Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010  (Gelesen 17915 mal)

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Offline Cremer

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« am: 19. November 2010, 16:20:52 »
Dieser Tage erhalten viele Kunden die Kündigung von Ihren Erdgasverträgen. Es kann angenommen werden, dass gerade den Gaspreisrebelllen diese Verträge gekündigt werden.

Ich empfehle dringend die AGB\'s des bestehenden Vertrages zu lesen.
In zwei Fällen von Mitgliedern unserer BIFEP haben die RWE ebenfalls gekündigt, leider rechtsunwirksam, aus folgenden Gründen:

1.) Die Kunden haben Erdgassonderverträge noch aus den Neuziger Jahren. In dem damals abgeschlossenen Vertrag steht unter der Pos. 13, dass der Vertrag bis spätestens 3 Monate vor Ende des Abrechnungsjahres gekündigt werden muss. Nun ist das Abrechnungsjahrende bei dem einen Mitglied der September, beim anderen der November. Insofern sind die beiden diese Woche ausgesprochenen Kündigungen zum 31.12.2010 rechtsunwirksam.

2.) Die Kündigungen haben keine echte Unterschriften, diese sind eingescannt. Eine Kündigung muss richtig  unterschrieben sein. Man muss die Tinte fühlen können.

3.) Die Kündigung enthält gleichtzeitig die Vorlage eines neuen Vertrages und der Hinweis, wenn nicht unterschrieben wird, fällt man ab dem 1.1.2011 in die Grundversorgung. Somit liegt ein Verstoss gegen § 226 BGB \"Schikane\" und § 242 BGB \"Treu und Glauben\" vor.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline fortunato

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #1 am: 28. November 2010, 13:44:54 »
Guten Tag Herr Cremer,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Kann man diese \"maschinelle\" Kündigung also ignorieren ? Oder sollte man den Versorger auf die § 226 BGB und § 242 BGB schriftlich hinweisen ? Bei meinem Vertrag handelt es sich allerdings um Wärmespeicherstrom. Die Fristen (...) wurden eingehalten.

Auch interessant: Erteilen Sie RWE keine Einzugsermächtigung, behält RWE sich vor, eine Bearbeitungspauschale von 2,00 Euro (brutto) pro Überweisung mit der Jahresverrechnung zu berechnen\" - 24,- € also pro Jahr.. Frechheit! Ich werde diese Position in der eigenen Jahresrechnung überhaupt nicht berücksichtigen.

Offline Cremer

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #2 am: 29. November 2010, 12:53:14 »
@fortunato,

Bei Wärmestrom liegt die Sache etwas anders.

Bei Wärmespeicherstrom sind Sie an den örtlichen Netzbetreiber gebunden.

Haben Sie Widerspruch eingelegt?
Sie haben jedenfalls einen Sondervertrag.
Bei Widerspruch auf diesen Sondervertrag wird der Versorger Sie höchstwahrscheinlich in die Grundversorgung  \"stecken\".  Da ist Widerspruch gemäß § 315 BGB dann möglich.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bjo

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #3 am: 29. November 2010, 12:59:01 »
Zitat
Original von Cremer
Dieser Tage erhalten viele Kunden die Kündigung von Ihren Erdgasverträgen. Es kann angenommen werden, dass gerade den Gaspreisrebelllen diese Verträge gekündigt werden.

dem ist nicht so!
Ich kenne mitlerweile 2 Fälle von Kündigungen, wo die Verbraucher nicht mal an Wiederspruch gedacht haben!
Beides Fälle mit KWH < 30.000

Offline Jagni

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #4 am: 29. November 2010, 14:23:53 »
Siehe auch Hilfestellung des BdEV: Musterschreiben an den Versorger bei Kündigung von Sonderverträgen.

Gruß
Jagni

Offline fortunato

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #5 am: 29. November 2010, 19:19:37 »
Guten Abend  :)

Besten Dank für die Tipps! Wiederspruch geht in nächsten Tagen raus.

Was haltet Ihr eigentlich von der \"Bearbeitungspauschale von 2,00 Euro (brutto) pro Überweisung\" ? Kann sowas rechtens sein ? Schliesslich bin ich mit den neuen Konditionen nicht einverstanden..

Viele Grüße,
Fortunato

Offline userD0010

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #6 am: 29. November 2010, 20:44:19 »
@ fortunato

Der Versuch, 2,00 Euro pro Überweisung zu kassieren ist ebenso unsinnig wie der Hinweis, dass man bei Überweisungen deren Laufzeiten/Bearbeitungszeiten seiner Bank gefälligst berücksichtigen muss.
Wenn ich am 10. eines Monats zu zahlen habe, dann tue ich das gefälligst am 10., und wenn irgendwie möglich, am Bankterminal abends gegen 20 Uhr.
Dann bin ich meiner fristgerechten Zahlungsverpflichtung nachgekommen.
Ob, warum und wie der Versorger dann seine Zahlungseingänge bucht bzw. den einzelnen Kundenkonten zuordnet, ist dessen organisatorisches Problem.
Und ich denke auch nicht daran, mit den gewünschten 2 Euro pro Überweisung die Personalkosten der Buchhaltung der RWE zu co-finanzieren.

