Im Forum der Stadtwerke Münster hatte ich (
hier) ein Thema angesprochen, das bisher kaum Beachtung gefunden hat, nämlich die Frage: \"Wie komme ich
als Mieter ebenfalls in den Genuss von Rückerstattungen des Energieversorgers?\"
Da dieses Thema angesichts der zunehmenden Zahl von Energieversorgern, die zu Rückzahlungen aus ungerechtfertigter Bereicherung verurteilt werden, nicht allein auf die SW Münster beschränkt ist, sondern grundsätzliche Bedeutung hat, habe ich zusätzlich diesen Thread hier eröffnet.
Insbesondere geht es um folgende Fragen:
1. Wie kann ich als Mieter meinen Vermieter auffordern, zu meinen Gunsten bei seinem Versorger Rückzahlungsansprüche geltend zu machen? Hier sei noch einmal auf den
Musterbriefentwurf im Forum der Stadtwerke Münster verwiesen. Kommentare und Ergänzungen sind willkommen.
2. Aus welchen Rechtsgründen sollte der Vermieter verpflichtet sein, entsprechend tätig zu werden (Einforderung und Auskehrung von Erstattungen)?
3. Ist auch eine Teilabtretung der Forderungsansprüche des Vermieters an den Mieter und dann eine auch gerichtliche Geltendmachung durch diesen denkbar?