Man stelle sich vor, Sie kaufen beim Lebensmittelhändler Ihren Wochenbedarf ein und an der Kasse auf dem Kassonbon finden Sie einen Zuschlag von 1,50 Euro für die Erstellung des Kassenbons ?
Man schaue nur auf die Rückseite der RWE-Rechnungen.
Da findet man im Verrechnungspreis auch die Kosten für die Rechnungsstellung, neben der Zählermiete, der Bereitschaft zur ständigen Lieferung und der Gewährleistung einer einwandfreien Messung.
Beim Letzteren sollte man doch denken, dass dies mit der Zählermiete abgegolten ist.
Und nun soll ja auch noch für die vorgenommene Abschlagüberweisung eine Gebühr von 2,00 Euro je Überweisung vorbereitet werden.
Schreibt da doch der Versorger in seiner Luxusdepesche, dass sich der Strompreis ab Januar 2011 erhöhen wird, zwar nur um 0,95 Cent, weil man die Kostensteigerung durch eine optimierte Einkaufsstrategie verringern konnte (EEX ?), aber wenn man einem preiswerteren Alternativangebot mit neuem Namen folgt, bleibt der alte Energiepreis erhalten, zumindest für 1 Jahr.