Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock

Mitstreiter vor Ort gesucht

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L938:
Hallo,
ich suche auf diesem Wege Leute die Ärger mit den Stadtwerken Rostock betreffs §353 BGB haben. Erbitte Kontaktaufnahme per PN.
Gruß L

nordmann:
hat sich bei der Suche ein Fehler eingeschlichen, denn der § 353 BGB lautet:


--- Zitat ---§ 353 Rücktritt gegen Reugeld
Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grund die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird.
--- Ende Zitat ---

 ?(

L938:
Die Angelegenheit hat sich mittlerweile erledigt, mit und ohne Fehler.
Gruß P.

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