Die Ausführungen des BDE zu Vertragskündigungen habe ich gelesen:
Vertragsänderungen...Gleichwohl gibt es noch Fragen:
Die RWE versendet z.Zt. -wohl massenhaft-
„Beendigungskündigungen“:
‚Sehr geehrter Herr, auf dem Energiemarkt sind sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen, als auch die Erdgaspreise in Bewegung. Es ist uns leider nicht mehr möglich, Ihre Belieferung auf Basis der bisher geltenden Preise und Bedingungen fortzusetzen.
Daher kündigen wir hiermit den mit Ihnen bestehenden Erdgaslieferungsvertrag zum 31.12.2010.‘
Angeboten wird ein neuer Vertrag ‚Erdgas pur‘ zum gleichen Preis wie ‚bisher‘, allerdings nicht zum Vertragspreis.
Wenn man nichts unternimmt, wird man ab 01.01.2011 ‚grundversorgt‘ (Nötigung?).
Der Brief hat keinen Poststempel, jedoch im Adressfeld Versandhinweise DV 11 0,90 Deutsche Post (Posthorn) Briefpost , ein Scanfeld und KZiffern und IDZiffern.
Datum des Schreibens: ‚Bochum, im November 2010‘
Die Unterschriften von Klaus Dahlhoff (pua?) und Karsten Borkenhagen (ppu) sind offensichtlich eingescannt.
Meine Fragen als Sondervertragskunde mit Vertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel (BdE-anwaltlich geprüft), Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Jahres und attraktivem Vertragspreis aus dem vorigen Jahrhundert, sowie massiver Kürzung der Abschläge:
- Soll man überhaupt antworten?
Antwortet man, hat man den Eingang bestätigt.
- Rügt man nur die Formmängel: kein Datum, keine eigenhändigen
Unterschriften (diese durch Farbe und Formgebung vorgetäuscht),
keine Nennung des Datums des bestehenden Vertrages?
- Widerspruch gegen die Kündigung an sich (bei Widerspruch gegen die
Abrechnungen nicht zulässig?)?
- Widerspruch gegen die ‚Beendigung‘ zum 31.12.2010 (nach Vertrag erst
zum 31.12.2011 möglich)?
- oder alles gleichzeitig?
berghaus 18.11.10