Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Rückzahlung / Aufrechnung Guthaben
moppel:
Hallo,
ich habe zwar gesucht im Forum, werde aber nicht ganz so schlau :S
Ich habe heute eine Rückzahlung erhalten (Jahresabrechnung). Übers Wochenende werde ich das ganze auf die alten Preise hin überprüfen und neu ausrechnen.
Wenn da nach meiner Rechnung mehr Guthaben wäre, wie teile ich das E.ON mit? Und sollte ich dann die Differenz vom Guthaben auf die Abchlagszahlungen umrechnen, sprich mindern?
Gruß, moppel
Cremer:
@moppel
Sie hätten da vorher die Abschläge kürzen müssen.
Der Versorger wird Ihnen nicht mehr erstatten als er nach seiner Berechnung für gut hält.
Sie sind somit auf einen Rückerstattungsprozess angewiesen. Dieser wird voraussichtlich, die Vergangenheit hat es gezeigt, negativ für Sie verlaufen und ist davon abzuraten.
Deshalb ist es wichtig, für den neuen Abrechnungszeitrau Widerspruch einzulegen. Teilen Siue mit, sie akzeptieren nur die Preise September 2004. Danach die neuen Abschläge berechnen und einkürzen.
moppel:
Hallo Cremer,
ich habe widersprochen mit dem Musterschreiben damals und dementsprechend auch die Abschläge gekürzt.
Ich weiß nur noch nicht, auf welche Basis die E.ON die Abrechnung durchgeführt hat (alte Preise oder neue Preise).
Wenn mir also mehr Guthaben zusteht als die E.ON abgerechnet hat, soll ich dann wieder die Abschläge kürzen? Am besten dann wieder (zum 3. Mal dann) mit dem Musterschreiben?
Gruß, moppel
Harry01:
@moppel
--- Zitat ---Ich weiß nur noch nicht, auf welche Basis die E.ON die Abrechnung durchgeführt hat (alte Preise oder neue Preise).
--- Ende Zitat ---
Das sollte eigentlich aus der Jahresabrechnung hervorgehen. Ganz sicher wurde aber nach den neuen Preisen abgerechnet.
--- Zitat ---Wenn mir also mehr Guthaben zusteht als die E.ON abgerechnet hat, soll ich dann wieder die Abschläge kürzen?
--- Ende Zitat ---
Für den nächsten Abrechnungszeitraum sollten Sie eine eventuelle Einzugermächtigung in der Abschlagshöhe begrenzen, und zwar so, daß nach Berechnung zu den alten Preisen auf jeden Fall eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Wenn der Versorger in diesem Abrechnungszeitraum bei Berechnung nach den alten Preisen mehr einbehalten hat (wovon auszugehen ist), können Sie dieses Guthaben nicht mit den Abschlägen im neuen Abrechnungszeitraum verrechnen!
Eine Möglichkeit, die ich hier sehe: Setzen Sie dem Versorger schriftlich eine angemessene Frist, das Guthaben nach Berechnung zu den alten Preisen auszuzahlen, anderenfalls werden Sie einige Abschläge noch zurückbuschen lassen (Rücklastschrift), wofür der Versorger die Kosten zu tragen hat. Das ist auch noch nach Überschreitung der ominösen 6-Wochen-Frist möglich. Natürlich geht das nur, wenn der Versorger die Abschläge auch abgebucht hat, Sie sie also nicht überwiesen haben.
--- Zitat ---Am besten dann wieder (zum 3. Mal dann) mit dem Musterschreiben?
--- Ende Zitat ---
Bei jeder Erhöhung immer wieder die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwenden.
moppel:
Hallo Harry,
--- Zitat ---
Für den nächsten Abrechnungszeitraum sollten Sie eine eventuelle Einzugermächtigung in der Abschlagshöhe begrenzen, und zwar so, daß nach Berechnung zu den alten Preisen auf jeden Fall eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Wenn der Versorger in diesem Abrechnungszeitraum bei Berechnung nach den alten Preisen mehr einbehalten hat (wovon auszugehen ist), können Sie dieses Guthaben nicht mit den Abschlägen im neuen Abrechnungszeitraum verrechnen!
Eine Möglichkeit, die ich hier sehe: Setzen Sie dem Versorger schriftlich eine angemessene Frist, das Guthaben nach Berechnung zu den alten Preisen auszuzahlen, anderenfalls werden Sie einige Abschläge noch zurückbuschen lassen (Rücklastschrift), wofür der Versorger die Kosten zu tragen hat. Das ist auch noch nach Überschreitung der ominösen 6-Wochen-Frist möglich. Natürlich geht das nur, wenn der Versorger die Abschläge auch abgebucht hat, Sie sie also nicht überwiesen haben.
--- Ende Zitat ---
Es war damals keine Einzugsermächtigung für den geänderten Abschlag möglich, ich habe per Dauerauftrag bezahlt.
Ich werde heute E.ON anschreiben mit der Aufstellung der Nachzahlung auf alte Preise sowie die für das neue Geschäftsjahr geänderten Abschlagszahlungen. Dieses wiederum werde ich mit dem Musterschreiben von hier machen.
Was kann ich denn dann noch tun, um die fehlenden 80 Euro der Jahresabrechnung zu bekommen?
Gruß, moppel
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln