Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kleve / Niederrhein

STADTWERKE KLEVE ERHÖHT DEN GASPREIS ZUM 01.01.2011 um 6,91 % netto !

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Maulwurf53:
STADTWERKE KLEVE ERHÖHT DEN GASPREIS ZUM
  01.01.2011 um 6,91 % netto !

  Jetzt pünktlich zur Hauptheizperiode wird der Preis erhöht.
  Als Grund werden steigende Einkaufpreise an den Energiemärkten
  angegeben.
  Ist im Umrechnungsfaktor eine versteckte Preiserhöhung enthalten?
  Anfang 2009 betrugt er 10,9570
  Ab 1.04.2009 ,11,1400. Jetzt heißt es laut Preisblatt der Stadtwerke
  RP vom 19.11.2010. Der durchschnittliche Brennwert beträgt zur Zeit
  11,525. Die Zustandszahl beträgt bei einem Effektivdruck von 22mbar
  0,9674.
  Brenwert 11,525 x Zustandszahl 0,9674 ergibt einen Umrechnungsfaktor
  11,1492.    
  11,1492 -10,9570 =0,1922= 1,7541% Unterschied-Erhöhung.
  Wenn ich mich im Internet umschaue erhalte ich Erdgas für 4,63 Cent
  brutto mit einer Preisgarantie von 12 Monate.
  Die Stadtwerke nimmt ab 1.01.2011,  4,61Cent netto plus  19%
  Mehrwersteuer.
  Aufgabe der Stadtwerken ist es die Energie so kostengünstig  wie mög-
  lich einzukaufen und an den Endverbraucher weiterzugeben.
  Die Gründe der Erhöhung sind meines Erachtens andere; langfirstige
  Lieferverträge, wechselnde Kunden, Aufbesserung der Gewinnerwartung
  2011. Dies kommt der Stadt Kleve zu Gute,Sie kassiert zweimal
  Gewinnausschüttung und Kozessionsabgabe.
  Wenn ich als Endkunde wechseln kann,ist es Aufgabe der Stadtwerke
  günstig einzukaufen und gegebenfalls Ihren Vorlieferanten zu wechseln.
  Ganz langsam kommt jetzt Wettbewerb auf,dem muss sich die Stadtwerke
  auch stellen!
  Den Kunden rate ich der Preiserhöhung zu widersprechen oder zu
  wechseln ( Den Wettbewerb zu unterstützen).
  Nächste Überraschung : Laut Antenne Niederrhein soll zum 1.03.2011
  der Strompreis um 3,5 Cent je KWH kräftig steigen! Zur Zeit liegt der
  Preis bei 20,98 Cent je KWH.
 


  Gruß
  Maulwurf 53

bolli:
Um  die Preise anheben zu dürfen muss zunächst einmal eine Preisanpassungsklausel wirksam in den Vertrag eingebunden sein und diese muss den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wie ich die Sache sehe, haben die Stadtwerke Kleve Stufentarife (I, II, III). Dabei dürften Kunden in den Stufen II und III wahrscheinlich Sondervertragskunden sein, so zumindest das OLG Düsseldorf in seinem Thread: Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.06.2009, Az. VI- 2 U (Kart) 14/08 Tarifkunde oder Sondervertragskunde und hier: Gerichtsverfahren eines Sondervertragskunden der vorher als Tarifkunde eingestuft wurde. Leider haben die NGW ihre Revision vor dem BGH kurzfristig zurückgezogen, so dass es über diese Frage noch keine BGH-Entscheidung gibt.

Falls dem so ist, müssten mit den Sondervertragskunden entsprechende vertragliche Regelungen über die Preisanpassungen getroffen werden. Die gesetzlichen Regelungen gemäß EnWG und GasGVV gelten automatisch nur für Tarifkunden.
Falls es keine solchen wirksamen Preisanpassungsklauseln gibt, hat der Versorger wohl auch keine Berechtigung, solche vorzunehmen.

RR-E-ft:
Siehe auch

OLG Dresden, Urt. v. 13.07.10 Az. 9 U 93/10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertragskunde

Maulwurf53:
An RR-E-ft und bolli

  Vielen Dank für Eure interessanten Beiträge.

  Es ist so ,daß die Stadtwerke Tarif I,  II und III hat,sie sind nach Mengen
  gestaffelt. Zwischen den Tarifen I und II,III fällt die Konzessionsabgabe
  unterschiedlich hoch aus. Auf Grund meiner Abnahmemenge 28000 KWH
  falle ich in den Tarif III. Dies bestärkt mich in meinem weiterem handeln!
  Ich sehe mich auch als Sondervertragskunde.
  Nach den  Urteilen des OLG Düsseldorf und des OLG Dresden hat die
  Stadtwerke ganz schlechte Karten.
  Werde Widerspruch einlegen und den alten Preis weiterzahlen!

  Gruß
  Maulwurf53

ben100:
zumal mein Urteil vom OLG Düsseldorf inzwischen rechtskräftig ist, da NGW die Revison vor dem BGH zurückgezogen hat.

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