene Kosten über Preisanpassungen zugunsten der Kunden weitergeben (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Ist doch eigentlich ganz logisch. Und darauf weist auch die BNetzA hin.
Könnte es sein, dass Sie (auch) von der Strompreisbildung keine Ahnung haben?
PLUS:
Für Solarteure gibt es aktuell Rechtfertigungsseminare. Juristen brauchen das (noch) nicht. ;)
Man fragt sich dort sogar, \"wie seriös ist die EEG-Umlage\"! Hoffentlich ist das Seminar seriös, wenn Profiteure Seminare halten!. Da sieht man schon weitere Preiserhöhungen für die \"kommenden Monate\". Und das Schwarze Peter-Spiel \"Wir sind nicht die Preistreiber\" geht trotz und mit Netzagentur munter weiter.
--- Zitat ---Der Angriff auf die Photovoltaik läuft. In den kommenden Monaten werden viele Stromunternehmen ihre Preise erhöhen und dabei auf die „teure Photovoltaik“ zeigen. Politisch wird vorbereitet, den PV-Zubau massiv zu drosseln. Höchste Zeit, dass wir uns mit den Grundlagen der Strompreisbildung befassen.
- Wie entstehen die Strompreise an der Leipziger Strombörse EEX?
- Sind es Marktpreise oder Manipulationspreise?
- Wie wird die EEG-Umlage berechnet? Wie seriös ist dies?
- Welchen Einfluss hat der PV-Strom auf die EEX-Preise?
- Warum sind die Börsenstrompreise des Atomlands Frankreich an den
meisten Tagen höher als die des EE-Landes Deutschland?
- Insgesamt: erhöht oder senkt die PV unsere Strompreise – und wie sieht es
in 3 – 5 Jahren aus?
--- Ende Zitat ---
Strompreisseminar für Solarteure ..
Sicher kann man bald die Antworten auf die Fragen in den bunten Reklameprospekten lesen. Sonst macht das Seminar ja keinen Sinn. ;)
PS: .. und hier sieht die Netzagentur einen Grund zur Begrüssung
RR-E-ft:
@PLUS
Zutreffend ist, dass die permanent wachsende EEG- Strommenge zu erheblich steigenden EEG- Umlagen führt.
Zutreffend ist aber auch, dass die Großhandelspreise für Strom [unter anderem auch durch die gewachsene EEG- Strommenge und den dadurch bewirkten sog. merit-order-Effekt] gesunken sind.
Die Großhandelspreise sind sogar drastisch gesunken. (Siehe nur RWE- Lageberichte).
Zutreffend ist ferner, dass zB. die Grundversorger unter Beachtung von §§ 36 Abs. 1, 2, 1 EnWG die Allgemeinen Preise der Grundversorgung einseitig festzusetzen haben und sie dabei auch eine Rechtspflicht zur Weitergabe gesunkener Kosten trifft. Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, Allgemeine Preise der Grundversorgung unter Beachtung von §§ 2, 1 EnWG einseitig festzusetzen, anschließend öffentlich bekannt zu geben und sie müssen nach der gesetzlichen Regelung im Bereich der Grundversorgung Haushaltskunden ausschließlich zu diesen (einseitig festgesetzten) Allgemeinen Preisen beliefern. Diese Preise kann \"Verbraucherpreise\" nennen, wer will. Sie werden nach der gesetzlichen Regelung jedenfalls vom Grundversorger einseitig festgsetzt, ohne dass hieran auch nur ein einziger Verbraucher beteiligt wird.
Nimmt man die gegenläufigen Entwicklungen steigender EEG- Umlage einerseits und sinkender Großhandelspreise andererseits zusammen, müsste per Saldo bei den Stromkunden deshalb eine deutliche Entlastung ankommen.
Die jetzt geplanten Strompreiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden lassen sich deshalb nicht rechtfertigen.
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