Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?

<< < (3/19) > >>

berghaus:

--- Zitat --- von RR-E-ft:
Möglicherweise wurde im Fragenkatalog noch die Frage vergessen, wie als Mieter in den \"Genuss\" berechtigter Nachforderungen des Versorgers kommt, etwa wenn der Vermieter Rechnungsbeträge des Versorgers gekürzt hatte und nach vielen Jahren in einem Gerichtsverfahren rechtskräftig entschieden wird, dass er Nachzahlungen an den Versorger zu leisten hat. Sind die vom Vermieter dabei zu tragenden Verfahrenskosten umlagefähig? Kann der Vermieter deshalb die Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre, denen vom Mieter nicht widersprochen worden war, noch einmal aufmachen?  Diese Fragen sollten wohl von ebenso großem Interesse sein.
--- Ende Zitat ---

Da gibt’s noch mehr Fragen:

Was stellt ein Gasrebell, der ein Wohnhaus mit einer Einliegerwohnung hat, seinem Mieter bei der jährlichen Abrechnung der Nebenkosten in Rechnung?

Die anteiligen Kosten nach der Jahresrechnung des Versorgers oder die Kosten, die sich nach eigener Gegenrechnung auf der Grundlage des Vertragspreises ergeben?

 Besonders schwierig wird es bei häufigem Mieterwechsel.

berghaus 07.12.10

RR-E-ft:
Die Frage ist, was ein Vermieter, der nach Widerspruch Versorgerrechnungen kürzt, gegenüber den Mietern in der Betriebskostenabrechnung zu Grunde legen sollte.

Die Spezialisten für diese Frage finden sich wohl etwa beim Vermieterverein Haus und Grund e.V.. Da stehen natürlich andere Interessen im Mittelpunkt als wenn ein Mieter fragt.

Mieter und Vermieter haben naturgemäß gegenläufige Interessen, so wie auch Versorgungsunterbnehmen und deren Kunden.

berghaus:

--- Zitat --- von RR-E-ft
Mieter und Vermieter haben naturgemäß gegenläufige Interessen,
--- Ende Zitat ---

Ich glaube wirklich, RR-E-ft wird pro Beitrag bezahlt.

Binsenweisheiten sind aber kein Diskussionsbeitrag!

Ich gehe davon aus, dass es im Forum Mieter und Vermieter gibt, die diese Frage interessiert.

berghaus 10.12.10

RR-E-ft:
Welche der gegenläufigen Interessen sollen hier bedient werden:
Die der Mieter gegen den Vermieter  oder die der Vermieter gegen die Mieter?

Wenn der Bäcker an der Ecke erfolgreich eine Gaspreisrückzahlung erstritten hat oder erstreiten könnte, fragt man sich vielleicht auch, wie man als Kunde dieses Bäckers auch noch irgendwie in den Genuss davon kommen kann. Es gibt natürlich einige Bäcker unter den Forenmitgliedern und natürlich noch vielmehr Bäcker- Kunden in diesem Forum. Logisch verfolgt der Bäcker dabei andere Interessen als dessen Kunden....
 
In diesem Forum sollen vornehmlich die Interessen der Energieverbraucher gegenüber den Energieversorgungsunternehmen Berücksichtigung finden.

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
In diesem Forum sollen vornehmlich die Interessen der Energieverbraucher gegenüber den Energieversorgungsunternehmen Berücksichtigung finden.
--- Ende Zitat ---

Wessen Diktat ist das? Ich denke, hier sollten die Interessen der Energieverbraucher gegenüber wem auch immer (Versorger oder Vermieter) Berücksichtigung finden, oder etwa nicht?

@ berghaus
Binsenweisheiten, Sarkasmus, persönliche Animositäten ... die Qualität der RR-E-ft-Beiträge lässt bedauerlicherweise wirklich zunehmend zu wünschen übrig.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln