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Autor Thema: VG Greifswald: Gebührenbescheide unwirksam  (Gelesen 10006 mal)

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Offline nomos

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VG Greifswald: Gebührenbescheide unwirksam
« am: 29. Januar 2010, 16:20:19 »
Nicht nur Preise, auch Gebühren sind angreifbar und können  unwirksam sein:


Kalkulationen enthalten zu hohe gebührenwirksame Betriebsführungskosten

Zitat
Im Verfahren mit dem Az.: 3 A 126/07 hatte sich der Kläger gegen einen Trinkwasser- und Abwassergebührenbescheid des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast gewandt. Nach der Entscheidung des VG sind die Trinkwasser- und die Abwassergebührensatzungen des Zweckverbandes vom 15.06.2006 jeweils unwirksam. Bei beiden Satzungen sei die Kalkulation des beklagten Zweckverbandes fehlerhaft. In die Kalkulation seien zu hohe gebührenwirksame Betriebsführungskosten eingestellt worden.
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Offline userD0010

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VG Greifswald: Gebührenbescheide unwirksam
« Antwort #1 am: 29. Januar 2010, 16:35:15 »
@nomos
Sollte man nicht auch den jeweils örtlichen/hiesigen Stadtwerken und anderen gleichtätigen \"Unternehmen\" mal so richtig auf die Finger schauen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden sich dann mehr als eine Handvoll finden, die auf diesem Wege ihre Geschäftsführer dank früherer anderweitiger Verdienste üppig versorgen.

Offline nomos

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VG Greifswald: Gebührenbescheide unwirksam
« Antwort #2 am: 29. Januar 2010, 17:52:31 »
@h.terbeck, man sollte, aber das ist nicht so einfach.

Hier haben wir das übliche deutsche Chaos. Wenn Stadtwerke im Spiel sind, handelt es sich in aller Regel um Preise, ansonsten werden Gebühren erhoben. Die kommunalen Lobbyisten halten eine Kontrolle nicht für nötig. Das soll alles schön im Dunkeln bleiben. Der Verbraucher hat kaum eine Möglichkeit. Der Weg über die Verwaltungsgerichte ist mühsam und kann teuer werden (Gutachter...).

siehe z.B. hier.
Monopolkommissions-Chef hält Wasserpreise für überteuert

Zitat
Bei überhöhten Wasserpreisen sind die Landeskartellbehörden zuständig. Bislang ist nach Recherchen des Magazins aber nur in Hessen die Kartellbehörde systematisch gegen überhöhte Wasserpreise vorgegangen.
.....
    Wir haben hier in B-W aktuell die Auswirkungen des CBL-Kommunalmonopoly bei den Wasserpreisen zu vermerken.
Monopolybeispiele siehe hier

Beim Wasser ist Kostendeckung Gebot. Sowohl Preise als auch Gebühren sind nicht transparent, obwohl wir hier reine Monopole haben. Es gibt keine Konkurrenz, es gibt bei einer sauberen Rechnung nicht einen einzigen Grund die Zahlen nicht offen zu legen. [/list]PS
EU-Vorgaben:
Um die umweltpolitischen Ziele zu erreichen und die großen ökonomischen Grundsätze umzusetzen, muss die Wasserpreisgestaltung verschiedenen Kostentypen Rechnung tragen:
  • Finanzielle Kosten: direkte Kosten, zu denen die Kosten für Bereitstellung und Verwaltung der Dienste, Betriebs- und Wartungskosten sowie Kapitalkosten gehören;
  • Umweltkosten: Kosten für die Schäden, die der Wasserverbrauch für das Ökosystem mit sich bringt (zum Beispiel, Versalzung oder qualitative Verschlechterung von Anbauflächen);
  • Ressourcenkosten: Kosten für entgangene Möglichkeiten, unter denen andere Nutzungszwecke leiden.


Jeder Nutzer sollte für die Kosten seines Wasserverbrauchs aufkommen. Damit die Wasserpreise Anreiz für eine bessere Verwendung der Wasserressourcen geben, muss der Preis direkt an die verbrauchte Wassermenge und/oder an die verursachte Verschmutzung gekoppelt sein.
[/list]Es geht um Kostendeckung - Gewinne sind nicht vorgesehen!

