Original von Gas-Rebell
@ RR-E-ft
Sie scheinen tatsächlich immer noch nicht zu merken, dass Sie mit Ihrem Problem des Interessenskonflikts hier völlig neben der Spur liegen. Die Frage dieses Threads hieß und heißt immer noch: \"Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?\" Für den aufmerksamen Leser geht es damit um Mieter-Iinteressen.
Wenn Sie versuchen, daraus ein Interessenkonflikt-Problem zu machen, um Ihre Botschaft lancieren zu können, dass Sie gern für ein fürstliches Honorar Vermieter-Interessen vertreten möchten, dann ist das Ihr Problem.
Das darf und wird es auch bleiben, auch wenn Sie zum Beleg Ihrer insoweit mangelnden Erkenntnisfähigkeit noch so viele Zitate aus der Bergpredigt anschleppen. Aber schon dort war ja Ihr Problem bekannt: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“
@Gas- Rebell
Ihr Unverständnis in Ehren. Ich sehe ein, dass es mir schwer fällt, einzelnen etwas verständlich zu machen.
Wohl ein klassisches Sender-Empfänger- Kommunikationsproblem.
Sender und Empfänger müssen für erfolgreiche Kommunikation kompatibel sein.
Und dies ist eben nicht in jedem Falle gewährleistet.
Nochmals: Es geht nicht um mich und auch nicht um meine (etwaigen) Probleme.
Ich bin hoffentlich für jeden normal Verständigen ersichtlich auch ein paar Jahre jünger als die Bergpredigt, so dass die Behauptung verwundert, schon dort seien vorgebliche Probleme von mir zur Sprache gekommen. Ferner habe ich ersichtlich keinerlei Zitat aus der Bergpredigt angeschleppt. Wer den Inhalt der Bergpredigt und die daraus zu ziehenden Lehren diskutieren wollte, der findet gewiss auch dafür
andernorts ein geeignetes Forum, jedoch
nicht hier.
Ferner verbete ich mir entschieden die Unterstellung, hier eine Botschaft lanciert haben zu wollen, dass ich gern gegen fürstliches Honorar
Energieverbraucher- Vermieter- Interessen vertreten möchte.
Worauf derart unsachliche Unterstellungen gründen, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Insoweit fehlt mir tatsächlich
jedes Verständnis.
Ich meine jedenfalls, dass hier offen zu Tage tretende
Kommunikationsproblem sollte nicht Gegenstand weiterer Erörterungen hier im Forum sein.
Der Interessenkonflikt innerhalb der Energieverbraucher in diesem Forum:
Original von berghaus
von RR-E-ft:
Möglicherweise wurde im Fragenkatalog noch die Frage vergessen, wie als Mieter in den \"Genuss\" berechtigter Nachforderungen des Versorgers kommt, etwa wenn der Vermieter Rechnungsbeträge des Versorgers gekürzt hatte und nach vielen Jahren in einem Gerichtsverfahren rechtskräftig entschieden wird, dass er Nachzahlungen an den Versorger zu leisten hat. Sind die vom Vermieter dabei zu tragenden Verfahrenskosten umlagefähig? Kann der Vermieter deshalb die Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre, denen vom Mieter nicht widersprochen worden war, noch einmal aufmachen? Diese Fragen sollten wohl von ebenso großem Interesse sein.
Da gibt’s noch mehr Fragen:
Was stellt ein Gasrebell, der ein Wohnhaus mit einer Einliegerwohnung hat, seinem Mieter bei der jährlichen Abrechnung der Nebenkosten in Rechnung?
Die anteiligen Kosten nach der Jahresrechnung des Versorgers oder die Kosten, die sich nach eigener Gegenrechnung auf der Grundlage des Vertragspreises ergeben?
Besonders schwierig wird es bei häufigem Mieterwechsel.
berghaus 07.12.10