Energiepreis-Protest > EVB Energieversorgung Beckum

Zahlungsklage der EVB abgewiesen

(1/1)

RR-E-ft:
Die 2. Handelskammer des  LG Dortmund hat mit Urt. v. 19.08.2010 die Zahlungsklage des Versorgers gegen einen im  Tarif\"Heizen & Mehr\" mit Gas belieferten Kunden  abgewiesen, weil es bereits an einem Preisänderungsrecht in diesem Sondertarif- Vertrag fehlte.

Die EVB hat über ihren Prozessbevollmächtigten Dr. Hempel, Dortmund Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt.

Letzterer hat nun vom OLG Düsseldorf unter dem Az. VI-2 U (Kart) 7/10 einen Beschluss vom 10.11.2010 übersandt bekommen, in dem darauf hingewiesen wird, dass beabsichtigt sei, die Beruufung durch Beschluss wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen.

Der glücklosen Klägerin wurde eine Stellungnahmefrist von 3 Wochen gesetzt.

RR-E-ft:
OLG Düsseldorf, B. v. 10.11.10 Az. VI-2 U (Kart) 7/10 Berufung des Versorgers ohne Erfolgsaussicht

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln