Energiepreis-Protest > EWE
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
ElaF69:
Hallo, habe mal eine Frage zur Gaspreiserhöhung der EWE zum 01.12.2010.
Ich habe 2005 Widerspruch eingelegt, bis dato meine eigene Rechnung gemacht u. soweit bezahlt. Muss jetzt der neue Preis zum 01.12. akzeptiert werden, muss ich nochmal Widerspruch einlegen? Gegen die neuen Vertragsbedingungen habe ich KEINEN Widerspruch eingelegt.
Gruss Manuela
jroettges:
@ElaF69
Hallo Manuela,
auch ohne Widerspruch hat man den neuen Vertragsbedingungen nicht zugestimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Die EWE hat versucht, mit den neuen Bestimmungen über wörtliche Zitate aus der für die Grundversorgung geltenden Verordnung (GasGVV) das sogenannte aber nirgens sauber definierte \"gesetzliche Preisänderungsrecht\" in die Verträge zu implementieren.
Ob dies wirksam oder wie in den bisherigen AGB unwirksam ist, wird hier schon diskutiert.
Ein Preiswiderspruch oder ein Widerspruch deinerseits wird höchstwahrscheinlich zur Kündigung des Vertrages (vermutlich EWE-Classic) durch die EWE führen.
Warum das Alles? Wechseln zu einem anderen Versorger spart doch jede Menge Ärger und Geld. EWE-Classic liegt aktuell irgendwo bei Platz 26 der Verivox-Liste!
ElaF69:
Mit welchem Gasanbieter habt ihr gute bzw. schlechte Erfahrungen gemacht? Irgendetwas zu empfehlen?
angeljustus:
Bitte mal hier im Portal und bei Verivox die Suche einschalten.......
Alles schon zigmal diskutiert worden.
ElaF69:
ja schon, aber keine genauen Erkenntnisse....
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