Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperr und Entsperrkosten fur Gasheizung  (Gelesen 6430 mal)

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Offline wolf2009

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Sperr und Entsperrkosten fur Gasheizung
« am: 24. November 2010, 21:27:59 »
Hallo guten Abend,
ich möchte mal eine Frage an Euch stellen. Ich bin vor kurzem umgezogen in eine Wohnung die mit Gas beheizt wird. Nun hatte es durch die Ummeldung bei der Post, durch die Nachsendung der Post einige Verzögerungen gegeben, teilweisse hatte ich auch keine Post bekommen. Kurzum, der Hausverwalter hatte mich bei der Badenova angemeldet. Eine Bestätigung der Anmeldung hatte ich von der Badenova nicht bekommen, wohl aber kurz danach eine Androhung der Sperrung. Auf meine Rückfrage bei der Badenova wurde mir dann eine Kopie vom Vertrag zugestellt und 3 Tage später das Gas gesperrt. Die Badenova verlangt für das Absperren 62,55 Euro und für die Wiederinbetriebnahme nochmals 151,13 Euro, also Total 213,13 Euro. Den Betrag sowie die angefallenen Abschlagszahlungen habe ich inzwischen überwiesen. Da ich die Abschlagszahlungen von der Arge erst diese Woche bekommen hatte.

Meiner Bitte um Wiederaufnahme der Energieversorgung wurde heute abgelehnt, weil die Abschlagszahlung für diesen Monat noch nicht bezahlt worden sei, das kann ich aber erst Ende Monat machen. Die schnippische Sachbearbeiterin hatte immer nur von ihren Bedinungen u.s.w. erzählt und ist auf mich gar nicht eingegangen und kommt mir nicht entgegen. Nun aber zu meiner Frage, kann die Badenova solch einen hohen Betrag von 213,13 für die Sperre und Entsperrung verlangen ?

Im Moment heize ich mit einem Radiator der auf Strom geht, aber das ist bei der derzeitigen Kälte ja keine Lösung und es soll zum Wochende ja noch kälter werden. Ich habe schon nachgedacht, das Schloss Morgen mit einem Bolzenscheider aufzumachen und das Gas selber wieder anzumachen, ist nicht plombiert. Ein Metallkästchen mit billigem Vorhängeschloss.

Danke für Eure Antworten bz. Auskunft.
Gruss
wolf2009

Offline Cremer

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Sperr und Entsperrkosten fur Gasheizung
« Antwort #1 am: 25. November 2010, 07:18:49 »
@wolf2009,

grundsätzlich sollten Sie An-, Um- und Abmeldungen bei Wohnungswechsel selbst vornehmen und nicht durch irgendein Verwaltger oder Vermieter. Dies wurde bereits hier im Forum mehrfach erwähnt.

Sogleich sollten Sie mit den An-, Um- und Abmeldungen die  neue Adresse dem Versorger mitteilen, dann kommt die Post auch richtig an.

Bei schriftlicher Androhung einer Sperre ist ein Zeitpunkt der Sperre anzugeben, ebenso ist eine frist einzuhalten.

Wo ist die schriftliche Androhung der Sperre?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline wolf2009

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Sperr und Entsperrkosten fur Gasheizung
« Antwort #2 am: 25. November 2010, 09:22:00 »
Hallo guten Morgen,

danke für die Antwort. Auf meine Rückfrage bei der Badenova wurde mir mitgeteilt dass sie mir die Sperrankündigung zugesendet hatten, aber ich habe das Schreiben wirklich nicht bekommen. Ich hatte zuvor noch nie eine Heizung mit Gas, der Hausverwalter ist ein Bekannter von mir und ich war eigentlich durch den ganzen Unzugsstress froh das er mir die Anmeldung gemacht hatte. Was mich an der ganzen Sache stört sind die hohen Sperr und Entsperrkosten von insgesammt 213.--Euro, das finde ich persönlich Betrug und Abzoggerei, dies habe ich der Tussi am Telefon auch gesagt und mir rechtliche Schritte vorbehalten. Nur bin ich mir nicht sicher ob ich auch tatsächliche etwas gegen die Badenova unternehmen kann  :rolleyes: Ein Anbieterwechsel werde ich natürlich sofort vornehmen, es geht ja nicht an die Kunden wie der letzte Dreck zu Behandeln.

Gruss
wolf2009

Offline bolli

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Sperr und Entsperrkosten fur Gasheizung
« Antwort #3 am: 25. November 2010, 09:23:02 »
Zitat
Original von wolf2009
Ich habe schon nachgedacht, das Schloss Morgen mit einem Bolzenscheider aufzumachen und das Gas selber wieder anzumachen, ist nicht plombiert. Ein Metallkästchen mit billigem Vorhängeschloss.
Das ist ja wohl nicht Ihr Ernst ? Dann werden Sie demnächst ganz andere Probleme als Ihre derzeitigen haben. Aber vielleicht ist Ihr neuer Aufenthaltsort dann beheizt.

Sachen gibt\'s.  X(

Natürlich ist auch das Verhalten des Versorgers nicht in Ordnung. Da Sie sich ja wohl in der gesetzlichen Grundversorgung befinden dürften(SIE haben ja keinen Sondervertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und entnehmen trotzdem Gas) hat der Versorger gem. § 19 Abs. 2 GasGVV eine 4-Wochen-Frist für die Androhung Sperrung einzuhalten. Dieses hat er zwar nicht gemacht, aber nun ist das Kind wohl in den Brunnen gefallen.

Machen Sie Ihrem versorger nochmals klar, dass Sie die Vorschrift kennen, er (der Versorger dagegen verstoßen hat) und Sie im Falle der sofortigen Nichtaufhebung der Sperrung diese gerichtlich beantragen werden.
Falls dieses notwendig werden sollte, gehen Sie mal zum Amtsgericht und lassen sich dort durch einen Rechtspfleger beraten, so Sie denn Anspruch auf einen Beratungsschein haben. Nötig ist in diesem Fall wohl eiune einstweilige Verfügung gegen den Versorger, SOFORT die Energielieferung wieder aufzunehmen.

Ihren sonstigen Pflichten bezüglich Beantwortung von Schreiben und Meldepflichten sollten Sie aber zukünftig dringend vollständig nachkommen, sonst wird Ihr Winter wirklich kalt.

Edit:
Sie sollten sich in Ihrer Wortwahl ein wenig mäßigen, schließlich haben diese Leute auch Vorschriften zu befolgen, die sie nicht selbst erlassen haben.
Und Sie selbst sind ja wohl durch Ihre verspäteten Ummeldungen nicht ganz unschuldig an der Situation. Im übrigen dürften Nachsendungen der Post kaum 3-4 Wochen dauern. Inwiefern die notwendigen Fristen gewahrt wurden, wäre zu überprüfen. Nur schicken reicht schließlich nicht.
Falls die Fristen nicht gewahrt wurden, dürften auch die Zusatzkosten nicht gerechtfertigt sein.

Offline wolf2009

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Sperr und Entsperrkosten fur Gasheizung
« Antwort #4 am: 25. November 2010, 12:26:55 »
Zitat
Original von bolli
Das ist ja wohl nicht Ihr Ernst ?


Nein natürlich werde ich das nicht machen  ;) Die sache hat sich inzwischen erledigt, ich habe die noch offene Abschlagszahlung einbezahlt und warte auf den Techniker der den Anschluss wieder öffnet.

Zitat
Original von bolliSie sollten sich in Ihrer Wortwahl ein wenig mäßigen, schließlich haben diese Leute auch Vorschriften zu befolgen, die sie nicht selbst erlassen haben.

Das ist mir bewusst. Wie alles, ist aber auch der Umgang mit einem Kunden und der bin ich ja nun mal, eine Sache der Höflichkeit. Ich bin von Natur aus ein sehr höflicher Mensch und fast immer freundlich zu meinem gegenüber, auch am Telefon. Wenn mir allerdings jemand am Telefon gleich blöde und unhöfliche Antworten gibt, dann kann ich genauso solche Antworten zurückgeben. Vielleicht war die Dame sexuell frustiert, hatte einen schlechten Tag oder ist nicht genug qualifiziert für diesen Job. Das gibt ihr aber noch lange nicht das Recht gegenüber einem Kunden so aufzutreten. Als ich noch selbständig gearbeitet habe war der Kunde für mich der König. In der heutigen Zeit kommt es mir allerdings so vor, das der Kunde eines Energieversorgers nicht mehr König ist, sondern wird von Anfang an nur noch als Bittsteller angesehen. Hallo, in welcher Zeit leben wir eigentlich.

Heute Morgen hatte ich übrigens eine sehr freundliche Dame am Telefon, die war genau das gegenzeil von gestern.

Gruss
wolf2009

 

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