Was ist eigentlich mit den Zählergebühren. Das ist doch ebenfalls so ein Goldesel des Versorgers. Das Ding ist doch spät. nach drei Jahren bezahlt, wenn man die Einkaufskonditionen eines Großabnehmers berücksichtigt.

Offline fortunato

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #7 am: 29. November 2010, 21:33:52 »
@ h.terbeck

Ja, das macht Sinn! So sehe ich das auch.

Es wird dieses Jahr also keine zusätzliche Dividende für die RWE-Buchhalter durch die RWE-Kundschaft gesponsert.. Schade…

Offline bjo

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #8 am: 29. November 2010, 23:42:20 »
Zitat
Original von h.terbeck
@ fortunato
Was ist eigentlich mit den Zählergebühren. Das ist doch ebenfalls so ein Goldesel des Versorgers. Das Ding ist doch spät. nach drei Jahren bezahlt, wenn man die Einkaufskonditionen eines Großabnehmers berücksichtigt.

was ist mit den Ablesegebühren, die man zahlen soll obwol man selber abließt!

Offline userD0010

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #9 am: 30. November 2010, 11:54:11 »
Wieso zahlt man (eingebaut in die Gebühren) noch fpr die Sicherstellung einer einwandfreien Messung?
Da gibt es doch reichlich Fragen an den ehem. Monopolisten.

Offline berghaus

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #10 am: 30. November 2010, 13:26:18 »
Zitat
Da gibt es doch reichlich Fragen an den ehem. Monopolisten.

 .......... Fragen ja, aber keine Antworten! :D

berghaus 30.11.10

Offline userD0010

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #11 am: 30. November 2010, 15:14:19 »
Man stelle sich vor, Sie kaufen beim Lebensmittelhändler Ihren Wochenbedarf ein und an der Kasse auf dem Kassonbon finden Sie einen Zuschlag von 1,50 Euro für die Erstellung des Kassenbons ?

Man schaue nur auf die Rückseite der RWE-Rechnungen.
Da findet man im Verrechnungspreis auch die Kosten für die Rechnungsstellung, neben der Zählermiete, der Bereitschaft zur ständigen Lieferung und der Gewährleistung einer einwandfreien Messung.
Beim Letzteren sollte man doch denken, dass dies mit der Zählermiete abgegolten ist.
Und nun soll ja auch noch für die vorgenommene Abschlagüberweisung eine Gebühr von 2,00 Euro je Überweisung vorbereitet werden.

Schreibt da doch der Versorger in seiner Luxusdepesche, dass sich der Strompreis ab Januar 2011 erhöhen wird, zwar nur um 0,95 Cent, weil man die Kostensteigerung durch eine optimierte Einkaufsstrategie verringern konnte (EEX ?), aber wenn man einem preiswerteren Alternativangebot mit neuem Namen folgt, bleibt der alte Energiepreis erhalten, zumindest für 1 Jahr.

Offline DeepDiver01

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #12 am: 30. April 2011, 15:58:13 »
Hallo,

ich hänge mich mal hier an (habe auch den Beitrag RWE - Beendigungskündigungen gelesen).

Vorweg: Ich kann mich nicht erinnern ein Kündigungsschreiben von RWE erhalten zu haben und kann auch in meinen Unterlagen nichts finden.

Seit 2006 kürze ich den Gaspreis auf den Arbeitspreis von September 2004.

Im April habe ich die Jahresabrechnung erhalten, aus der ich für mich zum erstenmal entnehmen konnte, dass mein Vertrag zum 1.1.11 auf Gundversorgung umgestellt wurde. Ich habe daraufhin, wie üblich, meine eigene Berechnung erstellt und RWE entsprechend mitgeteilt, wie meine Berechnung aussieht und ich der Vertragsänderung zum 1.1.11 nicht zu gestimmt habe und auch nicht vorhabe dies zu tun.

Heute habe ich nun Antwort auf mein Schreiben erhalten.
Zitat
Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx,
Ihren Widerspruch gegen die Jahresrechnung vom 04.04.2011 haben wir zur Kenntnis genommen.
Selbstverständlich respektieren wir Ihre Meinung zu unserer Preisen, andererseits bitten wir aber auch um Verständnis dafür, dass wir an der von uns vertretenen Rechtsauffassung festhalten. Danach sind unsere Abrechnungen vertragskonform erstellt und gültig.
Unter Hinweis auf den bisher geführten Schriftverkehr fordern wir Sie auf, Ihr Kundenkonto vollständig und fristgerecht auszugleichen. Andernfalls behalten wir uns zur Sicherung der Forderung geeignete Schritte ausdrücklich vor, wofür wir vom Grundsatz her um Ihr Verständnis bitten.
Im November 2010 haben wir unser Kündigungsrecht in Anspruch genommen und den bestehenden Gasliefervertrag ordnungsgemäß zum 31.12.2010 gekündigt. Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige verbindliche Willenserklärung, die keiner Zustimmung des Vertragspartners bedarf. Unser Folgeangebot RWE Pur Erdgas nahmen Sie nicht an.
Es ist uns sehr daran gelegen, dass Sie unser Handeln nachvollziehen können. Wir freuen uns, wenn die Erläuterungen unsere Sichtweise deutlich gemacht haben.

Ich will jetzt gar nicht darüber diskutieren, ob RWE die Kündigung rechtswirksam ausgesprochen hat oder nicht. Ich denke ich werde das Vertragsverhältnis mit RWE beenden und mir einen alternativen Gasanbieter suchen.

Ich habe nur eine Frage zu den Abschlagzahlungen 2011/2011. Ich habe für den Gasbezug für die Monate Mai 2010 bis März 2011 Zahlungen mit dem Text \"Abschlag Gas\" in Höhe von 748 € geleistet, RWE hat in seiner Jahresrechnung diese mit 516,67 € ausgewiesen, d.h. exakt eine Verrechnung mit der Vorderung aus dem Vorjahr vorgenommen! Bei meiner eigenen Jahresrechnung habe ich natürlich die 748 € zum Ansatz gebracht. Wie verfahre ich hier nun am Besten?

Für Hilfe und Tipps bin ich dankbar.

Jürgen F.
Mitglied beim Bund der Energieverbraucher seit 2007 - "Gasrebell" seit 2006
Wer sich wehrt, kann verlieren - Wer sich nie wehrt, hat schon verloren!

Offline userD0010

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #13 am: 30. April 2011, 19:36:51 »
@DeepDiver01
Bei der Rechtmäßigkeit der von den RWE behaupteten \"Änderungs-\"Kündigung des bis verg. Jahr laufenden Vertrages gilt es doch zunächst festzustellen, ob es sich um einen Sondervertrag gehandelt hat, der Kündigungsfristen enthält.
Diese Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien.
Auffällig ist hier doch, dass im November 2010 der Vertrag angeblich einseitig von den RWE hätte gekündigt werden durfen.
Bei frühen Verträgen war generell eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgelegt, an den sich beide Parteien zu halten hatten.
Bei Einigen hat man versucht, durch eine Vielzahl von Vertragsangeboten, teilweise subtilen Versuchen des Aushebelns von Verträgen die Kunden zur Akzeptanz von neuen Sonderverträgen mit benachteiligenden Bedingungen zu überreden und im Verweigerungsfalle die Überführung in die Grundversorgung durchzusetzen.
Vielfach vergeblich.
Also Vertrag lesen und prüfen. Wenn also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist die RWE einfach \"nur so\" den Verbrauchspreis in der Grundversorgung angewandt haben, ist eine Kürzung auf den früheren Vertragspreis rechtens.
Dieses Getrommel von wegen rechtliche Schritte ist heiße Luft, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist beendet werden durfte.
Also durchhalten, sich nicht erschrecken lassen und auf den Vertragspreis auch weiterhin kürzen. Ggf. den Anbieter wechseln. Sollen die doch klagen!

Offline DeepDiver01

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Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010
« Antwort #14 am: 30. April 2011, 22:51:11 »
Nur mal davon abgesehen, dass ich mich nicht an ein Schreiben von RWE erinnern kann, ist in meinem alten Sondervertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Abrechnungsjahresende (bei mir April) möglich. Hätte ich dieses Schreiben erhalten, wäre es demnach innerhalb der Frist gewesen.

Danke für die Antwort. Ich überlege, der RWE ein passendes Antwortschreiben zu schicken, zumal in den vergangenen Jahren (soweit ich das beim schnellen Prüfen sehen konnte) keine Verrechnung der Jahresforderung mit den Monatsabschlägen des Folgejahres gemacht wurde. Scheint mal wieder eine neuer Versuch zu sein.

Wie ist es den anderen RWE Kunden bisher mit dieser einseitigen Kündigung ergangen? Hat es ähnliche Antwortschreiben gegeben? Würde mich sehr interessieren.

Danke und Gruß

Jürgen F.
Mitglied beim Bund der Energieverbraucher seit 2007 - "Gasrebell" seit 2006
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