Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
Heinrich:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Warum geht es dann nicht einfach in der Sache auf der Sachebene weiter.
--- Ende Zitat ---
Sie können gern beginnen. Ich werde mich hier erst wieder beteiligen, wenn diejenigen, die den Karren hier in den Sumpf gefahren haben, ihn durch sachliche und konstruktive Beiträge wieder herausgeholt haben.
RR-E-ft:
In der Sache und auf der Sachebene meint, dass persönliche Statements unterbleiben.
Didakt:
@ Heinrich
Mit Verlaub, ich wollte Ihnen keinesfalls persönlich zu nahe treten. Es ist aber doch der Sache nicht dienlich, in der vorstehenden Art und Weise miteinander zu kommunzieren und sich in einer beleidigenden Form zu bekriegen und auszutauschen.
Heinrich:
Ich mache mal den Vorschlag, dass wir unseren derzeitigen Austausch darüber, wie die Kommunikation hier weitergehen soll, in den OffTopic-Bereich verlegen. Evitel kann ja freundlicherweise die letzten Beiträge dorthin verschieben.
RR-E-ft:
In der Sache besteht das Problem, dass der Vermieter nur innerhalb bestimmter Fristen die Betriebskostenabrechnung bringen kann und der Mieter nur innerhalb bestimmter Fristen gegen eine einzelne Betriebskostenabrechnungen Einwenungen erheben kann. Ist die Betriebskostenabrechnung erstellt und sind gegen diese keine Einwendungen erhoben worden, schließlich auf die Betriebskostenabrechnung gezahlt worden bzw. Überschüsse erstattet worden, ist die Sache hin wie her erledigt und es bestehen insoweit keinerlei Ansprüche mehr und es können für zurückliegende Zeiträume keine Ansprüche mehr erhoben werden.
Man kann sich dann erst wieder über die nächste Betriebskostenabrechnung streiten, die wiederum nur eine bestimmte Abrechnungsperiode betrifft.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln