Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?  (Gelesen 31949 mal)

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Offline RR-E-ft

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #15 am: 10. Dezember 2010, 01:14:35 »
Wenn mal jemand an einen Anwalt gerät, der (unzulässig) widerstreitende Interessen vertritt, der ist ganz arm dran.
Das mag auch eine Binsenweisheit sein, trifft aber den Kern des Problems.
Niemandem ist daran gelegen, sich in einem Interessenkonflikt zu verheddern.

Zitat
Original von Gas-Rebell
Zitat
Original von RR-E-ft
In diesem Forum sollen vornehmlich die Interessen der Energieverbraucher gegenüber den Energieversorgungsunternehmen Berücksichtigung finden.

Wessen Diktat ist das? Ich denke, hier sollten die Interessen der Energieverbraucher gegenüber wem auch immer (Versorger oder Vermieter) Berücksichtigung finden, oder etwa nicht?

Wer tatsächlich denkt, hier solle es um Interessen von Energieverbrauchern gegenüber ... Reiseveranstaltern, Ärzten, Apothekern, Hufschmieden .....oder wem auch immer gehen, der denkt gewiss nicht ganz richtig.

Wer soll denn hier bitte auch nur die widerstreitenden Interessen der Energieverbraucher -Vermieter gegenüber ihren Energieverbraucher- Mietern vertreten und wer die widerstreitenden Interessen der Energieverbraucher- Mieter gegenüber ihren  Energieverbraucher- Vermietern? Augesprochen kriminell wird es gewiss, wenn jemand für die Wahrnehmung widerstreitender Interessen auch noch Geld anböte oder nähme.

Offline Gas-Rebell

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #16 am: 10. Dezember 2010, 01:31:13 »
Zitat
Original von RR-Eft
Wer tatsächlich denkt, hier solle es um Interessen von Energieverbrauchern gegenüber Reisebüros, Ärzten, Apothekern, Hufschmieden oder wem auch immer gehen, der denkt gewiss nicht ganz richtig.
Wenn jemand tatsächlich so denken würde, dann hätten Sie natürlich völlig recht. Da ich Ihnen aber keine eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit unterstelle, ist Ihnen sicher nicht die oben in Klammern gesetzte Einschränkung \"Versorger oder Vermieter\" entgangen.

Offline RR-E-ft

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #17 am: 10. Dezember 2010, 01:36:02 »
Nochmals: Es gibt zuhauf Energieverbraucher- Vermieter in diesem Forum und wohl noch mehr Energieverbraucher-Mieter.
Diese haben gegeneinander gegenläufige Interessen, mithin ergibt sich ein Interessenkonflikt.

Offline Gas-Rebell

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #18 am: 10. Dezember 2010, 01:38:49 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Nochmal:

Es gibt zuhauf Energieverbraucher- Vermieter in diesem Forum und wohl noch mehr Energieverbraucher-Mieter. Diese haben gegeneinnader widerstreitende Interessen, mithin ergibt sich ein Interessenkonflikt.

Ja, und? Konzentrieren wir uns doch auf die eingangs gestellte Frage in diesem Thread und damit auf die Mieterinteressen, wo ist dann das Problem?

Offline RR-E-ft

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #19 am: 10. Dezember 2010, 01:43:35 »
Zitat
Original von Gas-Rebell
Ja, und? Konzentrieren wir uns doch auf die eingangs gestellte Frage in diesem Thread und damit auf die Mieterinteressen, wo ist dann das Problem?

Genau. Manche denken nicht ganz  richtig.

Dass nicht alle das Interessenkonflikt- Problem verstehen, muss man wohl hinnehmen.

Ich vertrete regelmäßig Energieverbraucher- Vermieter. Damit ist für mich das Thema durch. Ich werde hier weder etwas zu Energieverbraucher- Vermietern noch etwas zu Energieverbraucher- Mietern schreiben.

Vielleicht nimmt Gas-Rebell einfach bei berghaus die Einliegerwohnung zur Miete und dann bespricht man das Problem gemeinsam auf einen Tee, ohne mich.  ;)

Zitat
Original von berghaus
 Besonders schwierig wird es bei häufigem Mieterwechsel.

Stimmt auch. ;)


Zitat
Original von berghaus


Ich glaube wirklich, RR-E-ft wird pro Beitrag bezahlt.

Binsenweisheiten sind aber kein Diskussionsbeitrag!

Ich gehe davon aus, dass es im Forum Mieter und Vermieter gibt, die diese Frage interessiert.

berghaus 10.12.10

no comment.

Offline Gas-Rebell

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #20 am: 10. Dezember 2010, 06:24:46 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Genau. Manche denken nicht ganz  richtig.

Dass nicht alle das Interessenkonflikt- Problem verstehen, muss man wohl hinnehmen.

Ich vertrete regelmäßig Energieverbraucher- Vermieter. (Stimmt, bringt wegen zuweilen exorbitant hoher Streitwerte mehr ein.)
Damit ist für mich das Thema durch. Ich werde hier weder etwas zu Energieverbraucher- Vermietern noch etwas zu Energieverbraucher- Mietern schreiben.
Nicht ärgern, wenn andere Ihr Problem nicht verstehen. Das liegt selbstverständlich nicht an Ihnen selbst. ;)

Abgesehen davon bin ich alles andere als traurig, wenn Sie sich hier nicht weiter äußern. Zwischenmenschlich und sachlich konstruktive Beiträge sehen anders aus.

Offline RR-E-ft

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #21 am: 10. Dezember 2010, 08:12:15 »
Es gibt weder Grund zum Ärger noch zur Traurigkeit.

Erfreulich wäre indes (gewesen), wenn die Erkenntnis Raum griffe, dass das Interessenkonflikt- Problem keinesfalls ein persönliches ist, sondern ein generelles:

Fraglich, wer mit rechtlichem Rat Diener zweier Herren sein wollte/ sollte oder könnte, die zudem  gegeneinander gegensätzliche Interessen verfolgen, so wie es (auch) bei Energieverbraucher- Mietern und Energieverbraucher-Vermietern hier im Forum nun einmal der Fall ist.

So etwas kann m.E.  nie gut gehen oder werden.

Ein persönliches Problem mag deshalb allenfalls die insoweit mangelnde Erkenntnisfähigkeit darstellen. Aber wer diese nicht erkennt, kann darüber auch nicht traurig sein. Ein diesbezüglich  subjektives Problem wird sich folglich beim davon Betroffenen selten  für diesen als dessen (persönliches)  Problem darstellen. Davor wollen wir die Augen nicht verschließen und deshalb Nachsicht üben. Die Bergpredigt (Matthäus Kapitel 5) lehrt, selig sind nicht nur jene, die nach Gerechtigkeit dürsten.

Offline Gas-Rebell

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #22 am: 10. Dezember 2010, 11:42:28 »
@ RR-E-ft

Sie scheinen tatsächlich immer noch nicht zu merken, dass Sie mit Ihrem Problem des Interessenskonflikts hier völlig neben der Spur liegen. Die Frage dieses Threads hieß und heißt immer noch: \"Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?\" Für den aufmerksamen Leser geht es damit um Mieter-Iinteressen.

Wenn Sie versuchen, daraus ein Interessenkonflikt-Problem zu machen, um Ihre Botschaft lancieren zu können, dass Sie gern für ein fürstliches Honorar Vermieter-Interessen vertreten möchten, dann ist das Ihr Problem.

Das darf und wird es auch bleiben, auch wenn Sie zum Beleg Ihrer insoweit mangelnden Erkenntnisfähigkeit noch so viele Zitate aus der Bergpredigt anschleppen. Aber schon dort war ja Ihr Problem bekannt: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“

Offline RR-E-ft

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #23 am: 10. Dezember 2010, 12:20:52 »
Zitat
Original von Gas-Rebell
@ RR-E-ft

Sie scheinen tatsächlich immer noch nicht zu merken, dass Sie mit Ihrem Problem des Interessenskonflikts hier völlig neben der Spur liegen. Die Frage dieses Threads hieß und heißt immer noch: \"Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?\" Für den aufmerksamen Leser geht es damit um Mieter-Iinteressen.

Wenn Sie versuchen, daraus ein Interessenkonflikt-Problem zu machen, um Ihre Botschaft lancieren zu können, dass Sie gern für ein fürstliches Honorar Vermieter-Interessen vertreten möchten, dann ist das Ihr Problem.

Das darf und wird es auch bleiben, auch wenn Sie zum Beleg Ihrer insoweit mangelnden Erkenntnisfähigkeit noch so viele Zitate aus der Bergpredigt anschleppen. Aber schon dort war ja Ihr Problem bekannt: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“

@Gas- Rebell

Ihr Unverständnis in Ehren. Ich sehe ein, dass es mir schwer fällt, einzelnen etwas verständlich zu machen.
Wohl ein klassisches Sender-Empfänger- Kommunikationsproblem.
Sender und Empfänger müssen für erfolgreiche Kommunikation kompatibel sein.
Und dies ist eben nicht in jedem Falle gewährleistet.  

Nochmals: Es geht nicht um mich und auch nicht um meine (etwaigen) Probleme.

Ich bin hoffentlich für jeden normal Verständigen ersichtlich auch ein paar Jahre jünger als die Bergpredigt, so dass die Behauptung verwundert, schon dort seien vorgebliche Probleme von mir zur Sprache gekommen. Ferner habe ich ersichtlich keinerlei Zitat aus der Bergpredigt angeschleppt. Wer den Inhalt der Bergpredigt und die daraus zu ziehenden Lehren diskutieren wollte, der findet gewiss auch dafür andernorts ein geeignetes Forum, jedoch nicht hier.

Ferner verbete ich mir entschieden die Unterstellung, hier eine Botschaft lanciert haben zu wollen, dass ich gern gegen fürstliches Honorar Energieverbraucher- Vermieter- Interessen vertreten möchte.
Worauf derart unsachliche Unterstellungen gründen, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Insoweit fehlt mir tatsächlich jedes Verständnis.

Ich meine jedenfalls, dass hier offen zu Tage tretende Kommunikationsproblem sollte nicht Gegenstand weiterer Erörterungen hier im Forum sein.

Der Interessenkonflikt innerhalb der Energieverbraucher in diesem Forum:


Zitat
Original von berghaus
Zitat
von RR-E-ft:
Möglicherweise wurde im Fragenkatalog noch die Frage vergessen, wie als Mieter in den \"Genuss\" berechtigter Nachforderungen des Versorgers kommt, etwa wenn der Vermieter Rechnungsbeträge des Versorgers gekürzt hatte und nach vielen Jahren in einem Gerichtsverfahren rechtskräftig entschieden wird, dass er Nachzahlungen an den Versorger zu leisten hat. Sind die vom Vermieter dabei zu tragenden Verfahrenskosten umlagefähig? Kann der Vermieter deshalb die Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre, denen vom Mieter nicht widersprochen worden war, noch einmal aufmachen?  Diese Fragen sollten wohl von ebenso großem Interesse sein.

Da gibt’s noch mehr Fragen:

Was stellt ein Gasrebell, der ein Wohnhaus mit einer Einliegerwohnung hat, seinem Mieter bei der jährlichen Abrechnung der Nebenkosten in Rechnung?

Die anteiligen Kosten nach der Jahresrechnung des Versorgers oder die Kosten, die sich nach eigener Gegenrechnung auf der Grundlage des Vertragspreises ergeben?

 Besonders schwierig wird es bei häufigem Mieterwechsel.

berghaus 07.12.10

Offline Gas-Rebell

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #24 am: 10. Dezember 2010, 13:56:18 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Ich meine jedenfalls, dass hier offen zu Tage tretende Kommunikationsproblem sollte nicht Gegenstand weiterer Erörterungen hier im Forum sein.
Da bin ich ganz Ihrer Ansicht. Ich hoffe, es gelingt Ihnen, sich mit weiteren Provokationen zurückzuhalten.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #25 am: 10. Dezember 2010, 14:47:08 »
Wer von mir keine persönliche Antwort wünscht, der sollte mich tunlichst nicht persönlich ansprechen.  ;)
Das ist wie im richtigen Leben.

Offline Heinrich

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #26 am: 10. Dezember 2010, 15:14:10 »
Ich selbst bin Energieverbraucher sowohl für den Eigenbedarf, als auch für drei mir gehörende Mietobjekte. Insofern interessieren mich hier beide Seiten, völlig unabhängig von irgendwelchen angeblichen Interessenkonflikten.

Gern würde ich die Diskussion deshalb möglichst offen fortführen. Fragen sind ja oben genug aufgeworfen worden. Wer hat Antworten?

@ RR-E-ft: Ich würde es begrüßen, wenn Sie Ihrer Ankündigung auch folgen und sich hier weiterer Beiträge enthalten würden. Von mir als Vermieter bekämen Sie einen Vertretungsauftrag im übrigen schon deswegen nicht, weil mir bei Anwälten nicht nur fachliche, sondern auch zwischenmenschliche Kompetenz wichtig ist.

Offline RR-E-ft

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #27 am: 10. Dezember 2010, 15:27:57 »
Das Interesse scheint allgemein groß, wie Vermieter ihre Mieter in den Genuss bringen und welche Kosten sie ihren Betriebskostenabrechnungen zu Grunde legen.

Wie halten es denn die Energieverbraucher- Vermieter gegenüber ihren Mietern in der Praxis damit und warum soll diese entsprechende Praxis gerechtfertigt sein?
Welchen Risiken sehen sie sich gegenüber?

@Heinrich

Ich enthalte mich der Äußerung dazu, warum ich Sie als Vermieter jedenfalls nicht vertreten wollte und Sie ggf. flugs wieder nach Hause geschickt hätte.
Möglicherweise berichten Sie ja selbst darüber, wie Sie gegenüber ihren Mietern tatsächlich verfahren (wollen).

Offline Heinrich

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Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
« Antwort #28 am: 10. Dezember 2010, 16:11:07 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Wie halten es denn die Energieverbraucher- Vermieter gegenüber ihren Mietern in der Praxis damit und warum soll diese entsprechende Praxis gerechtfertigt sein?
Welchen Risiken sehen sie sich gegenüber?

@Heinrich

Ich enthalte mich der Äußerung dazu, warum ich Sie jedenfalls nicht vertreten wollte und Sie wieder nach Hause geschickt hätte.
Möglicherweise berichten Sie ja selbst darüber, wie Sie gegenüber ihren Mietern tatsächlich verfahren (wollen).
Es ist schon bemerkenswert, wie Sie es geradezu darauf anlegen, es sich hier anscheinend mit jedem zu verderben. Wie wärs, wenn Sie sich einfach wie versprochen raushalten?

Im übrigen ist Ihr Denkfehler bzgl. des \"Nachhauseschickens\", dass ich Sie je aufgesucht hätte.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #29 am: 10. Dezember 2010, 16:20:20 »
Gretchen-Frage

Zitat
Original von RR-E-ft
Das Interesse scheint allgemein groß, wie Vermieter ihre Mieter in den Genuss bringen und welche Kosten sie ihren Betriebskostenabrechnungen zu Grunde legen.

Wie halten es denn die Energieverbraucher- Vermieter gegenüber ihren Mietern in der Praxis damit und warum soll diese entsprechende Praxis gerechtfertigt sein?
Welchen Risiken sehen sie sich gegenüber?

Wäre wohl interessant, wenn ein betroffener Vermieter hierüber berichtet.

 

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