Offline RuRo

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VG Greifswald: Gebührenbescheide unwirksam
« Antwort #3 am: 31. Januar 2010, 11:29:11 »
@nomos
@h.terbeck

Eine ziemlich wirre Diskussion , die sich hier entspannt  :rolleyes:

Alles in einen Topf geschmissen:
Gebühren, Preise, Zweckverband, Stadtwerke, Zivil- und Öffentliches Recht

Die Nichtigkeit einer Gebührensatzung durch die Verwaltungsgerichte feststellen zu lassen, ist einfacher als Sie denken. Unsere Nachbargemeinde sieht sich seit Jahren den Widersprüchen gegen ihre Bescheide ausgesetzt. Jedes bisherige Verfahren, bis zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof, wurde zu Gunsten der Bürger entschieden.

Verwaltungsgerichte sezieren penibler an den Formalien als Zivilgerichte. Ein Formfehler und der Käse ist gegessen, wird in die materiell-rechtliche Prüfung nicht mehr eingestiegen. Ob\'s der Obrigkeit gefällt ist dabei völlig unbedeutend.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline nomos

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VG Greifswald: Gebührenbescheide unwirksam
« Antwort #4 am: 31. Januar 2010, 15:47:26 »
@RuRo, nicht die Diskussion ist wirr, der Topf ist schon so unterschiedlich gefüllt, da muss man nichts reinschmeisen. So sind sie halt, die unterschiedlichen Regelungen und Zuständigkeiten bei der Wasserversorgung in Deutschland. Ob das in Bayern anders läuft kann ich nicht beurteilen. Es geht nicht um Formfehler in Satzungen sondern eben auch wieder einmal um Preisbestandteile und die Offenlegung der Preise. Beim Wasser gibt es nur Monopole, egal ob privatrechtlich organisiert (Preise) oder unmittelbar öffentlich-rechtlich (Gebühren).

Zur Zeit ist die Erhöhung der Wasserpreise landauf und landab in Mode. Man findet als Argumente \"steuerliche Gründe\", die CBL-Geschäfte und manchmal angeblich ein von der Gemeindeprüfanstalt festgestellter \"Missstand\" im Hinblick auf die Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung. Kommunalaufsichtsbehörden wie Gemeindeprüfanstalten sind aber nicht zum Bürger- oder Verbraucherschutz da. Sie sehen gerade in Zeiten der knappen öffentlichen Kassen darauf, dass das maximal mögliche Entgeld kassiert wird. Wenn da vermeintlich noch Spielraum ersichtlich ist, wird sofort darauf hingewiesen. Wird dagegen zuviel kassiert oder unzulässig quersubventioniert, wird das kaum beanstanden, schon gar nicht öffentlich.

Z.B. können Kapitalkosten ein bedeutender Kostenfaktor sein, sie haben dann einen signifikanten Einfluss auf die Wasserpreise. Die Frage nach den Rahmenbedingungen für den Ansatz von Eigenkapitalkosten zur Ermittlung von Wasserpreisen und Gebühren ist daher wesentlich. Hier gibt es einen erheblichen bundesweiten Regelungsbedarf. Wichtig und im Interesse der Bürger und Verbraucher ist, dass die Leistungen der Kommunen oder Stadtwerke nicht nur in der Qualität sondern auch im Preis transparent und nachvollziehbar sind. Die Kostendeckung oder besser das Kostenüberschreitungsverbot sind dabei die Messlatte.

Ausgewiesene Experten stellen zur Zeit als Fazit fest, dass eine Kontrolle der Wasserversorgung derzeit weder dem Grunde noch der Höhe nach stattfindet. Auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Justus Haucap, hat dies im ZDF- Magazin Frontal 21 am 19. Januar massiv kritisiert.

.... und die Konzessionsabgabe  ;)  kommt wieder einmal dazu. Auch die Versorgung mit lebensnotwendigem Wasser, sonst wäre eine Kommune undenkbar, ist wieder einmal mehr ein verkäufliches Recht und keine kommunale Verpflichtung.   X(

 

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