Energiebezug > Vertragliches

Hauskauf mit Miettank

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fritz.hansen:
Jetzt verstehe ich´s (obwohl ich das so aus dem Artikel nicht rauslesen kann).

Jedoch könnte das zu einem Problem führen:

--- Zitat ---dummerweise hat mir der jetzige Besitzer von dem Mietverhältnis erzählt.
--- Ende Zitat ---

PLUS:

--- Zitat ---Original von fritz.hansen
Jetzt verstehe ich´s (obwohl ich das so aus dem Artikel nicht rauslesen kann).
--- Ende Zitat ---
@fritz.hansen, hier ging es nicht um einen gutgläubigen Eigentumserwerb, sondern der Hauskäufer war der Auffassung, der Tank sei ein wesentlicher Bestandteil. Diese sind immer mitverkauft. Das Gericht hat aber festgestellt, dass es sich bei dem Tank (nur) um Zubehör handelt. Wenn der Tank dem Verkäufer nicht gehört, ist ein Eigentumserwerb nur gutgläubig möglich. Guter Glaube war offensichtlich nicht gegeben.[/list]
--- Zitat ---Original von fritz.hansen
Jedoch könnte das zu einem Problem führen:
dummerweise hat mir der jetzige Besitzer von dem Mietverhältnis erzählt.
--- Ende Zitat ---
Richtig erkannt, wenn das vor dem Abschluss des Kaufvertrags geschehen ist, dann liegt wohl kein guter Glaube vor.

Hier finden Sie eine gute Erläuterung dazu: Was ist eigentlich alles mitverkauft?[/list]

fritz.hansen:
Blöd, der gutgläubige Erwerb wäre für mich wohl die günstigste Lösung gewesen.

Geht denn der Miet- und Liefervertrag automatisch auf den Käufer über? Ich finde darüber hier im Forum widersprüchliche Aussagen.

Falls der Vertrag nicht auf mich übergeht, hat zumindest der Verkäufer die Kosten fürs Ausbuddeln und den Abtransport.

gartenzwerg:
Hallo fritz.hansen,

der Verkäufer hat vermutlich diePflicht, das Mietverhältnis in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Wenn er dies nicht getan hat, würde ich dem Versorger schreiben, daß du keinen neuen Mietvertrag unterschreibst. Sie können dir natürlich einen Kaufvertrag vorlegen, oder den Tank aholen.

Hat hier im Forum schon mehrmals geklappt und der Versorger hat den Tank verkauft - aber NUR bei Verkauf des Hauses !

Gruss

fritz.hansen:

--- Zitat ---der Verkäufer hat vermutlich diePflicht, das Mietverhältnis in den Kaufvertrag aufzunehmen.
--- Ende Zitat ---
Im Entwurf des Notars steht davon noch nichts. Hoffentlich bleibt es auch im endgültigen Vertrag dabei.
Ich halte mich jetzt mal bis zur Unterzeichnung zurück und werde dann mal mit dem Gasversorger bezüglich Tankkauf reden.

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