Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BGH-Entscheidung 9.2. 2011!  (Gelesen 5164 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
BGH-Entscheidung 9.2. 2011!
« am: 17. November 2010, 21:05:08 »
Zum BGH-Verfahren VIII ZR 162/09  Verbraucherzentrale NRW  ./. RWE Weser - Ems:

Verhandlungstermin: 17. November 2010     = Verkündungstermin: 9. Februar 2011

Gibt es Erkenntnisse über die heutige Verhandlung ??

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
BGH-Entscheidung 9.2. 2011!
« Antwort #1 am: 18. November 2010, 09:43:50 »
So, wieder mal ein sehr lesenwerter Terminbericht (dank an ESG-Rebell):

Terminsbericht BGH VIII ZR 162/09

P.S. Ich lass mal die Threads getrennt

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
BGH-Entscheidung 9.2. 2011!
« Antwort #2 am: 10. Februar 2011, 11:29:02 »
nun vor dem EuGH:

BGH  VIII ZR 162/09, Verkündungstermin 09.02.11 Rückforderung von Gaspreiszahlungen (RWE)

Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
Bundesgerichtshof zu Gaspreisklauseln: Die Unklarheit hält an
http://www.vz-nrw.de/UNIQ129846987030383/link841821A
Zitat
09.02.2011
Warteschleife Europäischer Gerichtshof Keine Rechtsklarheit über Gaspreisklauseln
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 162/09 ) über die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW für RWE-Gaskunden wurde heute nach Luxemburg vertagt: Der Europäische Gerichtshof soll nun zunächst die Frage klären, wann Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen eine ausreichende Rechtsgrundlage für Gaspreiserhöhungen bieten. Die rechtlichen Anforderungen zur Preisgestaltung in diesen Verträgen bleiben so weiterhin ein Buch mit sieben Siegeln. Ärgerlich für Verbraucher: Noch immer ist unklar, unter welchen Voraussetzungen sie Geld aus überhöhten Gasrechnungen überhaupt erstattet bekommen. Und: Bis zur endgültigen Klärung schnappt die Verjäh rungsfalle erbarmungslos zu.

In einem Sammelklageverfahren hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG (inzwischen RWE Vertrieb AG) wegen fehlender Rechtsgrundlage exemplarisch für 25 Verbraucher Rückzahlungsansprüche aus überhöhten Gasrechnungen für die Jahre 2003 bis 2006 geltend gemacht. Gegen die Entscheidung des Oberlan desgerichts Hamm ( Az: I – 19 U 52/08 ), dass diverse Preisanpassungs klauseln unwirksam sind und Verbrauchern rund 16.000 Euro aus über höhten Gasrechnungen zurückzuzahlen seien, hatte RWE Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die obersten Richter nun haben auch heute noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Vielmehr hat der BGH zunächst die Klärung der Rechtsfrage, ob für Preiserhöhungen eine Rechtsgrundlage besteht, wenn in einer Klausel lediglich auf die für Tarifkunden geltende Grundversorgungsverordnung verwiesen wird, zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwie sen.

\"Damit wird sich eine endgültige Entscheidung weiter verzögern\", prog nostiziert Jürgen Schröder, Energierechts-Jurist bei der Verbraucher zentrale NRW, \"denn zunächst wird nun der EuGH entscheiden müssen, anschließend ist der BGH wieder an der Reihe. Legt man die bisherigen Erfahrungen zugrunde, kann sich das bis 2012 hinziehen.\"

Nicht nur, dass die rechtlichen Anforderungen an die Preisanpassungs klauseln in Gaslieferverträgen derweil weiter unklar bleiben, die Verzöge rung schlägt für Gaskunden auch in Euro und Cent zu Buche. \"RWE-Kunden, die noch keine Ansprüche angemeldet und gehofft haben, dass sie neben den 25 unmittelbar am Verfahren beteiligten Verbrauchern von einer positiven Entscheidung profitieren werden, können diese Hoffnung leider begraben. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sind die Ansprü che längst verjährt. Realistisch können nur noch Forderungen aus Rech nungen ab 2008 geltend gemacht werden – und dies notfalls bis Ende 2011, um die Verjährung zu hemmen\", zeigt Jürgen Schröder die Konse quenzen des Karlsruher Richterspruchs auf.

Offen bleibt vorerst auch eine nicht entschiedene Frage: Ob Kunden, die Preiserhöhungen nicht widersprochen haben, überhaupt Geld zurück erhalten werden. Der Bundesgerichtshof hatte schon im Juli 2010 ange deutet, dass unter gewissen Voraussetzungen eine ergänzende Ver tragsauslegung zulässig sein kann, die dazu führen würde, dass Kunden eben doch zur Wahrung ihrer Rechte Preiserhöhungen widersprechen müssen. \"Die Richter haben in diesem Verfahren die Gelegenheit verpasst, diese Voraussetzungen näher zu präzisieren\", bedauert der Energierechts-Jurist die andauernde Hängepartie.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet Gaskunden unter http://www.vz-nrw.de/rwe-rechner einen Preisrechner.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz