Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Frist für Widerspruch gegen Stromrechnung?

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bolli:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Hier ist der Einwand der \"Un-Billigkeit\" sogar nur hilfsweise notwendig.

Eine Schätzung durch den Stromversorger ist nämlich nur unter ganz bestimmten, strengen Vorgaben möglich. (z. B. Verbot des Zutritts zum Zweck der Zählerablesung). Diese sind meist nicht gegeben, soll heißen, der Versorger möchte lediglich Personalkosten einsparen. Eine nicht befolgte, freundliche Aufforderung, seinen Zähler doch bitte selbst abzulesen und den Zählerstand, in welcher Form auch immer, dem Versorger zu übermitteln, gehört ganz sicher nicht dazu.

--- Ende Zitat ---

Grundsätzlich ist zunächst einmal festzustellen, dass der Unbilligkeitseinwand und die Frage des Ablesens zwei gänzlich unterschiedliche paar Schuhe sind.

Bei ersterem habe ich Zweifel an der Angemessenheit der Preise. Wenn dem so ist, so MUSS ich in der Grundversorgung den Preisen widersprechen, und zwar in einer angemessenen Frist. Leider gibt es dazu keine festen Fristangaben sondern es bestimmt sich nach dem Einzelfall. Auf jeden Fall hat der BGhH in seinem Urteil vom 13.06.2007 VIII ZR 36/06, Tz. 36 entschieden, dass unwidersprochen bezahlte Jahresrechnungen keinen späteren Einwand der Unbilligkeit FÜR DIESE Preiserhöhung mehr begründen können.
Eine Forderung, die auf einem nicht der Billigkeit entsprechendem Preis beruht, ist nicht verbindlich und somit nicht fällig.


Anders ist es mit dem Ablesen bzw. Schätzen. Hier steht der Versorger in der Pflicht, den tatsächlichen Verbrauch für die Jahresrechnung zu ermitteln. Dieser ist, außer bei Zutrittsverbot, eben auch ermittelbar und somit dürfte für eine Jahresrechnung eine Schätzung nur mit Zustimmung des Kunden zulässig sein.
Wie weit da die Mitwirkungspflichten des Kunden gehen, hab ich noch nicht recheriert, aber Kampfzwerg hat ja ein paar Quellen angegeben, wo man mal schauen kann.

Kampfzwerg:
@bolli


--- Zitat ---Grundsätzlich ist zunächst einmal festzustellen, dass der Unbilligkeitseinwand und die Frage des Ablesens zwei gänzlich unterschiedliche paar Schuhe sind.
--- Ende Zitat ---
Und das hielten Sie jetzt tatsächlich für grundsätzlich erwähnenswert?
Oder wollten Sie damit einleitend nur Ihr Fachwissen um den Billigkeitseinwand an den Mann bringen.  ;)
Die Reihenfolge der Bearbeitung der Thematik ist in diesem Falle wohl falsch.



@echtgut

Vielleicht wäre es sinnvoll, sich auf einen Thread zu beschränken und die Sachlage etwas differenzierter zu schildern.
Ich habe nämlich den Eindruck, dass es Dir grundsätzlich darum geht, nicht zahlen zu müssen, und dafür jede Begründung recht wäre. Korrigiere mich, wenn ich mich irren sollte.

siehe auch
Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?
oder
Sperrberechtigung ab Betrag von 100.- - wie berechnet sich das?

Didakt:
@ Kampfzwerg


--- Zitat --- von Ihnen

Vielleicht wäre es sinnvoll, sich auf einen Thread zu beschränken...
Ich habe nämlich den Eindruck, dass es Dir grundsätzlich darum geht, nicht zahlen zu müssen, und dafür jede Begründung recht wäre.
--- Ende Zitat ---

Ja, ja, nicht schlecht recherchiert und kombiniert! Weshalb habe ich mich wohl in meinem Beitrag weiter oben so allgemein gehalten?

Aber bitte: Gegenüber bolli keine Animosität. Ohne solche lässt es sich doch besser kommunizieren, oder? ;)

MfG

bolli:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Oder wollten Sie damit einleitend nur Ihr Fachwissen um den Billigkeitseinwand an den Mann bringen.  ;)
--- Ende Zitat ---
So groß ist das Fachwissen gar nicht, wie ich meine, aber halt durch zahlreiches lesen so ausgeprägt, dass auch andere gerne daran teilhaben dürfen.  :D
Wen\'s nicht interessiert, der mag drüber hinweg lesen und denjenigen, die es lesen möchten, die Buchstaben da lassen.  ;)

Und wenn SIE das gerne hilfsweise abhandeln möchten, gestatte ich Ihnen auch dieses, aber nur ausnahmsweise.  ;)

So, und nun zurück zum Thema. echtgut ist ja gefragt.  :D

Kampfzwerg:
@bolli und @didakt

Ich wollte sicher nicht den Eindruck einer Animosität erwecken, hätte aber den  ;)  besser schon nach dem ersten Satz einsetzen sollen.
Vielleicht sogar, noch besser, gleich hinter jedem  :D

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