Energiepreis-Protest > TeldaFax
Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
bolli:
--- Zitat ---Original von kamaraba
Teldafax scheint sich, ob dieser schreibweise selbst nicht sicher zu sein, ob Sie das Laschrifteinzugsverfahren so einfach kündigen können. Der Brief trägt weder Namen noch Unterschrift.
Ich werde das zunächst mal \"aussitzen\". Wenn es sich TelDaFax einfach machen kann, kann ich das auch. Ich sehe jedenfalls in diesem Schreiben keine Berechtigung, den Vertrag einseitig zu ändern.
--- Ende Zitat ---
In vielen Fällen ist der Lastschrifteinzug per AGB festgelegt. Wenn diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, bedarf eine Änderung wohl der Zustimmung des Verbrauchers.
Aber Achtung: Wenn man jetzt die AGB als wirksam einbezogen ansieht, kann man dieses nicht später bei einer möglicherweise angefochtenen Preisanpassungsklausel anders sehen. ;) Das aber nur am Rande.
Auch beim Nichtzahlen muss man vorsichtig sein. Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig. Bei Verstößen verfallen diese Vergünstigungen. Also erst genau den Vertrag und die AGB lesen.
userD0010:
bolli schrieb:
--- Zitat ---Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig.
--- Ende Zitat ---
Schon wieder ein Versuch der Erhöhung der Zahl der Beiträge !!
Man kann ja zu Allem etwas Sinniges oder Unsinniges schreiben, so auch zu diesem Thema.
Wenn Teldafax vertraglich den Bankeinzug vereinbart hat, stellt dies doch wohl unstreitig den geforderten ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf dar.
Und wenn eben diese Firma selbst diesen Vertragsteil kündigt, wird dem Kunden eine unzumutbare Belastung aufgebürdet. Und das nicht nur durch seine selbst vorzunehmenden (Abschlag-) Überweisungen, die er im Falle eines Lieferstopps durch Teldafax nicht zurückbuchen lassen kann. Dem Bankkunden wird im Regelfalle auch pro Überweisung eine Gebühr auferlegt, die selbst bei Kleingeld eine nicht vertragskonforme Belastung darstellt.
Aber die Gründe für die aufzugebende Einzugsermächtigung liegen ja wohl auf der Hand. Der Kunde kann diese notfalls widerrufen, wenn der Lieferant Probleme hat oder bereitet.
VanZandt:
@h.terbeck
--- Zitat ---Wenn Teldafax vertraglich den Bankeinzug vereinbart hat, stellt dies doch wohl unstreitig den geforderten ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf dar.
--- Ende Zitat ---
Schon mal was davon gehört, dass das Konto evtl. überzogen ist und der Dispo, sofern man einen hat, ausgeschöpft ist. Dann nützt auch der Bankeinzug nichts, dann wird wieder zurück gebucht.
Und damit ist der Bonus lt. AGB verloren.
kamaraba:
Hier mal ein Auszug aus den AGB von TelDaFax, die aktuell auf der Seite stehen
Abschlagszahlung
7.3. Jede Vertragspartei ist berechtigt, von der Vereinbarung, dass fällige
Zahlungen, per Bankeizugsverfahren geleistet werden, jederzeit und
ohne Angaben von Gründen Abstand zu nehmen, wenn und soweit sie
die Abstandnahme der jeweils anderen Vertragspartei mindestens zwei
Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt
hat. Nimmt TelDaFax vom Bankeinzugsverfahren Abstand, erhält der
Kunde eine Schonfrist von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung für
die in diesem Zeitraum fällig werdenden Zahlungen; hinsichtlich dieser
Zahlungen tritt dann innerhalb der Schonfrist kein Verzug ein.\"
TelDaFax muss das Wasser ja schon bis zum Hals stehen, wenn man sich nicht einmal der eigenen AGB´s erinnert.
bolli:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
bolli schrieb:
--- Zitat ---Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig.
--- Ende Zitat ---
Schon wieder ein Versuch der Erhöhung der Zahl der Beiträge !!
Man kann ja zu Allem etwas Sinniges oder Unsinniges schreiben, so auch zu diesem Thema.
--- Ende Zitat ---
Tut mir leid, dass Sie mich auf diese Weise mit Ihrer Beitragszahl nicht einholen können (schon wieder einer mehr :D). Strengen Sie sich mal ein wenig an.
Und zum Thema: Kamaraba hat ja wohl aufgezeigt, dass es zumindest nach den derzeitigen AGB zulässig ist (sein könnte, wenn AGB wirksam einbezogen sind), den Lastschrifteinzug zu kündigen, aber eben mit einer Frist.
Das meinte ich mit
--- Zitat --- Original von bolli
In vielen Fällen ist der Lastschrifteinzug per AGB festgelegt.
--- Ende Zitat ---
Nur ist es eben wohl nicht ohne Kündigungsmöglichkeit festgelegt. Man muss halt die Vertragsbedingungen studieren und nicht wie Sie direkt loskrakeelen. ;)
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